Dienst nach Vorschrift - wie weit kann ich gehen?

Hallo, besonders an Betriebsräte und Juristen,

mein Chef hat mir wegen meiner ersten langen Krankheit seit drei Jahren den Arbeitsumfang halbiert (Näheres auf Anfrage) und mir damit die Lebensgrundlage entzogen.

Nun gehe ich mit einer Flunsch zur Testarbeit, rede kein privates Wort mehr mit ihm (als ich ihm NOCH billiger nützlich war, tat er, als seien wir befreundet) arbeite etwas langsamer und lasse um fünf vor Dienstschluss den Hammer (Kuli) fallen.

Ich habe auch ehrlich gesagt nicht die geringste Lust, meiner Job-Erbin Informationen zu geben, die ich mir mühevoll erarbeitet habe.

Muss ich das? Wie weit kann ich meinen Mentalstreik treiben?

Danke für eure Mithilfe.

Hallo,

die Frage ist wie kann man den Arbeitsumfang ohne Änderungskündigung halbieren oder ist es eine Eingliederungsmaßnahme ?

Generell ist die Situation schwer zu beurteilen, wie " dick " ist denn Dein Fell, stehst Du die Situation dauerhaft oder zumindest über einen längeren Zeitraum durch oder hast Du dann irgendwann ein Magengeschwür. Auch stelle ich es mir sehr schwer vor, dauerhaft " Schlechtleistung " zu bringen ohne arbeitsrechtlich angreifbar zu werden.

Gruß

Klaus

arbeite etwas langsamer
und lasse um fünf vor Dienstschluss den Hammer (Kuli) fallen.

Ich habe auch ehrlich gesagt nicht die geringste Lust, meiner
Job-Erbin Informationen zu geben, die ich mir mühevoll
erarbeitet habe.

Muss ich das? Wie weit kann ich meinen Mentalstreik treiben?

Und ich Dummi habe immer gedacht, Arbeit …(Näheres auf Anfrage)

Klingt wie eine baldige Kündigung (die eigene innere Kündigung ist ja schon längst erfolgt)

rambam

Hallo,

Arbeitsumfang halbiert und Lebensgrundlage entzogen? Erschließt sich mir nicht so einfach.

Jedenfalls: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dich entsprechend deinen arbeitsvertraglichen Aufgaben zu beschäftigen. Andererseits bist du auch verpflichtet, deinerseits deinen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehört natürlich nicht „private Freundlichkeit“. Pünktlicher Feuerabend ist drin, Informationen zurück behalten nicht.

Hallo,
kann die Entäuschung nachvollziehen. Bin zwar kein Jurist, aber m. E. gibt es keine konkrete Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis einen Nachfolger umfassend einzuarbeiten. Man spricht davon eine Arbeitsleistung nach mittlerer Art und Güte zu erbringen. Auch wenn das keine konkrete Beschreibung ist, musst Du Dir auf der Arbeit kein Bein ausreißen. Sofern man Dir keine Schlechtleistung (z.B. überdurchschnittliche Fehler) nachweisen kann, denke ich dass Dein Arbeitgeber nicht wirklich was gegen Deine Haltung unternehmen kann. Schön ist das aber für beide Seiten nicht.
Gruß
Alex

Hallo Fujur,

inwieweit halbiert? Ist die Arbeitszeit gekürzt worden? Wenn ja, auf welcher Grundlage.
Bezüglich der inneren Kündigung sollten Sie vorsichtig sein! Vor Allem sollten Sie so etwas nicht hinausposaunen, ansonsten drohen ggf. arbeitsrechtliche Maßnahmen.
Vielleicht schildern Sie das Ganze mal etwas ausführlicher.
Ich bin kein Betriebsrat oder Jurist, aber erfahrener Mitarbeitervertreter :wink:

Gruß
Paul

Hallo Fujur,

den 1. Satz verstehe ich nicht ganz: Arbeitszeit halbiert bei gleichem Lohn? Bitte doch hier nähere Information, damit ich mir ein richtiges Bild machen kann.

