Diebstahl... Zahlt die Haftpflicht?

Ich habe einem Freund meinen PC geliehen…der ihm dann prompt aus seinem wagen geklaut wurde (kaufe ich ihm wirklich ab)…
zahlt den schaden seine Haftpflicht? worauf muß man bei der schadensmeldung achten?

vielen dank
lars

Hallo Lars,

ich denke, da hast Du schlechte Karten. Laut meiner Versicherungsagentur greift die Haftpflicht nicht, wenn das Teil verliehen wurde (also mit Deinem Einverständnis). Ich hatte ein ähnliches Problem - ich hab mir ein Teil ausgeliehen, das dann beschädigt wurde. Meine Haftpflicht hat nicht gezahlt. Ich habe dann natürlich meinen Freunden den Schaden ersetzt.
Prinzipiell ist es so: wenn Dein Freund z.B. über ein Kabel fällt und der PC kaputt ist, dann zahlt die Versicherung - wenn Du ihn ihm leihst und er geht kaputt, dann ist das Euer Risiko.
Ich würde allerdings auf jeden Fall mit der Versicherung reden - es kommt auch auf die Darstellung der Situation an… und natürlich auf die Kulanz der Versicherung.
Viele Grüße und toi, toi, toi.
Gabi

Hey Gabi!
So etwas habe ich mir schon gedacht… also hat er sich den PC wohl ohne mein einverständnis „geliehen“ und wollte ihn rechtzeitig vor meiner rückkehr wieder zurückgebracht haben…:wink:

ciao
lars

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Hallo Lars,

zu diesem Artikel wollte ich nur noch hinzufügen, daß die falsche Darstellung eines Schadenfalls den Tatbestand des Versicherungsbetruges erfüllt, und dieser wird nicht als „Kavaliersdelikt“ behandelt.

Ich würde mir das gut überlegen!

Gruß
Jochen

Hallo Lars,

da hat Jochen recht, das ist ganz schön riskant.

Vielleicht zahlt die Auto-Haftpflicht Deines Freundes? Seine Privat-Haftpflicht müßte schon sehr kulant sein…

Viele Grüße
Gabi

Hallo Lars,

zunächst einmal kann ich den Angaben von Jochen nur zustimmen. Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.
Aber ein Hinweis. Sofern eine Hausratversicherung besteht, einmal in die Bedingungen schauen. Nach VHB 74 waren Hausratgegenstände, welche sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befanden, zumindest bis DM 500,-- versichert. Auch bei neu abgeschlossenen Verträgen ab etwa Ende 1998, wird dieser Versicherungsschutz von einigen Gesellschaften wieder mit angeboten.

Gruß

Norbert

sicher nicht legal, aber legitim!
Ich weiß nicht leute… ich will ja keine grundsätzliche Diskussion anzetteln… aber wieso kann sich eine Versicherung aus der Verantwortung stehlen in dem sie sagt: wer die Zustimmung zum Verleih erteilt ist selber Schuld? Das entspricht doch nicht dem Gedanken der Haftpflicht, für unverschuldete Schäden aufzukommen?

Naja, mein Kumpel zahlt die 1.000,-- jetzt aus seiner Tasche weil er keinen Ärger haben will…

ein gutes gefühl, versichert zu sein…:frowning:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lars,
ich wollte Dich direkt anmailen - hat irdengwie nicht geklappt. Mail doch mal zurück, wenn Du magst.

Viele Grüße
Gabi

Ich weiß nicht leute… ich will ja keine
grundsätzliche Diskussion anzetteln…
aber wieso kann sich eine Versicherung
aus der Verantwortung stehlen in dem sie
sagt: wer die Zustimmung zum Verleih
erteilt ist selber Schuld? Das entspricht
doch nicht dem Gedanken der Haftpflicht,
für unverschuldete Schäden aufzukommen?

Naja, mein Kumpel zahlt die 1.000,–
jetzt aus seiner Tasche weil er keinen
Ärger haben will…

ein gutes gefühl, versichert zu
sein…:frowning:

Hallo Lars,

immer wenn eine Versicherung den entstandenen Schaden nicht ersetzt, denken die meißten wohl so wie Du. Aber das ist ein Denkfehler, denn alle Leistungen, die die Versicherer im Schadenfall erbringen, sind durch die jeweiligen Versichererungsbedingungen geregelt, die Versicherer stehlen sich also, wie Du behauptest, nicht aus der Verantwortung.

