Hallo, habe folgendes erhhalten, und wollte mal hören was Ihr davon haltet…
Es hat eine Betriebsprüfung gegeben, und habe darauf eine Dienstanweisung erhalten.
So wird man verpflichtet überstunden auf ein Arbeitszeitkonto gutzuschreiben. So wird man u.a. angewiesen „Freizeit aus dem Stundenkonto zu nehmen ist nicht zulässig“
Weiter wird festgelegt dass jedes Konto auf 80 Std. aufgebaut werden muss. Somit wird jede Stunde ab 37,5 Std/Woche aufs Konto gutgeschrieben.
Das wird später im Schreiben wie folgt begründet „Ein Stundenkonto diene ausschließlich dem Erhalt der Arbeitsplätze“.
Weiter wird noch mitgeteilt dass keine Zahlung des Arbeitgebers für ein dienstlich angemietetes Hotelzimmer erfolgen darf wenn der Arbeitnehmer das Hotelzimmer nicht dienstlich nutzt.
Begründung: „hat jemand Urlaub und die Firma bezahlt das Zimmer in dieser Zeit, sieht der Gesetzgeber (Finanzamt) das so, als hätte die Firma dem MA eine Ferienwohnung bezahlt. Im übertragenen Sinne tritt dies auch auf dienstlich angemietete Kfz zu.“
Zum Schluss steht noch folgendes „Wir haben diesem Verlangen lediglich Folge zu leisten. Ein Einspruchsrecht haben wir nicht.“
Ich kenne mich nicht all zu Gut damit aus, aber meines Wissens darf man diese Änderungen nicht ohne meine Zustimmung auferlegen. Ich bin auf jeden Fall mit dieser neuen „Dienstanweisung“ keines Wegs zufrieden und wollte mich erkundigen ob es rechtens ist das alles gegen meinen Willen aufzuerlegen.
Achso, evtl. kann es noch interessant sein dass mein Arbeitgeber der IG Metall angehört, somit dürften die auch nicht ohne weiteres Dienstanweisungen rausschicken, oder?!?
Ich kenne mich nicht all zu Gut damit aus, aber meines Wissens
darf man diese Änderungen nicht ohne meine Zustimmung
auferlegen.
Wenn diese Änderungen gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen, dann geht das nicht ohne Deine Zustimmung. Wird allerdings „nur“ eine bisherige Betriebssitte abgeändert, die noch nicht (zum Beispiel durch ein Gewohnheitsrecht) zu einem vertraglichen Bestandteil bei Dir geworden ist, dann geht das auch ohne Deine Zustimmung. Soweit ein BR vorhanden ist, liegt die Vermutung des Mitbestimmungsrechts sehr nahe, wenn es sich um eine kollektive Änderung handelt und nicht um Individualrecht.
Achso, evtl. kann es noch interessant sein dass mein
Arbeitgeber der IG Metall angehört, somit dürften die auch
nicht ohne weiteres Dienstanweisungen rausschicken, oder?!?
Das hat mit einer Mitgliedschaft bei der IG Metall nichts zu tun. Wenn ein TV auf das AV anzuwenden ist, ist er natürlich einzuhalten.
danke erstmal für die Antwort.
Ich glaube dass diese beiden Punkte nicht im Arbeitsvertrag stehen. Müsste ich mal zu Hause nachsehen.
Leider ist kein Betriebsrat im Betrieb, obwohl er über ca. 450 Mitarbeiter verfügt.
Wenn ich also das richtig verstehe, habe ich keine Möglichkeit etwas dagegen zu tun, falls nicht ein Bestandteil der Arbeitsvertrages geändert wird.?
Gruß
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Hallo,
habt Ihr einen Betriebsrat?
Bei Änderungen rund um die Arbeitszeit und Arbeitsabläufe ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig. Also in diesem Falle (Arbeitszeitkonto) könnte es sein, dass ihr das nicht so hinnehmen müsst.
Das mit dem Hotelzimmer ist dagegen nachvollziehbar und ich denke, nicht anfechtbar.
haben leider keinen Betriebsrat…
Das mit dem Hotelzimmer ist soweit ok, habe aber telefonisch eine weitere Aussage bekommen. Und zwar kann auch im Falle einer Krankheit das Hotel nicht bezahlt werden. Es ist aber so dass in der Regel Hotelzimmer für die Dauer der Projekte angemietet werden. Mal angenommen ich werde übers we krank, was passiert z.b. mit meinen Sachen im Hotelzimmer? und kann es sein dass ich evtl entstehende mehrkosten auferlegt bekomme?
Danke
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