Diebstahl was pasiert jetzt

Ich habe so richtig scheise gebaut und möchte wissen was mich jetzt erwartet!?

Ich habe 3600 Euro in meinem Geschäft über ein Jahr aus der Kasse genommen, letzet woche wurde ich dabei erwischt weil ich gefilmt worden bin!

Die Polizei hat mich mitgenommen und erkennungsdienstlich behandelt!

Ich habe alles gestanden, Habe das Geld zurückbezahlt und mich entschuldigt dafür!

Die Anzeige wurde zurückgezogen, aber die Polizeio ermittelt trotzdem weil es eien Straftat war!

Ich habe selber Fristlos gekündigt!

Ich bin 28 Jahre alt und noch nicht vorbestraft!

Die Polizei meinte das ich mit einem Strafbefehl davon kommen würde und es keine Gerichtsverhandlung geben wird, kann das sein? Mit was muss ich rechnen!?

Ich habe echt total angst in den Knast zu gehen!

Wie lange kann das gehen bis ich einen STrafbefehl bekomme und bekomme ich sont noch igendwelche Post nachem ich ja ausgesagt habe und geständig bin!

Danke für eure Hilfe

Hallo,

gut, dass Du alle relevanten Umstände geschildert hast.

Ich kann Dich beruhigen: Du wirst NICHT in den Knast müssen. Die Polizisten hatten insoweit Recht, als es durchaus ziemlich wahrscheinlich ist, dass Du im Strafbefehlswege verurteilt wirst.

Als Unbestrafter und Geständiger, der den Schaden schon beglichen hat, solltest Du hoffentlich mit nicht mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe insgesamt davonkommen.
Solltest Du einen Strafbefehl mit mehr als 90 Tagessätzen erhalten, melde Dich am besten nochmal. Dann solltest Du Dir ggf. auch einen Anwalt nehmen. Denn nur bei nicht mehr als 90 Tagessätzen kommt nichts ins Führungszeugnis und Du dürftest Dich weiter als unbestraft bezeichnen.

Und wie lange es bis zum Strafbefehl (oder ggf. zur Anklageerhebung) dauern wird, kann man nicht genau sagen; hängt ein wenig von der Belastung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts ab.
An sich sollten es nur ein paar Wochen sein, denn der Fall scheint ja leicht zu bearbeiten zu sein, aber wenn’s länger dauert, musst Du leider auch damit leben.

Hoffe, Du hast auch Deine Lehre daraus gezogen - wär’s nicht auch ohne gegangen?

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo Uli,
auch wenn die Anzeige zurückgenommen wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft, da Diebstahl ein Offizialdelikt ist. Folgendes Strafmaß kann verhängt werden.

§ 242 StGB Diebstahl

(1)Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)Der Versuch ist strafbar.

Da Sie noch nicht vorbestraft sind, kommen sie wahrscheinlich mit einer Geldstrafe davon. Es wird auch keine Gerichtsverhandlung geben, der Einzelrichter wird eine Geldstrafe aussprechen.
Es wird eine Zeit lang dauern bis Sie Post bekommen. Sie sollten darauf achten, dass der Strafbefehl nicht über 90 Tagessätze hinausgeht, denn dann wird diese Sache im Führungszeugnis kundgetan.
M.f.G.

Natürlich habe ich scheise gebaut und natürlich währe es auch ohne gegangen, das ist ja das was ich nicht verstehen kann! Ich Weis nicht was mich dazu geritten hat soetwas zu machen!

Ich würde es gerne rückgängig machen aber ich kann es nicht!

Montag habe ich ein vorstellungsgespräch, soll ich davon erzählen oder schweigen!
So ein scheiss!!!

Der Polizist hat auch gemeint vieleicht habe ich ganz ganz viel Glück wenn das richtung Weihnachten geht das überhaupt nichts kommen wird!?

Was kann ich nur machen jetzt!?

Danke das du mir zuhörst und mir echt super geholfen hast!

Bekomme ich nur ein mal Post von der Statsanwltschaft wenn der Strafbescheid kommt oder erwartet mich noch mehr Post!?

Die Strafe dann einfach bezahlen und gut ist wenn es unter 90 Tage liegen sollte!?

Hallo Uli,

Strafbefehl halte ich auch für sehr wahrscheinlich. Dauer: ca. 2 - 3 Monate. Höhe: schwer zu sagen, irgendwo zwischen 60 und 100 Tagessätzen. Auf keinen Fall Freiheitsstrafe.

Gruß Peter

Hallo,
alle Umstände sprechen für einen Strafbefehl, da der Staatsanwalt hier kein öffentliches Interesse annehmen wird.
Die positiven Umstände sind:
keine Vorstrafe
geständig
Schaden bereits wieder gut gemacht
einsichtig
Es wird in einigen Wochen ein Strafbefehl kommen, die Höhe wird sich nach den Angaben bei der Polizei (Einkommen) richten.
Also in den Knast wird man bei diesen positiven Verhalten nach der Tat sicher nichz kommen.
Alles Gute!
strucki

Hallöchen, erst einmal > ruhig Blut

Aber die von der Polizei haben gesagt selbst wenn mein Geschäft die Anzeige zurückzieht, werde ich eine Starfe bekommen weil es ein Offizieller Delikt ist wenn ich etwas stehle!

