Ein Nachbar hat letztes Jahr bei uns im Keller geklaut.behauptet aber, er war es nicht.obwohl er der einzige Neu Eingezogene war.26 Jahre ist nie etwas geklaut worden.Nun haben wir aber die Ware in seinem Keller gefunden und auch fotografiert. Der Vermieter hat ihn auch im Verdacht.
Kann ich mit dem Beweisfoto zu Polizei gehen oder zum Anwalt?. dabei müssten wir dann sagen,dass wir durchs Kellerfenster fotografiert haben als es bei der Renovierung vor 2 Monaten offen stand.
Er hat auch von unserm Fahrrad das Ventil rausgenommen. zufällig hat er nämlich an diesem Tag sein Fahrrad repariert.
Moin,
also ich weiß nicht, wo hier ein mietrechtliches Problem vorliegt, wozu ich „Experte“ bin.
Ob sie solche Fotos machen dürfen, ob diese Beweisrelevanz haben, kann ja ein Gericht entscheiden.
Anzeigen können sie den Mieter ja bei der Polizei mit ihren Beweisen. Dann werden sie erleben, ob das so ausreicht.
Den Teil der Frage, der einem neuen Mieter unterstellt ein Dieb zu sein, nur weil vorher nie etwas geklaut worden ist und den Teil mit dem Ventil… wirkt auf mich etwas befremdlich.
Hallo,
gehen Sie mit den Fotos zur Polizei und erstatten Sie Anzeige. Die Polizei wird Sie beraten, wie es weiter geht und keine Angst, dass Sie die Fotos gemacht haben.
MfG P. Kunze
Hallo,
seien sie sehr Vorsichtig mit Anschuldigungen. Natürlich spricht vieles für ihre Annahme, aber ein Beweis ist da nicht dabei, oder hat der Gegenstand unverwechselbare Kennzeichnungen die sie wiedererkannt haben?
Leider ist nichts so einfach wie es oft scheint, falsche Verdächtigungen können sehr teuer werden.
Da ich keine näheren Angaben von ihnen habe, kann ich keine Abschließende Antwort geben. Aber denken sie über das nach was ich ihnen oben geschrieben habe.
MfG
dankeschön für die schnelle Antwort. Also wir haben auf dem Gegenstand unsere Inizialen eingeritzt gehabt und diese sind auch auf dem Foto zu sehen. und zum 2. ist seit dem wir den Keller abgeschlossen haben in keinem Keller mehr was gestohlen worden.
LG
vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Also wir haben das Beweisfoto und auf dem Gegenstand sind auch die Inizialen von unserem Namen eingetragen.
LG
Hallo,seien sie sehr Vorsichtig mit Anschuldigungen. Natürlich
spricht vieles für ihre Annahme, aber ein Beweis ist da nicht
dabei, oder hat der Gegenstand unverwechselbare
Kennzeichnungen die sie wiedererkannt haben?Leider ist nichts so einfach wie es oft scheint, falsche
Verdächtigungen können sehr teuer werden.Da ich keine näheren Angaben von ihnen habe, kann ich keine
Abschließende Antwort geben. Aber denken sie über das nach was
ich ihnen oben geschrieben habe.MfG
vielen dank für die schnelle Beantwortung
LG
Gehen Sie zur Polizei!
dankeschön LG
Gehen Sie zur Polizei!
Wenn es so ist sollten sie auf ihren örtlichen Polizeiposten gehen und dort die Beamten bitten ihr Eigentum zu sichern, und eventuell gleich eine Anzeige zu erstatten.
dankeschön, wir waren beider Polizei und die sagte, der Nachbar muss die Türe nicht öffnen,wenn er nicht will. und einen Gerichtsbeschluß kann ich nur bei einer Anzeige bekommen, aber da der Wert nur 25 Euro ist, ist es nicht relevant. kann man nichts machen.
mfg
Wenn es so ist sollten sie auf ihren örtlichen Polizeiposten
gehen und dort die Beamten bitten ihr Eigentum zu sichern, und
eventuell gleich eine Anzeige zu erstatten.
Hallo,
wenn das Fenster offen stand und es zur Beweissicherung dient würde ich es verwenden, allerdings nicht wenn ihr dafür den Keller aufgebrochen habt !
Die Anzeige wird nicht viel bringen bezüglich der entwendeten Sachen aber vielleicht für die Zukunft da er dann weiss das er als erstes in Verdacht gerät.
Gruß Marco
www.pc-forensic.com