Dielenboden bei Auszug lackieren - Pflicht?

Hallo! Nach 4 Jahren steht ein Auszug an. In der gesamten Wohnung liegt ein uralter Dielenboden, welcher auch schon bei Einzug Gebrauchsspuren aufwies. Jetzt kündigt die Vermieterin an, dass dieser neu lackiert werden müsse und der Mieter mindestens die Hälfte der Kosten tragen müssen.

Zum Thema Schönheitsreparaturen sagt der Vertrag folgendes:

Die Schönheitsreparatueren umfassen insbesondere: …das Streichen der Fußböden… Dies ist im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen, beginnend mit dem Mietverhältnis, der Fall: … alle 5 Jahre: Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten …

Es handelt sich wirklich um eine normale Abnutzung des Bodens, es sind keine großen Macken oder ähnliches vorhanden, der Boden ist an einigen Stellen (Eingangsbereich, in der Küche vorm Herd) einfach „abgelaufen“.

Wird der Mieter einen Teil der Kosten tragen müssen? … mehr auf http://w-w-w.ms/quwkn