Dielenboden lasieren in Mietwohnung erlaubt?

Ich wohne seit 4 Jahren in einer Altbaumietwohnunhg, in der (außer im Bad) komplett Laminatboden verlegt ist. Dieser wurde von meinen Vormietern ehemals verlegt, das allerdings extrem stümperhaft (Ecken, Fugen etc.). Zudem handelt es sich offenbar um ein eher billiges Laminat, da nach und nach immer mehr Ecken abgesplittert sind usw. Unter dem Laminat ist ein alter Dielenfußboden. Ursprünglich ist der hell, müsste allerdings großflächig abgeschliffen & neu versiegelt werden, um diverse Verschmutzungen usw. zu beheben.
Meine Frage: Darf ich als Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters diesen Dielenfußboden freilegen und entweder dunkel lasieren oderflächendeckend weiß lackieren? Das komplette Abschleifen ist mir zu aufwendig. Würde ich dann aber nicht gewissermaßen die „Bausubstanz“ verändern, sofern die Dielen zu dieser zählen?

Vielen Dank für Rat & Tipps! :smile:

Hallo auch,
Du brauchst in jedem Fall die Erlaubnis des Vermieters.
Weiss streichen dürfte keinen dauerhaften Erfolg bringen.
Gruß elmore

Hallo,

Meine Frage: Darf ich als Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters
diesen Dielenfußboden freilegen und entweder dunkel lasieren
oder flächendeckend weiß lackieren?

Nein.

Das komplette Abschleifenn ist mir zu aufwendig.

Vor dem lasieren bzw. lackieren müsste der Boden ebenfalls komplett geschliffen werden.

Alternative wäre: Laminat raus - Dielenboden sehr kräftig reinigen - den Boden als „Vintage-Dielen“ ausgeben ;o)

Sind die Bodendielen bisher unbehandelt, dann kann man sie ganz klassisch mit Bohnerwachs zum glänzen bringen…
Und etwa alle 6 Monate neu bohnern…

Der Vermieter kann dann allerdings verlangen, das bei Auszug wieder Laminat gelegt wird…

Da das Laminat anscheinend eh hinüber ist, wäre der Vermieter vielleicht sogar interessiert eine Verbesserung bzw. Änderung zu genehmigen. Versuch macht klug… ;o)

Es grüßt
Yvisa

Meine Frage: „Darf ich als Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters diesen Dielenfußboden freilegen und entweder dunkel lasieren oder flächendeckend weiß lackieren?“

Eine rechtliche Frage.
Die Antwort lautet aufgrund der mir vorliegenden Erfahrungswerte: Nein!
Auch der Rückbau des Laminatfußbodens ist mit der Option verbunden, dass Du den Oberbelag nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder in den Urzustand überführst. Ob das aber funktioniert/funktionieren kann?
-.-.-.-.-
Gruß: Klaus