Hallo,
Ich arbeite in einem Altenpflegeheim. Meine Kollegin hätte am kommenden Freitag Frühdienst. Sie wurde heute gefragt, ob sie wegen eines Krankheitsfalles statt Früh Spätdienst machen kann. Sie mußte ablehnen, weil sie am Freitag Nachmittag einen wichtigen Termin hat. Der Einrichtungsleiter hat sie daraufhin mündlich dazu verpflichtet den Spätdienst zu machen. Hat er das Recht dazu?
Danke für Eure Hilfe
gruß
Eva
Hallo Eva,
das kann man so einfach nicht sagen: Es kommt zum einen auf die Regelung im Arbeitsvertrag an. Die meisten meiner Kunden haben da Klauseln drin, dass die betrieblichen Belange absoluten Vorrang haben, so lange der Mitarbeiter nicht regulär im Urlaub ist, dh die Mitarbeiter müssen antraben. Ausnahme hierzu sind in der Regel nur Arzttermine, die sich nicht verschieben lassen, Gerichtstermine…halt Termine die zwingend von der Behörde vorgeschrieben sind.
Wer in der Branche arbeitet weiß, dass gerade zur Grippewelle getauschte Dienste und Mehrarbeit notwendig ist. Irgendwer muß ja die Menschen betreuen und der Gesetzgeber schreibt eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege vor. In der Regel kann man Krankheiten etc. durch die eigenen Mitarbeiter abdecken.
Sollte es zu dem Arbeitsvertrag auch noch zusätzliche Regelungen in Eurem QM geben, dann würde ich Deiner Freundin dringend raten zur Arbeit zu erscheinen oder sich zumindest mit dem Chef sofort hinzusetzen und eventuell mit einem anderen Mitarbeiter einen Tausch zu finden.
Sich jetzt quer zu stellen und auf eventuelle Rechte zu bestehen, die vieleicht das Arbeitsrecht mit sich bringt, würde ich nicht empfehlen… das hinterläßt eher einen schlechten Allgemeineindruck beim Chef und glaueb mir, wenn man einen MA los werden möchte in der Branche, dann findet man einen Grund.
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