Titel: Diebstahl nun Vorladung als Zeuge
OK. Hier kurz der Sachverhalt. Diebstahl, Alarm, weglaufen, nicht
geschnappt. Später hat ein Freund das Auto (es stand auf dem
Geschäftsparkplatz) geholt und übergeben, dabei wurden man
beobachtet event. mit dem Handy aufgenommen) Nun Vorladung als Zeuge bei Polizei. Muss man aussagen oder kann man schweigen. Was geschieht dann
Ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt auf keinen Fall eine Aussage machen.
Hallo,
Ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt auf keinen Fall eine Aussage machen.
so ein Blödsinn. Ein Zeuge, auch wenn es dessen RA ist, wird niemals Akteneinsicht bekommen. Warum auch?
Spassig wird es dann, wenn - deinem Ratschlag folgend - der Zeuge bei einer Aussageverweigerung bei der Polizei durch den Staatsanwalt oder Richter vernommen wird und dann als Bedingung für die Aussage eine Akteneinsicht verlangt wird.
Gruss
Iru
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