Dienst-Portemonnaie verlieren

Hallo,

mal angenommen, jemand arbeitet für eine Firma, wo er täglich Bareinnahmen erzielt. Diese Bareinnahmen sollen wöchentlich an die Firma überwiesen werden. Auf Anfrage, ob man abgesichert sei, wenn man dieses Portemonnaie gestohlen bekäme, käme die Antwort „das darf Ihnen nicht passieren.“

Angenommen, es sei passiert. Am Tage des Einzahlens wird das Portemonnaie gestohlen - Inhalt ~1000-1200 Euro.

Gibt es irgendeine Absicherung, oder muss der Arbeitnehmer in vollem Umfang dafür haften?

Termin beim Anwalt für genaue Informationen ist ausgemacht, dauert aber noch eine Woche - eine kurze Vorinfo, in welche Richtung es geht, würde aber evtl schon helfen.

lg, Dany

Hallo Duplosche,

mir hat unsere Buchhaltung gesagt, dass ein Betrag bis 2500,00 Euro im Safe versichert sei und auf dem Weg vom Geldautomaten (also wenn ich das Geld hole und zur Firma trage durch einen berliner soz. Brennpunkt:wink: auch. Allerdings weiß ich da nicht mehr welche Höhe, aber allemal 1000,00 Euro.

Aber ich weiß nun natürlich nicht, ob das von Firma zu Firma unterschiedlicht ist - sprich,ob das ne Pflichtversicherung ist, die der AG da haben muss.

Hat jetzt vielleicht nicht geholfen, ist aber vielleicht schon mal ein positiver Wink.

Gruß
Aquilegia A.

Ugh.

Diese Bareinnahmen sollen wöchentlich an
die Firma überwiesen werden. Auf Anfrage, ob man abgesichert
sei, wenn man dieses Portemonnaie gestohlen bekäme, käme die
Antwort „das darf Ihnen nicht passieren.“

Ohne das jetzt bis ins kleinste Fitzel ausklamüsert zu haben, würde ich hier sagen, völlig bluna. Zum Einen ist Arbeitnehmerhaftung, vereinfacht gesagt, auf Vorsatz und [grobe] Fahrlässigkeit beschränkt; zum Anderen aber hat der Arbeitgeber, der im Gegensatz zu den Beschäftigten die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns erfüllen muss, dafür zu sorgen, dass die Einnahmen nicht kumuliert, sondern zeitnah in Sicherheit gebracht werden und außerhalb der Arbeitszeit sind. Ähnlich, nur ausführlicher, dürfte auch ein Anwalt argumentieren …

Aga,
CBB

Hey Chief,

Ohne das jetzt bis ins kleinste Fitzel ausklamüsert zu haben,
würde ich hier sagen, völlig bluna. Zum Einen ist
Arbeitnehmerhaftung, vereinfacht gesagt, auf Vorsatz und
[grobe] Fahrlässigkeit beschränkt; zum Anderen aber hat der
Arbeitgeber, der im Gegensatz zu den Beschäftigten die
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns erfüllen muss,
dafür zu sorgen, dass die Einnahmen nicht kumuliert, sondern
zeitnah in Sicherheit gebracht werden und außerhalb der
Arbeitszeit sind
. Ähnlich, nur ausführlicher, dürfte auch ein
Anwalt argumentieren …

was bedeutet der hervorgehobene Teil? zeitnah und außerhalb der Arbeitszeit? Zeitnah, also täglich? Arbeitszeit ist keine festgelegt, +/- freie Zeiteinteilung.

lg, Dany

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