Hallo,
warten Sie einfach die Post ab.
Wird sich alle klären…
Grüße,
strucki
Hallo,
warten Sie einfach die Post ab.
Wird sich alle klären…
Grüße,
strucki
Hallo Uli,
tja, wegen des Vorstellungsgesprächs kann ich Dir auch nicht so recht was raten; das fällt mehr ins Arbeitsrecht und ist nicht mein Spezialgebiet…
Solltest Du aber wieder mit Kassentätigkeit zu tun haben, müsstest Du’s wohl auf jeden Fall sagen (was dann aber zugleich heißt, dass Du den neuen Job nicht kriegen wirst). Wie gesagt: So 'nen richtigen Rat kann ich Dir da nicht geben.
Dass gar nichts an Post kommen wird, ist ziemlich unwahrscheinlich. Mindestens (= bestenfalls) dürftest Du ein Angebot der Staatsanwaltschaft (StA) erhalten, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße nach § 153a Abs.2 der Strafprozessordnung eingestellt wird. Das wäre wohl das Günstigste für Dich.
(Dabei mal ne Frage: Im Bezirk welchen Amtsgerichts spielt denn die Sache??)
Der Strafbefehl würde übrigens nicht von der StA kommen, sondern vom Gericht; die StA beantragt diesen nur, entscheiden tut stets und immer ein Richter.
Was Deine Einkommensverhältnisse angeht, solltest Du unbedingt noch schriftlich nachlegen (zur Polizei zum polizeilichen Aktenzeichen, wenn Du noch nichts von der StA hast) und klarstellen, dass Dein angegebener Verdienst brutto war und Du netto die Summe X verdienst. Völlig richtig nimmst Du nämlich an, dass sich die Tagessatzhöhe im Strafbefehl nach Deinem Nettoeinkommen richtet.
Schreib einfach weiter, wenn Du weitere Fragen hast.
Ciao
OpiWahn
Hallo nochmal
Wenn ich über 90 Tagessätze bekommen solte steht es ja im Führungszeugniss!?
Wie lange steht das dann im Führungszeugniss udn wann wird es wieder gelöscht!?
Hallo nochmal
Wenn ich über 90 Tagessätze bekommen solte steht es ja im Führungszeugniss!?
Wie lange steht das dann im Führungszeugniss udn wann wird es wieder gelöscht!?.
Hallo nochmal
Wenn ich über 90 Tagessätze bekommen solte steht es ja im Führungszeugniss!?
Wie lange steht das dann im Führungszeugniss udn wann wird es wieder gelöscht!?
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Ab 90 Tagessätze steht die Verurteilung im BZR und das für 5 Jahre, wenn nichts Neues dazukommt.
Hi Uli,
ich bin gerade zu faul, im BZRG (Bundeszentralregistergesetz) nachzulesen, aber ich denke, die Löschungsfrist dürfte 5 Jahre betragen.
Mach Dir aber erstmal keinen Kopp darum - ich denke nicht, dass es mehr als 90 Tagessätze werden.
Andernfalls (wie gesagt): Melde Dich ggf. nochmal oder nimm Dir einen Verteidiger!
Wie lief eigentlich das Vorstellungsgespräch?
Und hast Du die Klarstellung Brutto-/Netto-Einkünfte schon abeschickt?
Viele Grüße
OpiWahn
In der Regel 5 Jahre
Hallo nochmal OpiWahn,
Warum denkst du das ich nicht über 90 Tagessätze veruteilt werde!?
Gibt es dafür irgendwelche Urteile wo man abschätzen kann wie hoch die Starfe wird!?
Ich habe beschlossen nicht in meiner Branche weiter zu Arbeiten, ich habe beschlossen in den SOzialen berich zu gehen um neu anzufangen!
Ein bekannter Arbeitet bei Gericht und hat zu mir gesagt das wenn ich den Strafbefehl bekomme kann ich mich immer noch melden wegen dem Brutto und Netto, weil er meint es kann ja sein das du bis dahin Arbeiotslos bleibst und nichts verdienst!?
Ist das so richtig!?
Hi Uli,
a) Auf die 90 Tagessätze komme ich, weil ICH Dich nicht zu mehr verurteilen würde.
Mittelmäßiger Schaden, geständig, unbestraft, Schaden beglichen - da würde ich Dir nicht die Zukunft verbauen.
Wo wohnst Du?
Und hast Du ne Ahnung, wieviele Einzeltaten (darauf kommt’s auch an) Dir zur Last gelegt werden?
b) Nee. Vergleichsurteile zum Abschätzen gibt’s nicht wirklich. Ich denke, zwischen 60 und 150 Tagessätzen wird theoretisch alles möglich sein; das hängt im Ergebnis vom Staatsanwalt und Richter ab.
c) Dass Du künftig in nem anderen Arbeitsgebiet tätig sein wirst, ist sicher richtig.
d) Meiner Auffassung nach solltest Du NICHT warten, bis der Strafbefehl kommt. Wenn Du JETZT mitteilst, dass Du aufgrund Arbeitslosigkeit nur noch X Euro verdienst, dann hast Du die besten Chancen, das Verfahren günstig für Dich und ohne Einspruch gegen den Strafbefehl zu beeenden.
Schreib einfach (am besten ggf. mit Kopie des Arbeitsamtsbescheids), was Du - nur noch - jetzt verdienst. Das sollte dann - wenn’s rechtzeitig ankommt - bei der Höhe der Tagessätze Berücksichtigung finden. Besser könnte es Dir gar nicht geschehen.
Das Gericht wird kein Interesse haben, taggenau Deine Einkommensverhältnisse zu überprüfen…
Ciao
OpiWahn
Hi Opi Wahn das zuständige Gericht ist Baden-Baden, was hilft dir das denn!?
Esmüssten zwischen 8 und 10 mal gewesen sein wo ich jeweils zwischn 200 und 400 Euro Geld aus der Kasse genommen habe! Was bedeutet das jetzt für das Urteil!?
Ok dann muss ich warten bis mir das Rbeitsamt sagt was ich verdine und dann schicke ich das an das Gericht!
Wie kann ich Herausfinden wie meine Aktenummer heist damit ich auch sicher gehen kann das es zugeteilt wird!?
Hi Uli,
AG Baden-Baden hilft mir gar nichts. Wär’s in Berlin gewesen (wo ich richte) oder in nem anderen Amtsgerichtsbezirk, den ich besser kenne, hätte ich vielleicht etwas Konkreters zu den Urteilsgepflogenheiten sagen können.
Die Zahl der Einzeltaten ist insoweit für das Urteil wichtig, als für jede einzelne Tat eine Einzelstrafe festgesetzt und aus diesen Einzelstrafen dann eine Gesamtstrafe gebildet wird. Dabei werden die Strafen NICHT - wie in den USA - addiert, sondern die höchste Einzelstrafe wird „angemessen erhöht“ (§§ 53, 54 des Strafgesetzbuches). Weniger einzelne Taten wären dabei ganz „praktisch“ gewesen, aber ich persönlich würde insgesamt trotzdem nicht über die 90 Tagessätze hinausgehen.
„Dein“ Aktenzeichen bei StA und Gericht wird für Dich schwer herauszufinden sein. Wenn Du aktuell arbeitslos bist, würde ich - auch ohne konkrete Zahlen - diesen Umstand einfach mitteilen, und zwar an das Dir bekannte polizeiliche Aktenzeichen. Von der Polizei werden alle Posteingänge an die StA weitergeleitet; Du müsstest also den Empfänger erreichen.
Viele Grüße
OpiWahn