Hallo,
Zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft:
Die beiden zum Zeitpunkt zivilen Personen behaupten offensichtlich, ich hätte mich einer „Polizeikontrolle“ entzogen. Es gab jedoch keine Vorstellung, dass es sich um Polizeibeamte handeln könne. Und auch keinen Hinweis auf eine mögliche Kontrolle. Nur, dass die beiden Personen mir nicht antworten müssen. Daraufhin habe ich auch nicht weiter nachgehakt. Vom RA beantragte Akten zum Vorwurf wurden noch nicht zur Einsicht eingereicht.
Den Vorwurf kann ich mir nicht erklären. Auch keinen Grund. Ich denke, ich bin ein höflicher Mensch und auch an dieser Stelle war ich eher der ruhige Typ.
MfG
so was ist mir nicht bekannt. polizeibeamte sind gerade nicht gehalten, rechtsauskünfte zu erteilen. das ist sache eines rechtsanwalts…
gruss
mike
Hallo!
Also das hört sich ja schon ziemlich kompliziert an. Zunächst mal MÜSSEN sich polizeibeamte auch als solche zu kennen geben, sie hätten sich also schon ausweisen müssen. Das Ordnungsamt blitzt nämlich auch. Des weiteren ist die Aussage mit der Privatsphäre natürlich auch absolut schwachsinnig. Es gibt Urteile, dass Polizisten im Dienst nicht als Privatpersonen tätig werden. Sie haben ja einen Grund, die Situation fotografisch festzuhalten. Das Verhalten der Polizisten ist natürlich nicht in Ordnung. Haben sie sich einen Anwalt genommen? Ich habe keine Ahnung, was Ihnen vorgeworfen wird, das kann ich aus Ihrem Text nicht entnehmen, aber gegebenenfalls würde ich mich dagegen auch zur Wehr setzen. Wenn es hier lediglich um ein Bußgeld geht, würde ich es mit Magenschmerzen einfach zahlen, denn da bringt eine Klage oft nicht sehr viel. Aber das müssen sie entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Es ging nicht um Rechtsauskünfte, sondern um allgemeine Fragen zur STVO
Hallo,
Zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft:
Die beiden zivilen Personen behaupten, ich hätte mich einer „Polizeikontrolle“ entzogen. Es gab jedoch keine Vorstellung, dass es sich um Polizeibeamte handeln könne. Und auch keinen Hinweis auf eine mögliche Kontrolle. Nur, dass die beiden Personen mir nicht antworten müssen. Daraufhin habe ich auch nicht weiter nachgehakt. Akten zum Vorwurf wurden noch nicht zur Einsicht beim RA eingereicht.
Den Vorwurf kann ich mir nicht erklären. Auch keinen Grund. Ich denke, ich bin ein höflicher Mensch und auch an dieser Stelle war ich eher der ruhige Typ.
MfG
Hallo Siggi,
so eine Dienstanweisung ist mir nicht bekannt. In Nordrhein-Westfalen scheint es diese Dienstanweisung nicht zu geben.
Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt
Danke für die Bemühungen
Ola siggi, entschuldigte bitte ich muss mich noch mehr um die Emails kümmen; gehe egal welche Auskunft der Polizei und stelle deine Frage, die Polizei ist verpflichtet die Bürgernähe zu pflegen und spätestens nach den ‚Bahnhof-Gewalt‘ Taten sollte beidseitig klar werden, dass diese Allianz einiges verhindern könnte also nötig ist. Je nach Posten kann die Loyalität varieren, doch ja nicht Einschüchtern lassen, es sind Menschen wie wir und haben (sicher) auch mit staralyren zu kämpfen. Also nötig ist einen möglichst lockeren Umgang zur Polizei zu pflegen um allg. einen optimierten Bezug zu Ruhe und Ordnung und folglich der Polizei zu erreichen. Die Polizei erwartet vom Bürger ein gewisses Interesse und die Meldepflicht von ungewöhnlichen Beobachtungen, um Kriminalität gemeinsam schneller zu verhindern. Ich kann nur das dazu sagen und hoffen, dass Du einen gut gelaunten Beamten triffst, der bereitwillig und positiev Auskunft gibt(ohne Klassifizierung). Mit freundichem Gruss Albert.
Hallo,
die dienstanweisung für die beantwortung einer frage gibt es explizit nicht. Solche allgemeinen dinge sind in berlin jedenfalls in der pdv100 geregelt, wo es um höflichkeit und allgemeines auftreten geht.
