Diebstahl

Mir wurde aus einem verschlossenem PKW ein Fotoapparat gestohlen (nicht direkt sichtbar).
Eine Anzeige bei der Polizei habe ich erstattet.
Ich bin der Meinung, daß das unter die Außenversicherung der Hausratversicherung fällt. Der Agent sagt nein. Hat irgend jemand einen Literaturhinweis oder sonstige Erfahrungen.

Dank Dirk

Hallo Dirk,

außenversicherung greift nur, wenn sich der Gegenstand in einem Gebäude befindet, und ein Auto ist kein Gebäude. Das müßte relativ verständlich auch in den deinem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen drinstehen ( dort unter Außenversicherung und/oder Definition von Einbruch-Diebstahl nachschaun ).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Dirk!
wie teuer war er denn?
Hoffentlich nicht sehr, dann hast du Pech. Den Ausführungen meines Vorredners kann ich nur zustimmen.
Kleiner Trost: Fotoapperate bis 75,00 DM sind in der Kfz-Versicherung eingeschlossen. Guck mal in deine „Allgemeinen Kraftfahrt-Bedingungen (AKB)“…dort in die Liste der mitversicherten Fahrzeugteile. Aber 75 DM sind besser als gar nichts…

MfG
Ralf Karnowsky
http://www.versicherungs-kontor.de

Hallo Dirk,

eventuell kann dieser Schaden doch über die Hausratversicherung abgerechnet werden. Hier kommt es nämlich auf die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen an. Sind Vertragsgrundlagen die VHB 74, ist die Entwendung von vorübergehend außerhalb der Wohnung befindlichen Gegenständen versichert. Bei Erbrechen von Kraftfahrzeugen allerdings begrenzt auf eine Höchstentschädigung von DM 500,–. Teilweise bieten mittlerweile auch neu abgeschlossene Hausratversicherungen (abgeschlossen ab Ende 1998) diesen Versicherungsschutz wieder mit an.
Ansonsten bleibt nur die Regelung über die Kfz-Teilkaskoversicherung mit Höchstentschädigung von DM 75,–. Hier kann es natürlich sein, dass eine Selbstbeteiligung von DM 300,-- oder mehr vereinbart ist.

Schöne Grüße

Norbert

außenversicherung greift nur, wenn sich
der Gegenstand in einem Gebäude befindet,
und ein Auto ist kein Gebäude. Das müßte
relativ verständlich auch in den deinem
Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen
Hausratversicherungsbedingungen
drinstehen ( dort unter Außenversicherung
und/oder Definition von
Einbruch-Diebstahl nachschaun ).

Tolle Weisheit, dass ein Auto kein Gebäude ist :wink:)
Aber ein Auto kann in einem Gebäude sein,
z.B. Garage oder Parkhaus. Dann greift die Aussenversicherung.(VHB)
Gruss, Peter

Ich bin der Meinung, daß das unter die

Außenversicherung der Hausratversicherung
fällt. Der Agent sagt nein. Hat irgend
jemand einen Literaturhinweis oder
sonstige Erfahrungen.

Aussenversicherung nur dann, wenn der Wagen in einem geschlossenem Gebäude abgestellt war, Garage oder Parkhaus.
Einfach gesagt, wenn die Hausrat greifen soll, muss der Gegenstand hinter geschlossenen Türen(die einem Gebäude zuzuordnen sind) gewesen sein.

Hallo Peter,

oK. Vielleicht etwas falsch ausgedrückt :smile: Aber wenn das Auto sich in einem Gebäude befindet, muß in das Gebäude einGEBROCHEN worden sein. Wenn das nicht zutrifft, muß zumindest im Gebäude ein verschlossenes Behältnis aufgebrochen werden. Und das war das was ich sagen wollte, ein Auto ist nach Rechtssprechung kein Behältnis.

Daher greift die Außenversicherung meine ich nur, wenn in das Gebäude, in der das Auto stand, eingebrochen wurde.

Gruß
Winni

Hi Winni,

eine Garage(geschlossenes Tor) oder Parkhaus gilt als verschlossenes Gebäude.
Bringst mich nun in Verlegenheit, warum das bei einem Parkhaus so ist, zumindest wenn VHB92 zu Grunde liegt, ist dem so.
Anders formuliert:
bei einer Schulung wurde genau dieser Fall diskutiert, ein aufgebrochenes Auto in einem Parkhaus war in der Hausrat Aussenversicherung versichert(10% der Vers.Su., max. 20.000 DM)VHB92
Ich gebe diese Antwort nun also rein aus meiner Erinnerung heraus, würde aber wetten, das die Aussage inhaltlich richtig ist :wink:)
Fahre erstmal in Urlaub jetzt, werde nach Rückkehr dies nochmal genau nachverfolgen und dann auch eine vernünftige Antwort geben.
Gruss, peter

Hi Peter,

ich schreibe diese Antwort von meinem Freund aus, daher die o.g. Mail-Adresse.

Das mit dem Parkhaus, war glaube ich, schon bei den VHB 84 ( lt. Kommentar Martin ). Insofern bin ich mit Dir einer Meinung.

Wünsche Dir einen schönen Urlaub
*neid*

Gruß
Winni

Das mit dem Parkhaus ist richtig…

Vielleicht kann ich ja ein wenig weiterhelfen, denn wir haben dieses Thema ausführlich letztens behandelt.

In den VHB´s heißt es zum Thema Einbruch/ Diebstahl ziemlich wortwörtlich:

Ein Behältnis in einem Gebäude muss aufgebrochen werden.

Ein Auto stellt ein Behältnis dar, denn in ihm kann etwas aufbewahrt werden.
Und ein Parkhaus/Garage etc. stellt ein Gebäude dar. (Ich weiß jetzt nicht genau, ob Rechtsprechung oder Bedingung, meine aber letzteres)
Ein Gebäude ist ein allseitig umschlossener Raum, der Menschen Schutz bietet.
Und macht das eine Garage nicht? Und ein Parkhaus meines Wissens nach auch.
Also wäre es in einem Parkhaus, oder ä. Gebäude, versichert. Auch über die VHB 74 ihm Rahmen der Höchstdeckung bis 500 DM.

Ich hoffe das jetzt geklärt zu haben…:wink:

Bye Marco

Mir wurde aus einem verschlossenem PKW
ein Fotoapparat gestohlen (nicht direkt
sichtbar).
Eine Anzeige bei der Polizei habe ich
erstattet.
Ich bin der Meinung, daß das unter die
Außenversicherung der Hausratversicherung
fällt. Der Agent sagt nein. Hat irgend
jemand einen Literaturhinweis oder
sonstige Erfahrungen.

Nach den normalen deutschen VHB Bedingungen in Hausrat nur dann wenn Diebstahl aus Autos mitversichert ist, manche Versicherer bieten dies an.

Oder du hast eine sogenannte All-Gefahren Deckung abgeschlossen, dann sind auich solche Schäden mitversichert.

Siehe http://home.t-online.de/home/EBauder/hausrat.htm

MfG

Ewald Bauder
Versicherungsmakler