Zum 2. Teil des Artikels:
Glauben Sie mir: ich kann voll und ganz nachvollziehen wie es Ihnen geht, habe ich doch selbst ähnliche Situationen miterlebt.
Leider zeigt meine Erfahrung (mit Arbeitsgericht und allem drum u. dran), selbst als Betriebsrat zuständig, daß die Wirklichkeit ganz anderst ist.
Doch passen Sie auf, meist geht der Schuß nach hinten los. Ich meine nicht, daß Ihnen wirklich etwas passieren kann. So wie ich das lese, sind Sie ohnehin bald im Ruhestand? (Job-Erbe?) oder in einem anderen Beruf?
Nein, ich meine damit was Sie sich selbst antun. Sie leiden dann den Rest Ihres Lebens darunter und werden sich immer fragen, was Sie noch hätten tun können, um es dem Chef zu zeigen.
Es fällt schwer (ich weiß es!) aber bitte um Ihrem eigenen Seelenfrieden zuliebe arbeiten Sie weiterhin „motiviert“ (auch wenn es schwerfällt). Halten Sie die „normalen Höfigkeitsfloskeln“ ein und denken Sie sich Ihren Teil.
Sie werden sehen, dies trifft den Chef viel mehr, wenn Sie sich nichts vorwerfen müssen.
Machen wir uns doch nichts vor: Wenn Sie so wie bisher weiter arbeiten, haben Sie -trotz der Bestrafung Ihres Chefs - auch keinen Spaß und Ihr Chef noch lange auch nicht wirklich!

Glauben Sie mir bitte: das Leben ist leider so und nicht immer kann man (obwohl ich das gerne tun würde als Juro) das Recht auch so durchsetzen.
Der Chef findet in die Richtung leider immer eine „Türe“… ich habe vielfach die Erfahrung gemacht.

Bitte überlegen Sie sich meine Sätze gut und schlafen Sie darüber. Sie werden die Richtigkeit erkennen und IHnen wird es besser gehen.
Denn um was es hier geht ist leider „objektiv zu beurteilen“ und wird kein Gericht der Welt zu Ihren Gunsten entscheiden. Es wird höchstens in einem Vergleich enden (aber eher wird es vorher abgeschmettert).

Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung. Lassen Sie uns darüber reden. Viel Stärke wünscht IHnen Octo-Juro

hallo fujur
ich bin zwar kein betriebsrat und kein jurist, dennoch aber meister mit ~40mitarbeitern, während dieser zeit habe ich viele erfahrungen gesammelt, auch mit mitarbeitern die „innerlich“ bereits gekündigt haben weil sie demotiviert sind.
für mich stellen sich zwei fragen:

  1. welche krankheit hattest du, das man deinem arbeitsumfang reduziert hattest ?
  2. gab es ein bem-gespräch (betriebl. eingliederungs management), dh. ein rückkehrgespräch mit betriebsrat, ggf. werkarzt und vorgestzten? hier wird einvernehmlich zum wohle des mitarbeiters ggf. der arbeitsumfang reduziert.
  3. deine „job erbin“: einst kannst du mir glauben, sie bekommt mit das du ihr nicht alles erzählst, dennoch kann sie vermutlich nichts dafür das sie jetzt dein arbeitsumfang übernehmen soll. gab es hierzu ein vermittlunsgespräch mit deinem vorgesetzten und job erbin ?
  4. einen rat gebe ich dir: tue nichts rechtswidriges ! hierzu gehören: eher arbeitszeit (5 vor) beenden und anweisungen vom vorgesetzten missachten
  5. hast du mal um eine gespräch mit deinem vorgesetzten gebeten das du unzufrieden bist und mehr arbeiten möchtest ?
  6. wenn du so unzufrieden bist, warum kündigst du nicht und gehst woanders hin ?
    bitte um rückinfo
    mfg paule