Wenn du also eine verkehrsrechtliche frage stellst, sollte dir der kollege auf der straße diese beantworten.
Aber:
Hat er keine lust dazu oder weiß er die antwort selbst nicht, kann er immer vorschieben, daß die beantwortung aus dienstlichen gründen nicht möglich sei.
(keine zeit, verpflichtungen, zu umfangreich, usw.)
Außerdem kann er auf die beratende funktion von rechtsanwälten hinweisen - das dürfen polizisten nämlich ausdrücklich nicht (zivilrecht).
Also, es gibt eine menge gründe und ausreden, um zu verfahren wie mann möchte.
Ich denke aber, wenn du kein arschloch vor dir hast, wird eine freundliche frage nach besten wissen und gewissen beantwortet.
Allerdings wissen die allerwenigsten kollegen gerade in verkehrsdingen wirklich komplett bescheid. Es gbt da beispiele, da würde ich behaupten, daß 95% der kollegen nicht wirklich wissen, wie es richtig geregelt ist…
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen. Wenn nicht, schreib nocheinmal genau, worum es dir eigentlich geht.
liebgruß
karsti
Hallo Siggi,
tut mir leid, eine solche Dienstanweisung ist mir nicht bekannt.
Dachsgruß
Hallo Siggi,
Eine solche Dienstanweisung ist mir für Schleswig-Holstein nicht bekannt.
Es gibt aber Einen Erlass, in dem steht, dass die Polizei keine Rechtsauskünfte erteilen darf.
mfg
Carsten
Hallo Siggi,
solche „Anweisungen“ heißen „Polizeidienstvorschrift“ oder kurz PDV.
Google mal mit diesem Begriff und vielleicht wirst du fündig. Allerdings wirst du nicht alle PDVen im Netz finden, da eine ganze Anzahl davon der Geheimhaltung unterliegen.
Am Wahrscheinlichsten findest du was du suchst unter PDV 100 oder PDV 350. Bin aber nicht sicher. Wie geschrieben: suchen
Gruß
Gerald
Danke, Deine Antwort gibt mir zumindest einen moralischen Rückhalt.
MfG
Danke für Deine Bemühungen
Hallo Siggi,
tut mir leid, eine solche Dienstanweisung ist mir nicht
bekannt.
Dachsgruß
Danke, ich Google mal entsprechend.
Vierspurige Bundesstraße auf 80 km/h begrenzt, vor einer durch Ampel geregelten Kreuzung auf 60 km/h begrenzt. Ca. 80 m hinter der Kreuzung wieder auf 80 km/h begrenzt.
Die Ampel stand auf „Rot“ und mit Umschalten auf „Grün“ habe ich meinen PKW zügig auf 80 km/h beschleunigt. Unmittelbar hinter der Kreuzung stand ein mobiler ziviler Blitzer welcher ausgelöst hatte. Wie schnell ich an dieser Stelle war, weiß ich nicht, aber ich hatte noch keine 80 drauf.
Aus Verblüffung bin ich zu der Stelle zurückgefahren und wollte mich informieren, warum der Blitzer ausgelöst hatte. Da mir ein Vergehen nach Kenntnis der Situation nicht vorstellbar war, wollte ich von den „Blitzerpersonen“ erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage die Anlage bei weniger als 80 km/h auslöst. Leider erhielt ich von den beiden zivilen Personen auf eine freundlich gestellte Frage keine Antwort. Um mich später selbst kundig machen zu können, habe ich die Situation fotografiert. Eine der beiden Personen teilte mir über die Straße mit, dass ich diese nicht fotografieren dürfe. Die Person würde sich „… in der Privatsphäre gestört fühlen …“
Also habe ich nur die Blitzeranlage fotografiert und wollte den beiden Personen die Bilder zeigen. Eben dass ich keine Personen und auch nicht das zivile Fahrzeug der Beiden fotografiert habe.
Zwischenzeitlich ist mir bekannt, dass die 60 km/h auch nach der Kreuzung bis deren Aufhebung weiter gelten – wegen eines Richterspruches. Bis dato war ich davon ausgegangen, dass nach einer Einmündung eine Begrenzung automatisch aufgehoben wäre weil ja einbiegende Fahrzeugführer von einer vor der Kreuzung aufgestellten Begrenzung nichts wissen können.
