Dielenboden bei Auszug lackieren

Hallo! Ich werde demnächst nach 4 Jahren aus meiner Wohnung ausziehen. In der gesamten Wohnung liegt ein uralter Dielenboden, welcher auch schon bei Einzug Gebrauchsspuren aufwies. Jetzt kündigt die Vermieterin an, das dieser neu lackiert werden müsse und ich mindestens die Hälfte der Kosten tragen müssen.

Zum Thema Schönheitsreparaturen sagt mein Vertrag folgendes:

Die Schönheitsreparatueren umfassen insbesondere: …das Streichen der Fußböden… Dies ist im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen, beginnend mit dem Mietverhältnis, der Fall: … alle 5 Jahre: Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten …

Es handelt sich wirklich um eine normale Abnutzung des Bodens, es sind keine großen Macken oder ähnliches vorhanden, der Boden ist an einigen Stellen (Eingangsbereich, in der Küche vorm Herd) einfach „abgelaufen“.

Werde ich einen Teil der Kosten tragen müssen?

Hallo Ancia,
ich rate dir, dich auf keinen Fall unter Druck setzen zu lassen und notfalls mit dem Anwalt zu drohen. Das hilft oft schon. Du bist nach deinem Vertrag erst nach 5 Jahren verpflichtet den Boden zu streichen. So viel wie ich weiß ist das, was der Vermieter von dir verlangt unzulässig. Weise ihn schriftlich darauf hin, dass du erst nach 5 Jahren den Boden hättest streichen müssen. Wenn du Zeugen dafür hast, dass dein Boden normale Gebrauchsspuren hat und du ihn so übernommen hast, bitte sie, dir das zu bestätigen. Ich kenne die Willkür von Vermietern nur zu gut. Laß dich nicht einschüchtern. Lieber Gruß und viel Erfolg.
M.