Diebstahl von Computerteilen

Person X hat Handwerker beauftragt, die seine Wohnung unachtsam offen stehen lassen und Computerteile gestohlen werden (die ganz oder teilweise zusammengebaut wahren). Diese sind ca. 1 bis 5 Jahre alt (release Date). Kaufbelege gibt es nicht, aber dafür Zeugen.

Die Versicherung der Handwerker besteht jetzt darauf, nur den Zeitwert der Teile zu zahlen. Dies ist jedoch eindeutig zu wenig, da Computerteile nach ca 2 Jahren (release Date) recht wertlos sind (man kann sie auch nicht mehr kaufen). Dies ändert jedoch nichts daran, dass sie bis zum defekt zu 100 % funktionstüchtig sind, der Defekt aber fast nie eintrifft (weil auch entsprechend prepariert). Der tatsächliche Zeitwert spiegelt also nicht den tatsächlichen materiellen Wert der Teile wieder (ist bei weitem zu wenig - wiederbeschaffung unmöglich).

Jetzt möchte Person X den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt bekommen. Dieser gestalltet sich aber auch recht schwer, da Gebrauchtteile sehr extremen Preisschwankungen unterliegen (bis zu 70 % täglich), zumal die Teile schon wegen ihres Alters sehr schwer zu bekommen sind. Also müssen gleichwertige Neuteile her.

Zum Hohn hat die gegneriche Versicherung der Person X sogar angebeoten irgendein gebrauchten Computer zu kaufen und mir zu übergeben. Das kommt gar nicht in frage, da die Computerteile themenbezogen zusammengebaut wurden und wirklich jeweils unter hunderten von Teilen sehr genau ausgesucht wurden und aufgrund ihrer spezielen Eigenschaften ausgesucht wurden.

Wir bekommt Person X die gegneriche Versicherung dazu die Wiederbeschaffung von gleichwertigen Neuteilen auszuzahlen?

Grüße

Wir bekommt Person X die gegneriche Versicherung dazu die Wiederbeschaffung von gleichwertigen Neuteilen auszuzahlen?

Grundsätzlich wird Schadensersatz, und um den handelt es sich hier, in Zeitwert geleistet. Wenn das Diebesgut also nur noch einen symbolischen Zeitwert hat, wird es schwierig. Sollte man mit der Versicherung nicht zusammen kommen, bleibt nur der Weg zum Anwalt.

Person X hat in dem (fiktivem) Fall aber schon einen Anwalt, der sich mit solch einem Fall aber noch nie beschäftigen musste. Der nächste Weg währe dann wohl der zum Gericht. Das Problem bleibt, dass der (symbolische) Zeitwert bei weitem nicht ausreicht um einen Ersatz zu liefern.

Problem bleibt, dass der (symbolische) Zeitwert bei weitem nicht ausreicht um einen Ersatz zu liefern.

Das ist nicht das Problem der Versicherung, die hält sich an das BGB und die einschlägige Rechtsprechung.

Der tatsächliche Zeitwert
spiegelt also nicht den tatsächlichen materiellen Wert der
Teile wieder (ist bei weitem zu wenig - wiederbeschaffung
unmöglich).

Ein Tipp dazu: Inserat im Findling oder Sperrmüll.

Alte Computerteile gibt es bei fast allen Firmen, Dienstleistern oder Privatpersonen als Selbstabholer meist kostenlos.

Nur diese Teile will niemand haben, deshalb werden sie vernichtet.

Vor 2 Jahren wollte ich meine alten PC´s (4 Jahre alt) incl. Festplatten, Router, Brenner, 19 Zoll Monitor, usw. verschenken. (Neupreis pro PC 1.200 € ).

Der Schrotthändler hat sie dann abgeholt.

Gruß Merger

Ja nur waren das keine Aldi-Computer, sondern feinst erlesene Teile mit besonderen Eigenschaften. Also nichts was ein Computerfachändler verkaufen würde. Selbst im Wiederverkauf hätte alles zusammen noch rund 800 Euro eingebracht. Die Teile waren eben wie erwähnt Themenbezogen.

Hallo

Wie gestaltet sich da der Zeitwert? Wäre es nicht der Wiederbeschaffungswert gleicher oder ähnlicher Ware? Manche Markenteile haben auch nach Jahren einen hohen Wiederverkaufswert (z.B.: Grafikkarte speziell für’s rendern) im 3stelligen Bereich als andere (z.B.: Office Grafikkarte) die nur noch der Altstoffhandel abnimmt aber genauso alt ist.
Gibt’s da ne Tabelle? Wird alles über einem Kamm geschert?

MfG
Lilly

Hi…

Selbst im Wiederverkauf hätte alles zusammen noch rund 800 Euro eingebracht.

Kann der Geschädigte diese Behauptung belegen? Dann sehe ich kein Problem darin, diesen Betrag von der Versicherung zu fordern und auch zu bekommen.

genumi