Hi,
ohne genaue Details zu kennen, ist es schwierig, die Situation einzuschätzen.
Ganz allgemein kann man natürlich „Dienst nach Vorschrift“ machen, also immer genau die vorgeschriebene Arbeitszeit erbringen, sich nicht mehr als notwendig engagieren, persönliche Kontakte meiden usw.
Verbieten kann es einem keiner, solange man die vertraglichen Pflichten erfüllt. Aber du musst dich zwei Dinge fragen: 1. Was bringt mir das? Geht es dir dabei wirklich besser, bringt es dir nach vorne eine positive Entwicklung/Veränderung? Lernt dein Chef dadurch was und hat ein Einsehen?
Nach meiner Erfahrung ist das nämlich nie so. Ich habe eine Kollegin, die sich gemobbt und schlecht behandelt fühlt und deshalb allen Ausflügen, Weihnachtsfeiern usw. fern bleibt. Kein Vorgesetzter erkennt dies als Protest, sondern als mangelndes soziales Verhalten, persönliche Abgrenzung und wertet es negativ.
Damit sind wir bei der 2. Frage: Welche Folgen hat dein Handeln für dich? Auch wenn rechtlich dein Verhalten akzeptiert werden muss, so kann es sich im Arbeitsleben negativ auswirken. Verweigerungshaltung wird immer als unkollegial, mangelnde Teamfähigkeit und geschäftsschädigend gewertet. Einen solchen Mitarbeiter plant man eben nicht in der Personalentwicklung ein und sieht schon gar nicht die Chance, dass er nach der Krankheit wieder erfolgreich in das Unternehmen eingegliedert werden kann.

Gruß Ally

Liebe Octo-Juro,

vielen Dank für die einfühlsame Rückmeldung.

Die Umstände sind die: Ich habe mir bisher alle Beine für meinen Chef ausgerissen. 10 Stunden habe ich legal gearbeitet, beim Rest hat er mich zur Schwarzarbeit gezwungen. (11 €/Stunde und so manches kostenlose Telefonat, Botengänge, wirtschaftliche und psychologische Tipps, privates Ghostwriting, Hundesitting…)

Das heißt, ich habe mich zwingen lassen, um meinen Job zu behalten und in der im Laufe des letzten Jahres häufig ausgesprochenen Hoffnung, dass er irgendwann ein Einsehen hat und mich für die 17-20 Stunden pro Woche einstellt,die ich arbeite.

Stattdessen hat er mir alle Überstunden gestrichen und eine zweite Mitarbeiterin (meine Krankheitsvertretung, die ich gut eingearbeitet habe) eingestellt, vermutlich auch schwarz.

Natürlich will ich so schnell wie möglich weg, aber es ist schwer, etwas Neues zu finden. Und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich natürlich nur für die legalen Stunden. Rente liegt leider noch in weiter Ferne für mich. Mein Chef hat durch seine Witwer-Rente jetzt schon ausgesorgt, kann aber nicht mit Geld umgehen, weil er seine Nutten mitfinanziert.

Im Moment bin ich so voller Hass, dass ich zwar auf der Arbeit funktioniere (und zwar auf Grund des langsameren Tempos mit deutlich weniger Fehlern), aber ich bin so blockiert, dass ich nicht mal konsequent an meinen Bewerbungen arbeiten kann.

Stattdessen denke ich an eine Selbstanzeige beim Finanzamt (vorzugsweise erst, wenn ich einen besseren Jo habe). In der Hoffnung, dass meine Strafe eher gering ausfällt, weil ich auch mit dem Schwarzgeld vermutlich unter dem für eine Steuerzahlung festgesetzten Mindesteinkommen liege. Und in der Hoffnung, dass er dann meine Sozialabgaben nachzahlen muss und ich dadurch einen etwas höheren anspruch auf Arbeitslosengeld und Rente haben werde.

Mit einer anständigen Abfindung wäre ich auch zufrieden, damit ich die Visage nicht mehr sehen muss.

Sie sehen es: Ich habe viel zu viel gegeben, bin tief gekränkt und muss trotzdem an mein Einkommen denken. Mein jetziges Rest-Einkommen liegt bei 380 € Netto.

Freue mich über eine Antwort

Fujur2 (weiblich)

Liebe Octo-Juro,

ach so, ncoh eine Info: Ich habe inzwischen einen Schwerbeschädigtenausweis von 50%.

Bei Rest-Kündigng hätte ich also die Wahl zwischen dem Anwalt de Gewerkschaft und dem Integrationsfachdienst. Was wäre besser?