Alles so weit ok. Aber ich habe jetzt Ärger von der Staatsanwaltschaft bekommen: Bei den zivilen Personen hatte es sich um 2 Polizisten im Dienst gehandelt. Mir werden einige schwere Vorwürfe gemacht unter anderem mit der Begründung, ich hätte wissen müssen, dass es sich bei den beiden Personen in Zivil nur um Polizisten im Dienst handeln könne.
Von meiner Seite lag gegenüber den beiden Personen keine Unhöflichkeit oder Ähnliches vor. Ich meine auch, dass ich mit meinem Anliegen bzw. meiner Frage niemanden Schaden zugefügt habe. Jetzt muss ich mich gegen die Vorwürfe wehren und suche nach entlastenden Hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Danke für die Antwort.
Ich werde das weiter versuchen. Danke
Hallo Siggi>_2011,
Persönlich kann ich nur für NRW sprechen. Ein solche Dienstanweisung zur Rechtsberatung von Fragen zur STVO gibt es nicht. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass es soetwas überhaupt auch in anderen Bundesländern gibt. Das hat haftungsrechtliche Gründe. Wenn die Polizei Rechtsfragen, egal zu welchem Gesetz, beantwortet, so geschieht dies aus „Bürgerfreundlichkeit“. Eine Verpflichtung oder gar offizielle Rechtsberatung ist es nicht!! Würde ein Polizist nicht nur unverbindlich und kostenlos rechtlich Beraten, sondern eine offizielle Rechtsberatung z.B. im Sinne eines Geschäftsordnungsvertrages (siehe §675 BGB) durchführen, ist dieser für seine Angaben haftbar. Bei falscher Beratung hätte der Geschädigte u.U. Haftungsansprüche an die Polizei.
Fazit:
Polizisten führen keine Rechtsberatung durch. Sicher kann man sich von der Polizei beraten lassen, aber das ohne rechtliche Verbindlichkeit. Müssen tut ein Polizist in diesem Fall jedoch nichts. Wenn du Auskünfte zur STVO willst, wende dich an einen Anwalt.
Danke für die Mühe
Hallo nocheinmal,
das ist ja ein ding.
Also meines wissens nach darf erst 50 m hinter einem geschwindigkeitsbegrenzungsschild geblitzt werden (wissensstand von vor 10 jahren, aber soetwas ändert sich eigentlich nicht). Also hier rechtssicherheit erlangen und dann widerspruch gegen owi einlegen.
Die mitarbeiter in den blitzautos sind meist nur angestellte - keine polizisten (auch wenn sie so aussehen). Sie haben meist kein ausreichendes wissen, deswegen können sie meist keine fragen beantworten.
Traurig aber wahr.
zum foto:
Du darfst natürlich den bereich und auch den standort des blitzwagens fotografieren. Auch die personen, solange es keine portraitaufnahmen sind. Das recht am eigenen bild grift hier ausdrücklich nicht! Du hast also eine komplette wischiwaschi-falschauskunft bekommen.
Ein richterspruch ändert lediglich die entscheidung in einem einzelfall, es sei denn es war ein olg oder das bundesverfassungsgericht. Hier war es mit sicherheit ein amtsgericht. Unerheblich.
Eine einmündung (oder auch das ende einer baustelle z.b.) hebt eine geschwindigkeitsbegrenzung auf(wissensstand von vor 10 jahren, aber soetwas ändert sich eigentlich nicht).
Ich weiss nicht, gegen welche vorwürfe du dich wehren must.
meist wird eine solche anzeige nur deshalb geschrieben, damit die zu erwartende anzeige des bürgers nicht allein im raum steht.
Wenn du wegen des blitzens kein geld bezahlen sollst, brauchst du dich nicht kümmern.
Wenn doch, schreib eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen die kollegen. Sie sollten wissen, was sie tun und das auch bürgern erklären können. Beschwere dich ausdrücklich über die unhöflichkeit(sollten sie unhöflich gewesen sein!). Sie sind zur höflichkeit verpflichtet.
Blitzowi nicht zahlen, sondern widerspruch einlegen. Den liest keiner und es folgt ein weitere erhöhter zahlungsbefehl. Dann vor gericht kannst (!!!) du gewinnen.
In deutschland ist vor gericht alles möglich.
Such einen rechtsanwalt auf, wenn du rechtsschutzversichert bist. Ansonsten lohnt sich der finanzielle aufwand nicht - ich würde dir dann empfehlen, erst nach antwort auf deine beschwerde zu zahlen.
Vielleicht stellt ja der bschwerdebearbeiter die owi ein, weil unter unzulässigen voraussetzungen geblitzt wurde.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
liebe grüße
Karsti