Hallo an alle,
Angenommen jemanden wird während einer Dienstreise in London in der Metro der Geldbeutel samt Inhalt (Geld, Papiere, Karten) gestohlen.
Der Arbeitgeber meint, ihm sei nicht bekannt, das soetwas über ihn versichert wäre. Dies sei privater Schaden.
Ist das so richtig? Oder ist der AG zu irgend etwas verpflichtet, da der Diebstahl währen der Geschäftsreise (vom Flughafen in der Metro, zum Weg zum Kunden) passiert ist?
Danke und
LG jasmin