Hallo,
folgende Frage ist heute im Büro aufgekommen.
Also, angenommen jemand bucht einen Dienst um Filme zu schauen im Internet um zu testen mal für einen Monat (nennen wir diesen Dienst mal einfach Filmschau). Filmschau zieht die Monatsbeträge nicht selbst ein sondern hat einen Bezahldienst (nennen wir ihn einfach mal Filmbezahl)
Die Kündigungsbestätigung von Filmbezahl kommt per e-mail, ebenso die Abschaltbestätigung nachdem der Monat um ist, es werden auch keine Beträge mehr über Filmbezahl eingezogen.
Nun will der Filmfan weiterhin den Dienst buchen, stellt dabei aber fest, dass er gar nicht abgemeldet wurde, dass heisst Filmschau läuft weiter, eine neue Anmeldung ist aufgrund des nie abgestellten Abos gar nicht möglich (der entsprechende Link existiert nicht)
Ehrlich wie Filmfan ist, hat er Filmschau darauf hingewiesen, dass sein Dienst momentan für Filmfan kostenlos weiterläuft (Filmfan ist vielleicht in manchen Augen doof, aber er ist gerne bereit den Service zu zahlen) Filmschau interessiert das ganze nicht, fühlt sich nicht zuständig (laut e-mail) und verweist auf Filmbezahl.
Aber auch Filmbezahl sieht sich nicht dafür zuständig, da es laut Filmbezahl ein technisches Problem ist, dass mit Filmschau geregelt werden muss.
Für den ganzen Sachverhalt gibt es mails aus denen hervorgeht, dass Filmfan bei beiden Filmschau und Filmzahl um Klärung gebeten hat.
In wie fern macht sich Filmfan denn nun strafbar, wenn er weiterhin den Service kostenlos nutzt? Er möchte ja zahlen, nur interessierts niemand. Wie oft muss Filmfan auf den noch laufenden Dienst hinweisen?
Grüße Ute
Hallo,
In wie fern macht sich Filmfan denn nun strafbar, wenn er
weiterhin den Service kostenlos nutzt?
überhaupt nicht
Er möchte ja zahlen,
nur interessierts niemand. Wie oft muss Filmfan auf den noch
laufenden Dienst hinweisen?
m. E. überhaupt nicht mehr. Flimfan hat ja nun wirklich alles getan, seinen Vertragspartner die Bezahlung anzubieten und sie auf ihr Problem hinzuweisen.
Sieh haben natürlich grds. Anspruch auf die Bezahlung, wenn sie diesen aber nicht geltend machen - nicht sein Problem.
Grüße
Markus
nur schön wenn dann irgendwann rechnungen für X Monate nachträglich reindümpeln …
Einfach das Geld, das man sonst gleich bezahlt hätte, auf ein Tagesgeldkonto und nicht ausgeben, bis die Froderungen definitiv verjährt wären. Dann hat man immerhin 0,5% Zinsvorteil 
Hallo,
so lange nur Rechnungen kommen, geht das ja meist - bezahlen und fertig. Oft steht gleich ein Inkassoberechtigter (der auch noch ein paar Euro will) „vor der Türe“, weil alte Forderungen in den vielen Firmen grundsätzlich abgegeben werden. Dann zu klären, daß der Fehler nicht bei einem selbst lag, ist oft schwierig, da die Forderung ja wirklich besteht.
Die Einzugsermächtigung wird man vermutlich auch schon mit der Kündigung zurückgezogen haben, weshalb man das Vorgehen (ohne alle Details zu kennen) sogar verstehen kann - sie können ja nicht einziehen.
Cu Rene
Hallo Rene,
danke für deine Antwort, also der Bezahldienst hat die Bankverbindung und kann auch einziehen, da er auch für andere Dinge wie z.B. zu bezahlende Online-Abrufe bei Zeitung und Co. genutzt wird. Allerdings kam ja eben von ihm die Bestätigung, dass eben dieses eine Abo abgelaufen ist. Das Abo lässt sich aber, weil eben das gekündigte Produkt lustig weiterläuft nicht neu aktivieren.
Grüße Ute
Hallo,
dann ist Filmfan natürlich bereit diese zu zahlen, er würde es ja auch jetzt tun, wenn er dürfte und könnte, nur interessiert das niemand.
Es existieren ja die e-mails, im Zweifelfall, wenn denn noch Gebühren anfallen, werden diese natürlich zum Beweis vorgelegt.
Grüße Ute
1 „Gefällt mir“