Hallo ExpertInnen,
es hat sich da eine Frage ergeben.
Ein OGV führt die Zwangsräumung einer Wohnung durch, ohne wirklich „dabei“ zu bleiben, ein Protokoll anzufertigen über die Wertsachen etc.
Es folgt eine unschöne Zeit für den Betroffenen, die Sachen werden versteigert.
Die Frage: ein Amtsgerichtsbeschluss weist einen zweistelligen €-Betrag aus, den der Gläubiger bezahlt haben will.
Es folgt Widerspruch und die Darlegung verschiedener Einwände seitens des Schuldners.
Dann Monate später: OGV bestellt Schuldner ein. Die Forderung hat sich auf ca. 50 % reduziert, bezogen wird sich aber nach wie vor auf den Beschluss des Amtsgerichts mit der 2-stelligen Forderungshöhe. Termin wird seitens des Schuldners wahrgenommen. Auf Anfrage, WIE sich der geforderte Betrag nun zusammensetzt, verweist OGV auf Akteneinsicht.
Diese wird vorgenommen - aber es befindet sich kein Schriftstück mit diesem Betrag in der Akte.
Auf schriftliche Anfrage und Mitteilung dieses Sachverhalts bei gleichzeitiger Bitte um Auskunft, wieviel Erlös die Versteigerung erbracht habe, kommt wie bereits mehrfach erlitten: KEINE Reaktion seitens des OGV.
Stattdessen teilt die Bank dem Schuldner mit, dass sein Dispo gekündigt wurde, wegen eines negativen Schufa-Eintrags !
Die Spirale dreht sich für den Schuldner weiter ins Schlimmere.
Jetzt die Frage:
Wer beaufsichtigt eigentlich einen OGV und an wen kann sich ein Schuldner wenden, wenn Unregelmäßigkeiten verfolgt oder nachvollzogen werden sollen ?
Gibt es da so was wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde ???
Kann jemand profund Auskunft geben ?
Freundlichen Gruß
gretell
Realistisch oder rechtlich theoretisch?
Realistisch sollte der Schulner das Land und die EU verlassen, so er gesund und arbeitsfähig ist.
Wer die Schufa am Hals hat ist wie jemand der vor einigen Jahrhunderten die heilige Inquisition am Halse hatte.
Theoretisch steht im der Beschwerdeweg offen weil wir ja auch rein theoretisch und am geduldigen Papier in einem Reschtsstaat leben, in dem alle gleich sind.
Praktisch sind aber so manche gleicher und die weniger begüteten etwas weniger gleich.
mfg
Hallo,
kurz und bündig ohne Phrasen:
Dienstaufsicht über einen GV oder OGV ist immer der Direktor des zuständigen Amtsgerichts! Also nicht Gott, EU oder Sonstige:wink:)
Der Direktor des Amtsgerichts ist i.d.R. zugleich auch Richter am Amtsgericht:wink:)
Man kann da einmal telefonieren und fragen, wie man am besten verfahren solle oder man kann auch gleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den OGV einreichen.
Schönen Tag noch.
Praktisch kann man sich aber tatsächlich zur Wehr setzen, was den weniger Gleichen wieder an den Gleicheren angleicht.
Selbst ein Schufa-Eintrag ist kein Weltuntergang, man muss einfach auch mal ausserhalb seiner eigenen vier Wände den Mund aufkriegen und sich beschweren, wie man es zuhause so gern tut. Das setzt aber leider größere Mengen Eigeninitiative und eigenes Denken voraus, was den meisten Bürgern dieses Rechtsstaats oft fehlt.
MfG,
TheSedated
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Hallo,
vielen Dank für diese Information. Gleichwohl „der Richter am Amtsgericht“ auch unbestimmt bleibt. Trotzdem ist sie hilfreich, die Info.
Man könnte dann in Klammern „to whom it may concern“ schreiben oder so. Da es ja viele Richter und Richterinnen am Amtsgericht gibt und man ständig mit wem anderen zu tun hat - so die Mitteilung des Schuldners.
Auch danke an Ninchen und TheSedated für die Antworten.
Gruss
gretell
Hallo,
vielen Dank für diese Information. Gleichwohl „der Richter am
Amtsgericht“ auch unbestimmt bleibt. Trotzdem ist sie
hilfreich, die Info.
Man könnte dann in Klammern „to whom it may concern“ schreiben
oder so. Da es ja viele Richter und Richterinnen am
Amtsgericht gibt und man ständig mit wem anderen zu tun hat -
so die Mitteilung des Schuldners.
Hi,
aber nicht jeder Richter am AG wird gleichzeitig auch Direktor sein. Man adressiert sein Schreiben also an den Direktor des Amtsgerichts X.
Auch ohne Namensnennung wird es dann der richtigen Person zugestellt.
Gruß
Tina
Hallo Engelchen,
danke für diese Ergänzung. „Direktor“ eines Amtsgerichts - das ist mir eine ganz neue Zusammenstellung
Ist mir etwas fremd, diese Vorstellung.
Gruss
gretell
Hallo Engelchen,
wenn es um den Leiter des Amtsgerichts geht,
dann sollte man an den
Präsidenten des AG
schreiben.
Der Titel Direktor ist mir nicht bekannt.
Gruß