Dielen abschleifen

Hallo zusammen!
Wir ziehen in eine neue Wohnung.Die Dielen wurden seit 15 Jahren ca. nicht verschönert und sind ziemlich verwohnt. Auf Nachfrage wurde uns gesagt, daß wir für den Boden zuständig sind. Stimmt das? Wir müßten ihn also schleifen und wachsen/lackieren…
Ich hab mal beim DMB nachgeschaut. Da steht eigentlich, daß der Fußboden Vermietersache ist. Wir haben den Mietvertrag allerdings schon unterschrieben.
Eigentlich ist meine Genossenschaft sehr fair, deswegen verstehe ich nicht wieso sie uns diese Arbeit überträgt, wenn sie sie eigentlich selbst machen müßte. Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank für eure Antworten.
Liebe Grüße

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Zur Beurteilung muss der Mietvertrag unter die Lupe genommen werden. Am Besten beim Mieterverein nachfragen.

Gruß
Udo

Hallo,
das ist eine Mietrechtsfrage, und daher nicht mein Fach-Gebiet,
Pardon.
Freundl. Grüße.

Hallo,

da Sie den Mietvertrag schon unterschrieben haben, wird es schwierig sein, hier Forderungen zu stellen. Natürlich ist der Vermieter für den Zustand des Fußbodens verantwortlich. Ob er die Dielen blank lässt oder Teppich verlegt, ist seine Sache. Findet er einen Mieter, der die Dielen in dem jetzigen Zustand mit der von ihm gewünschten Miete, anmietet, dann ist das ja ok.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie sich die Mieträume vor unterschreiben des Mietvetrages angesehen haben und wußten, in welchem Zustand der Fußboden ist. Wahrscheinlich zahlen Sie auch eine geringere Miete, als wenn Teppich oder Parkett verlegt wäre.

Wußten Sie über den Zustand des Fußbodens bis zum Zeitpunkt des Einzuges nicht Bescheid und zahlen Sie eine ortsübliche Miete für eine Wohnung die Teppich oder Parkett hat, dann können Sie vom Vermieter verlangen, dass er die Dielen in einen ansehnlichen und wohnbaren Zustand bringt.

Unabhängig davon, würde ich einen Termin mit dem Vermieter machen und ihm den Zustand des Fußbodens zeigen und ein klärendes Gespräch, vielleicht die Übernahme der hälftigen Kosten vereinbaren, führen.

MfG P. Kunze

Hallo,

soweit ich weiß ist der Fußboden Vermieter Sache!
Wenn ihr aber den Vertrag mit der Klausel unterschrieben habt, habt Ihr euer Einverständnis gegeben und das müßte bindend sein.

Ihr könnt aber bei einem Anwalt über ein Beratungsgespräch mehr erfahren. Kostet nicht die Welt.
Viel Glück

Unrenovierte Dielen beim Einzug bedeutet unrenovierte Dielen beim Auszug es sei denn es ist im Mietvertrag anders geregelt.