Vielen Dank nochmal

Fujur

Hallo Fujur,

danke für die nochmalige genauere Information. Nun kann ich mir ein besseres Bild machen.
Da Du sogar noch 50% schwerbehindert bist hast Du hier noch die Option daß Du Dich auch noch an das Versorgungsamt wenden kannst (Schwerbehindertenstelle) die auch Deine Interessen wahrnehmen. Das ist noch ein kleiner Pluspunkt für Dich.
Aber um Dir das Leben nicht noch schwerer zu machen, empfehle ich Dir (ich darf doch Du sagen?)noch zu schweigen solange Du noch dort beschäftigt bist.
Du kennst Deinen Chef besser, inwieweit könntest Du ihm drohen alles auffliegen zu lassen indem er Dir einen Auflösungsvertrag und eine Abfindung gibt? Da solltest Du aber dann schon einen anderen Arbeitsplatz in Aussicht haben. Und wenn Auflösungsvertrag dann mit dem Vermerk „betriebsbedingt“ damit Dir das Arbeitsamt keine Sperrfrist verhängen kann.

Ich finde es echt schlimm wie Dein Chef mit Dir umgeht. Das es solche Menschen gibt. Ich gebe Dir ganz recht, indem er (nachdem Du dort weg bist - irgendwann) nachträglich von Dir angezeigt werden sollte. Du hast da mit Sicherheit die kleinsten Schwierigkeiten zumal Du ja Selbstanzeige machst.
Aber Deinem Chef geht es an den Kragen und das ist ja auch ein bißchen Entschädigung und Genugtuung für all das was er sich geleistet hat.

Nur gut daß jeder im Grunde genommen irgendwann seiner gerechten Strafe nicht entgehen wird. Auch diese Erfahrung habe ich bereits gemacht. Auch wenn es lange nicht so scheint, die Bestrafung kommt auch so von ganz alleine.
Solche Leute kriegen irgendwann das was sie verdienen, wenn Sie so mit anderen umspringen. Und das ist nur gut so.
Also bitte Kopf hoch und versuch Dich für Bewerbungen - auch wenn es heutzutage viele Absagen gibt - zu motivieren. Denk daran, daß Du diesen Chef dann loshaben wirst. Schlimmer geht ja wohl nicht mehr.

In diesem Sinne - ganz liebe Grüße und alle Kraft die Du brauchst um den Absprung von dort zu schaffen,
von Octo-Juro (auch weiblich)

PS: Ich würde beide Anwälte einschalten (Gewerkschaftsanwalt und Integrationsfachdienst).

Evtl. (meine eigene Meinung und ich bin kein Bild-Zeitung-Leser!) nützt sogar den Fall „Bild hilft“ zu schildern.
Ich habe hier schon die Erfahrung gemacht, daß gut geholfen wurde (und das hätte ich nicht für möglich gehalten) - evtl. auch Androhung gg. den Chef hierüber alles an Bild hilf (und dies ist keine leere Drohung - bei mir hat es auch geholfen und der Artikel kam mit Foto!!! und ich mußte nichts bezahlen und bekam Recht)

Hallo,
na, es darf auf alle Fälle nicht in Arbeitsverweigerung ausarten.
Aber Unkollegialität und Betriebsklimavergifter haben es häufig auch schwer. Die Frage ist also, welches Ziel verfolgt wird? Die Kündigung? Dann ist das eine mögliche Vorgehensweise. Besteht Interesse an einem langfristigen Arbeitsverhältnis empfehle ich das offene Gespräch mit dem Chef. Möglicherweise hat er es gut gemeint und wundert sich jetzt.
Beste Grüße
iris

Hallo Fujur,
hier kann man sicherlich zwischen eigenem Gedankengut und dienstlichen Vorgaben unterscheiden. Eigenes Gedankengut gehört mir!
Aber Vorsicht, man begibt sich damit schon etwas auf Glatteis.
Ich würde einen Fachanwalt aufsuchen dies klären lassen und zusätzlich die Frage stellen, ob dieser Arbeitsentzug überhaupt rechtens ist.
Gruß wannsee

Hallo,

Ich würde es nicht zu weit treiben. Denn ein Arbeitsvertrag legt Rechte und Pflichten beider Vertragspartner fest. Das ganze wird im Vertragsgesetz eingeordnet. Spätestens da, hört die Spielerei auf. Man kann dann einen Kündigungsschutzprozess recht schnell verlieren. Das gilt für die Gegenseite allerdings genauso. Also mal in sich gehen und professionell handeln.

:wink: