Dienstanweisung - Erhalt extern kommunizieren?

Guten Tag,
nehmen wir an, per Dienstanweisung würde untersagt Vorschläge für eine eine Umverteilung einzelner Positionen (innerhalb eines festen Budgets) mit den am Projekt beteiligten externen Kooperationspartnern zu diskutieren.

Dürften diese Kooperationspartner über diese Anweisung informiert werden (nur formal - nicht inhaltlich) oder wäre die Tatsache, dass es eine Dienstanweisung gab vertraulich zu behandeln?

Würde mich über eine schnelle Antwort freuen,
Vielen Dank!

… habe gerade gemerkt, dass es vielleicht ein bisschen missverständlich ist. Also:
Darf die Person welche die Dienstanweisung erhielt, die Partner über den Erhalt der Dienstanweisung informieren (um zu vermeiden, dass die Partner vom Einverständnis der Person mit dem status quo ausgehen)?

Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps
Danke für den Nachtrag, aber eine Verbesserung des Mitteilungsausdrucksvermögens ist dadurch auch nicht eingetreten.

Eine Dienstanweisung ist eine interne Anweisung an die Mitarbeiter zur internen Verwendung und gehört damit zur Interna. Und bekanntermaßen darf der Bedienstete darüber nichts nach außen tragen. Dienst-/Betriebsgeheimnis.

Sollte sich die Person allerdings so ausgedrückt haben, wie hier die Fragen formuliert sind, wird der „Partner“ ohnehin nicht verstanden haben um was geht.
Es sei denn die Person hat die komplette Dienstanweisung an den Partner weitergeleitet. Dann könnte der Dienstherr über ernsthafte disziplinarische Maßnahmen entscheiden. Je nach Schweregrad kann das auch eine Kündigung sein.

Hoffentlich hat die Person dem „Partner“ die interne Dienstanweisung nicht auch noch per dienstlicher E-Mail übersandt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es dürfte dann also weder der Inhalt der Dienstanweisung noch die Tatsache durch eine Dienstanweisung reglementiert worden zu sein, nach aussen getragen werden. Richtig?

Es dürfte dann also weder der Inhalt der Dienstanweisung

Dienstanweisungen betreffen die betrieblichen/dienstlichen Abläufe im Unternehmen/Amt. Insofern ist der Mitarbeiter nicht befugt dies aus dem Unternehmen/Amt herauszutragen.
Natürlich gibt es Ausnahmen. Aber Ausnahmen sind nicht die Regel und können nur mit der entsprechenden Befugnis erteilt werden.

noch die Tatsache durch eine Dienstanweisung reglementiert worden
zu sein, nach aussen getragen werden. Richtig?

Eine solche Reglementierung/Anweisung usw. ist auch erstmal ein interner Vorgang. Und internes unterliegt dem allgemeinegebräuchlichen Betriebsgeheimnis. Die Leitungsebene weist untere Bedienstete in irgendeiner von denen anzuwenden Bearbeitung an, fortan anders zu bearbeiten/entscheiden usw. Das geht Aussenstehende nichts an. Bei der Behörde käme es drauf an, ob das eh veröffentlicht wird, weil es z.B. in eine städtische Verordnung aufgenommen wird, aber dann wäre immer noch der Zeitpunkt der Freigabe dieser Informationen!
Hat also ein Mitarbeiter keine entsprechende Entscheidungsgewalt, hat er weder das eine noch das andere aus dem Unternehmen zu führen. Das dürfte auch einleuchten.
Ansonsten kommt es halt noch auf den Schweregrad an, um was für Informationen es sich handelt. Die Dienstanweisung 0815 für die ordnungsgemäße Aufhängung von Toilettenpapierrollen auf den Mitarbeitertoiletten dürfte anders zu bewerten sein, als eine Anweisung 007 über den Einkauf und Qualitätsstandard von schußfester Fensterverglasung für das Ministerium.

Dienstanweisungen betreffen die betrieblichen/dienstlichen
Abläufe im Unternehmen/Amt. Insofern ist der Mitarbeiter nicht
befugt dies aus dem Unternehmen/Amt herauszutragen.

Das steht derart pauschal genau WO?

Gruß
GUido

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Es dürfte dann also weder der Inhalt der Dienstanweisung

Dienstanweisungen betreffen die betrieblichen/dienstlichen
Abläufe im Unternehmen/Amt. Insofern ist der Mitarbeiter nicht
befugt dies aus dem Unternehmen/Amt herauszutragen.
Natürlich gibt es Ausnahmen. Aber Ausnahmen sind nicht die
Regel und können nur mit der entsprechenden Befugnis erteilt
werden.

Alles klar!

noch die Tatsache durch eine Dienstanweisung reglementiert worden
zu sein, nach aussen getragen werden. Richtig?

