Dienst-/Arbeitsunfall - Erwerbsunfähigkeitsrente

Hallo,

mein Freund hat keinen PC und ich übernehme für ihn die Recherche.

Er hat Zeit seines Lebens im öffentlichen Dienst unter verschiedenen
Dienstgebern gearbeitet, zuletzt 15 Jahre in der
Justizvollzugsanstalt.

Bei der Begleitung von Strafgefangenen zum Arzt außerhalb des
Gefängnisses hat einer der Häftlinge einen Fuchtversuch unternommen
und ihn dabei am Kopf verletzt; im übrigen wurde er auch noch von
einem Fahrzeug zur Seite geschleudert und erlitt dadurch Prellungen.

Am Kopf wurde er durch eunen Schlag mit einem Gegenstand im Sinne
eines „Stumpfen Traumas“ so erheblich verletzt, daß er
unvorhersehbare erheblichen Druckempfindungen und überraschende
Schmerzattacken unter der Schädeldecke bekommt, so daß er sich
zurückziehen muß „bis der Anfall vorüber ist“.

Zunächst wurde der Unfall nicht als Betriebs-/Arbeitsunfall
anerkannt, einmal, weil er nicht innerhalb der Anstalt stattfand,
dann wurde der Zusammenhang seiner Erkrankung als Folge der
Schädigung ausgelöst durch den Flüchtigen vom Gutachter „geleugnet“,
schließlich hat ein weiterer Gutachter den Zusammenhang attestiert
und ihm 25% Schwerbeschädigung „zugebilligt“.

Das Land möchte ihn vorzeitig in den Ruhestand versetzen
(Zwangspensionieren), allerdings „mit Abschlägen“ seiner Pension.

Er möchte die volle Anerkennung als Dienstunfall mit all seinen
medizinische, psychischen, sozialen und versorgungsrechtlichen
Aspekten ohne Abstriche.

Er ist weder berufsfähig, noch erwerbsfähig. Er würde die rechtliche
Prozedur einer Rehabilitation mitmachen, auch in seinen Beruf
zurückkehren, falls dies erforderlich wäre, um dann eben immer wieder
auszufallen und um für Wochen krankgeschrieben zu werden.

Nur eines ist sicher:Selbst wenn er eine Umschulung mitmacht. Egal wo
er arbeiten wird - selbst wenn der jetzige Arbeitgeber ihn irgenwohin
„versetzen“ würde - er würde auf grund der spontannen Ausfälle
ständig einen hohen jährlichen Krankenstand aufweisen.

Z.Zt. ist er im 3,5 ten Jahr (von max 4 Jahren) berentet.Er ist 56
Jahre alt.

Die Klage ist anhängig. Was, wenn das Gericht dem zweiten Gutachten
(25%)stattgibt?

Wer kann das Krankheitsbild aus einem analogen Fall beleuchten?

Wer kennt Gerichtsentscheidungen, denen Ähnliches zugrundelag? usw…

Danke:JCB


Anmerkung:

Das Posting wurde nachträglich bearbeitet, um ein optimales Lesen und Antworten zu gewährleisten, da der Verfasser eine Expertenanfrage, die sonst nur per Mail abgesetzt wird, hier herein kopiert hat.

Gruss
Reiko
Moderator

Nur kurz
Wurde der Unfall bei der Berufsgenossenschaft gemeldet.
2.hat der öffentl.Dienst der Ortschaft nicht einen Vertrauensmann für die Schwerbehinderten?
Was sagt das zuständige Versorgungsant?
Um die % als Arbeitsunfall zu erhöhen bleibt nur der Rechtsweg.
Auch hier mal nach Fachanwälten bei der zuständigen Hauptfürsorgestelle nachfragen
PiRo

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