Diebstahl von privaten Gegenständen aus dem Büro

Der Freiberufler B. arbeitet für etwa drei Monate regelmäßig Mo-Mi in den Räumes eines Auftraggebers.

Hierzu benötigt er einen eigenen Monitor/Laptop.

Der Auftraggeber ist gegen Einbruch/Diebstahl seiner eigenen Geräte versichert, der Freiberufler hat nur seine private Hausratversicherung.

Wer zahlt nun im Falle eines Diebstahls? Die Versicherung des Auftraggebers?

Wer zahlt nun im Falle eines Diebstahls? Die Versicherung des
Auftraggebers?

Kommt auch auf die Umstände an. Wurde da eingebrochen und das Teil u.a. entwendet? Wie siehts dort aus mit der Sicherheit? Kann da jeder auf dem Betriebsgelände rumspazieren und alles nehmen, was ihm beliebt?

Bitte bissel mehr zum Hintergrund.

MfG

Wer zahlt nun im Falle eines Diebstahls?

Keiner. Im Falle eines Einbruchdiebstahls kämen beide Versicherungen in Betracht. Einfacher Diebstahl ist weder bei der Hausrat- noch bei der Geschäftsversicherung versichert.

Besteht beim Freiberufler eine Elektronikversicherung ? Dann mal in die Police schauen.

Nein, es wurde (noch) nichts entwendet. Um das Büro zu erreichen, muss man insgesamt vier verschlossene Türen passieren. Es kann also als sicher bezeichnet werden.

Hallo Andi,

da wäre zu klären,wie es mit der „Betriebshaftpflichtversicherung“
des Auftraggebers steht…
Deckt diese auch „Fremdpersonal“ ???

Meine Private Empfehlung wäre übrigens:
a) Laptop mechanisch sichern (Kette) oder
b) Laptop IMMER mitnehmen nahc Hause

mfg

„Betriebshaftpflichtversicherung“
des Auftraggebers steht…

Die spielt bei Diebstählen nun gar keine Rolle.

Hallo Nordlicht,

ich hatte doch ausdrücklich geschrieben:
„…es wäre zu prüfen…“

Denn gemäß der geltenden Rechtssprechung trifft den AG eine
Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer.
Aus dieser Fürsorgepflicht heraus kann der AG sehr wohl
„in Haftung“ für Abhanden gekommene Sachen des AN genommen werden.
Diese wäre dann durch seine Betriebshaftpflichtversicherung zu ersetzen.

Hallo,

Denn gemäß der geltenden Rechtssprechung trifft den AG eine
Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer.

Hier gehts aber um Freiberufler und Auftraggeber und nicht um Arbeitgeber und Arbeitnehmer (siehe Ursprungsposting).

MfG