Eine solche Reglementierung/Anweisung usw. ist auch erstmal
ein interner Vorgang. Und internes unterliegt dem
allgemeinegebräuchlichen Betriebsgeheimnis. Die Leitungsebene
weist untere Bedienstete in irgendeiner von denen anzuwenden
Bearbeitung an, fortan anders zu bearbeiten/entscheiden usw.

Auch klar! Vielen Dank! Hilft mir enorm!!!

Was aber, wenn die Dienstanweisung nur dazu dienen würde, aus abrechnungstechnischen Gründen Fehler in der Kalkulation zu vertuschen welche dringend korrigiert gehören um das Projekt überhaupt(!) vernünftig zu realisieren? Wenn es dann dazu noch um öffentliche(!) Gelder ginge, die hier verheizt würden, stellte sich die Frage ja noch ein bisschen dringlicher.

Drastische Einschränkungen für das Projekt + Verschwendung öffentlicher Gelder = Handlungsbedarf.
Oder nicht?

Die Frage ist dann: Wie wäre mit Dienstanweisungen umzugehen, welche ausschliesslich Fehlleistungen deckeln und Fehlerkorrektur vermeiden sollen? (Nicht zu vergessen, dass es in unserem ausgedachten Beispiel auch noch involvierte und ahnungslose Partner gibt.)
Bin gespannt …

P.S. Soll die Überschrift andeuten, dass man die Sache ausserdienstlich beim Schnaps klären könnte? :smile:

Was aber, wenn die Dienstanweisung nur dazu dienen würde, aus
abrechnungstechnischen Gründen Fehler in der Kalkulation zu
vertuschen welche dringend korrigiert gehören um das Projekt
überhaupt(!) vernünftig zu realisieren? Wenn es dann dazu noch
um öffentliche(!) Gelder ginge, die hier verheizt würden,
stellte sich die Frage ja noch ein bisschen dringlicher.

Dann sitzt der MA auf Dynamit, welches er zünden könnte oder im richtigen Moment dazu benutzt, um seine Karriere zu beflügeln.

Drastische Einschränkungen für das Projekt + Verschwendung
öffentlicher Gelder = Handlungsbedarf.
Oder nicht?

Klarer Fall.

Die Frage ist dann: Wie wäre mit Dienstanweisungen umzugehen,
welche ausschliesslich Fehlleistungen deckeln und
Fehlerkorrektur vermeiden sollen?

Das ist eine Gewissensfrage an den betreffenden MA. Grundsätzlich ist es dienstlich. Dient die Anweisung auch noch der „Vertuschung“, dürfte sie auch noch vertraulich sein.

(Nicht zu vergessen, dass es
in unserem ausgedachten Beispiel auch noch involvierte und
ahnungslose Partner gibt.)

Partner außerhalb der Dienststelle, die dann sozusagen „benachteiligt“ werden?
Das wär ne heiße Sache.

P.S. Soll die Überschrift andeuten, dass man die Sache
ausserdienstlich beim Schnaps klären könnte? :smile:

Dienst bleibt dienstlich, wo ja kein Schnaps getrunken werden darf. Schnaps bleibt privat, wo getrunken werden darf. Soll heißen, dass dienstlich mit privat nicht vermengt werden soll.

Hi!

noch die Tatsache durch eine Dienstanweisung reglementiert worden
zu sein, nach aussen getragen werden. Richtig?

Eine solche Reglementierung/Anweisung usw. ist auch erstmal
ein interner Vorgang. Und internes unterliegt dem
allgemeinegebräuchlichen Betriebsgeheimnis. Die Leitungsebene
weist untere Bedienstete in irgendeiner von denen anzuwenden
Bearbeitung an, fortan anders zu bearbeiten/entscheiden usw.

Auch klar! Vielen Dank! Hilft mir enorm!!!

Sei mir nicht böse, aber: Nein, tut es nicht!
[…]

Richtig ist, dass die Treuepflicht einem Mitarbeiter verbietet, seinem Unternehmen zu schaden.
Falsch ist jedoch die ganze Kette an […]Argumenten, welche genannt wurde.

Dienstanweisungen sind keineswegs grundsätzlich vertraulich, sie sind es nur dann, wenn es offensichtlich der Fall ist oder wenn es ausdrücklich so kommuniziert wird (was hier ja zugegeben der Fall ist).

Es gibt nicht wenige Dienstanweisungen, die ohne Mitbestimmung des Betriebsrats (natürlich nur, sofern vorhanden) schlicht nicht erteilt werden können.

Und dann gibt es natürlich noch Dienstanweisungen, die rechtswidrig sind und schon allein aus diesem Grund nicht einfach so bindend sind. Wobei ich ausdrücklich darauf hinweise, dass man nicht direkt zur Behörde rennen sollte, sondern zunächst seinen Chef darüber informieren sollte…

VG
Guido

[Team: Off-Topic-Bemerkung entfernt]