Was erwartet mich jetzt noch!?

Bekomme ich Post vom Gericht!

Die haben mich bei der Polizei gefragt was ich Verdiene, ich denke das ist wegen den Tagessätzen oder!?

Ich habe gesagt das ich 2200 Verdiene, habe aber nicht gesagt das es Brutto ist!
Währe das Wichtig gewesen?
Muss ich da Brutto oder Netto angeben!?
Nicht das der Stzrafbefehl dann auf Brutto gerechnen wird weil sie es als Nettoverdienst halten!?

Die haben mich bei der Polizei gefragt was ich Verdiene, ich denke das ist wegen den Tagessätzen oder!?

Ich habe gesagt das ich 2200 Verdiene, habe aber nicht gesagt das es Brutto ist!
Währe das Wichtig gewesen?
Muss ich da Brutto oder Netto angeben!?
Nicht das der Stzrafbefehl dann auf Brutto gerechnen wird weil sie es als Nettoverdienst halten!?.

Die haben mich bei der Polizei gefragt was ich Verdiene, ich denke das ist wegen den Tagessätzen oder!?

Ich habe gesagt das ich 2200 Verdiene, habe aber nicht gesagt das es Brutto ist!
Währe das Wichtig gewesen?
Muss ich da Brutto oder Netto angeben!?
Nicht das der Stzrafbefehl dann auf Brutto gerechnen wird weil sie es als Nettoverdienst halten!?..

Die haben mich bei der Polizei gefragt was ich Verdiene, ich denke das ist wegen den Tagessätzen oder!?

Ich habe gesagt das ich 2200 Verdiene, habe aber nicht gesagt das es Brutto ist!
Währe das Wichtig gewesen?
Muss ich da Brutto oder Netto angeben!?
Nicht das der Stzrafbefehl dann auf Brutto gerechnen wird weil sie es als Nettoverdienst halten!

Hallo,

also nach dem was sie sagen, ist mit „Knast“ erst mal Entwarnung angesagt. Die Summe ist zwar nicht gering, und der Zeitraum der Tat(en) wohl auch lang, aber Rückzahlung, Geständnis, Eigenkündigung, kein Verfolgungsinteresse der Geschädigten und keine Vorstrafen sind gewichtige Milderungsgründe.

Wir ne Geldstrafe geben, mit etwas Gnade vielleicht unter 95 Tagessätzen, der sog. „Vorstrafe“. Strafbefehl ist denkbar, aber auch eine Verhandlung. Bei Strafbefehl wir die Staatsanwaltschaft einen Antrag bei Gericht stellen und die Akte verschicken. Der Richter wird dann (wohl) den Strafbefehl erlassen, mit Geldstrafe. Wenn die Strafe zu hoch ausfällt, dann besteht Möglichkeit, Einspruch einzulegen (Frist 2 Wochen beachten!) - dann würde doch Hauptverhandlung stattfinden.

Da Sie offenbar bereits von der Polizei angehört wurden, wird vor einer abschließenden Entscheidung wohl keine weitere Post mehr kommen.

Tip: Anwalt kann Einfluß nehmen, hat Akteneinsicht und kann wertvolle Tips geben. Angst vor Anwaltskosten ist heilbar! Einfach vorher fragen…

Man sollte sein Nettoverdienst angeben. Dieses Gehalt wird durch 30 dividiert, das Ergebnis ist ein Tagessatz.

Das heist ich muss jetzt nochmal bei der Polizei vorbei und sagen das ich Brutto ststt netto angegeben habe oder was soll ich jetzt nur machen!?

Man sollte sein Nettoverdienst angeben. Dieses Gehalt wird
durch 30 dividiert, das Ergebnis ist ein Tagessatz.

Nein, dass ist FALSCH. Sollten sie eine Anzeige erhalten haben wegen Diebstahl gem. $223 StGB handelt es sich nicht um ein Offizialdelikt sondern um ein Antragsdelikt.
So, zufrieden???

Wer auf solche Fragen bei der Polizei antwortet ist selbst schuld. Das sind alles freiwillige Angaben.

Die Polizei hat damit nichts zu tun. Einen einfachen Brief an die Staatsanwaltschaft mit einer Kopie Ihrer letzten Verdienstbescheinigung.

Hallo,
das wird die Staatsanwaltschaft noch mal hinterfragen. Außerdem hat sich ja Ihr Status von „beschäftigt“ auf „arbeitssuchend“ geändert.

Grüße,
strucki

Ich dachte es ist alles geklärt und die Statsanwaltschaft schickt mir einen Strafbefehl und das wars!?
Wann fragen die nach was ich verdiene oder wie läuft das genau ab wenn ich 2200 bei der Polizei gesagt habe, das aber nicht stimmt!?