Überlege mal: Wie würden die Prämien aussehen, die Du für die Versicherung bezahlen müßtest, n wenn die Versicherer auch die Schäden bezahlen, die sie eigentlich bedingungsgemäß gar nicht zu zahlen hätten.

Und bei all Deinem Ärger über den nicht ersetzten Schaden verlierst Du eigentlich die Tastache aus den Augen, daß hier nicht der Versicherer die Schuld trägt, sondern der Täter, der den PC gestohlen hat.

Denk mal drüber nach.

Gruß
Jochen

so einfach sollte man es sich nicht machen…
Hallo Jochen,

ich kann nachvollziehen, was Du meinst, aber ich halte es doch für etwas kurz gesprungen nur auf die Versicherungsbedingungen zu pochen… ansonsten könnte eine Versicherung - jetzt mal überspitzt formuliert - auch sagen, Schäden an Feiertagen würden auch nicht reguliert…
Mir geht es ja auch mehr um den Gedanken dahinter… z.B. hat mir mal meine Freundin beim Boxeneinbau im Auto geholfen und ist mit dem Schraubenzieher ausgerutscht… Die Versicherung wollte nicht zahlen… aber als Papi drohte die Firmenversicherungen zu kündigen, wurde brav bezahlt und perfiderweise noch der Tip gegeben es das nächste mal doch anders im Schadensbericht darzustellen…
Verstehst Du was ich meine?

Gruß
Lars

Hallo Lars,

immer wenn eine Versicherung den
entstandenen Schaden nicht ersetzt,
denken die meißten wohl so wie Du. Aber
das ist ein Denkfehler, denn alle
Leistungen, die die Versicherer im
Schadenfall erbringen, sind durch die
jeweiligen Versichererungsbedingungen
geregelt, die Versicherer stehlen sich
also, wie Du behauptest, nicht aus der
Verantwortung.

Überlege mal: Wie würden die Prämien
aussehen, die Du für die Versicherung
bezahlen müßtest, n wenn die Versicherer
auch die Schäden bezahlen, die sie
eigentlich bedingungsgemäß gar nicht zu
zahlen hätten.

Und bei all Deinem Ärger über den nicht
ersetzten Schaden verlierst Du eigentlich
die Tastache aus den Augen, daß hier
nicht der Versicherer die Schuld trägt,
sondern der Täter, der den PC gestohlen
hat.

Denk mal drüber nach.

Gruß
Jochen

Hallo Lars,

das Beispiel des Schadenfalles „Boxeneinbau“ wirft mit Sicherheit kein gutes Licht auf den Versicherer. Denn wäre dies die Praxis der Schadenregulierung wären a) die Versicherer bei nahezu allen Schadenfällen erpressbar und b) die Kunden, die keine weiteren Verträge bei der jeweiligen Versicherung haben absolut im Nachteil, so soll es natürlich nicht sein.

Nochmal zum besseren Verständnis: Grundlage eines jeden Versicherungsvertrages sind nunmal die Versicherungsbedingungen. Gäbe es diese nicht, bräuchten wir auch nur eine Versicherung für alles abzuschließen, damit alle evetuellen Schadenfälle über die Versicherer gedeckt wären.

Klar sind die Versicherungsbedingungen dazu da, bestimmte Schadenfälle von einer eventuellen Versicherungsleistung auszugrenzen. Speziell in Deinem Fall wäre es doch so, daß ein defekter PC dann einfach mal so aus dem Auto eines Freundes verschwindet, der Ihn sich geliehen hat.

Und genauso wäre es auch mit anderen Gegenständen, Fernsehern, HiFI-Anlagen etc., die Liste ließe sich ewig weiterführen.

Leider ist es so, daß gerade in der Sparte „private Haftpflichtversicherung“ die meißten „getürkten Schadenfälle“ gemeldet werden.

Dem Vater Deiner Freundin kann ich nur raten, schnellstmöglich die Versicherung zu wechseln. Bei dieser unseriösen Schadenregulierung ist in der nächsten Zeit mit Prämienerhöhungen zu rechnen.

Gruß
Jochen