Diebstahl während der Dienstreise

Hallo an alle,

Angenommen jemanden wird während einer Dienstreise in London in der Metro der Geldbeutel samt Inhalt (Geld, Papiere, Karten) gestohlen.
Der Arbeitgeber meint, ihm sei nicht bekannt, das soetwas über ihn versichert wäre. Dies sei privater Schaden.

Ist das so richtig? Oder ist der AG zu irgend etwas verpflichtet, da der Diebstahl währen der Geschäftsreise (vom Flughafen in der Metro, zum Weg zum Kunden) passiert ist?

Danke und
LG jasmin

Ich denke das dies ein privater Schaden ist, den man eventuell über die Hausratversicherung abwickeln kann.

Ich denke das dies ein privater Schaden ist, den man eventuell
über die Hausratversicherung abwickeln kann.

Einfacher Diebstahl?

Einfacher Diebstahl?

Es wurde nichts darüber gesagt wie das ganze abhanden gekommen ist… deshalb schrieb ich auch eventuell !!!

Auf jedenfall haftet hier die Hausratversicherung. Einfach anzeigen oder dort erstmal nachfragen wie es denn aussieht, ob hier der AG in haftung genommen werden kann. Mir fällt aber nichts spontan ein welche gewerbliche Versicherung hier haften soll. Außerdem könnte sich der AG dann darauf beziehen, dass die Geldbörse privates Eigentum ist und deshalb nicht zur Firma gehört.

Aber die HAusratversicherung deckt das ab. Auch den Schaden durch Kartensperrung oder neubantragung der PApiere und auch Schlüsselverlust.

Hallo,
bitte? Was soll denn das aussehen? Bei einem Diebstahl in der Metro in London kann ich, wie man es auch dreht und wendet, keinen Einbruchdiebstahl erkennen. Einen „Raub“ auch nicht,
Andreas

streitet Euch nciht - einfacher Diebstahl
Hallo,

also zunächst sehe ich keinen Anlass, warum der Arbeitgeber hier für irgend etwas haften sollte.

Zum Thema Hausrat ja oder nein, es gibt Hausratversicherer, die einfachen Diebstahl versichern, es gibt welche, die Taschen- und Trickdiebstahl versichern und es gibt Hausratversicherer, die NUR den GEBÄUDEGEBUNDENEN Einbruchdiebstahl versichern.

Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen erleichtern hier die Rechtsfindung.

Viele Grüße

Andreas

Es wurde nichts darüber gesagt wie das ganze abhanden gekommen
ist… deshalb schrieb ich auch eventuell !!!

Doch, im ersten Satz.