Dienstaufsichtsbeschwerde

Hallo!

Folgende Sachverhalt besteht:

Man hat seit sehr langer Zeit immer wieder Ärger mit einigen Nachbarn. Der eine war Bundestagsabgeordneter und der andere ist Forstbeamter. Beide sind eng befreundet. Es gibt in unserem Ort nur vier Familien.

Der Forstbeamte besitzt zwei Hunde, Dackel, und man besitzt einen Riesenschnauzer. Die Dackel sind gegenüber anderen Hunden sehr aggressiv. Der Riesenschnauzer in der Regel nicht.

Nun kam es wiederholt auf Spaziergängen zu Zwischenfällen, bei denen der Riesenschnauzer von den nicht angeleinten Dackeln angegriffen wurde und sich dann zur Wehr setzte. Der Überlegene dürfte klar sein, es war natürlich der viel größerer Riesenschnauzer.

Nun zur eigentlichen Frage:

Der Forstbeamte wandte sich an das Ordnungsamt, mit deren Mitarbeitern er dienstlich und privat verkehrt.
Das Ordnungsamt wurde tätig, indem es dem Riesenschnauzer für die Zeit der Bearbeitung einen Maulkorbzwang auferlegte. Gegen diese Auflage legte man Einspruch ein. Zusätzlich beschwerte man sich über die Arbeit des Ordnungsamtes, da dieses offenbar auf Zuruf einen Maulkorbzwang auferlegte, ohne vorherige Befragung. Aus dem Freundeskreis des Forstbeamten erfuhr man, dass der „nette“ Herr schon länger danach trachtete und auch Freunde und Bekannte überreden wollte, sich an einer Unterschriftensammlung zu beteiligen, aus der hervorgehen sollte, dass der Riesenschnauzer gefählich sei. Er fand niemanden, der unterzeichnen wollte, da dieses nicht der Realität entspräche.
Man wurde zur Klärung ins Ordnungsamt geladen. Es kam zu einem Gespräch mit dem Ordnungsamtsleiter und überraschend auch mit dem Bürgermeister. In dem Gespräch ging es nicht um den Riesenschnauzer, sondern um die Behauptung, das Amt würde auf Zuruf bzw. aus Gefälligkeit in diesem Fall arbeiten. Der Bürgermeister drohte sogar mit einer Klage, würde man die Aussage wiederholen.

Die Bearbeitung dauert jetzt schon über zwei Jahre, ohne ein Ergebnis, doch: der Riesenschnauzer muß immernoch einen Maulkorb tragen.

Was kann man gegen diesen Akt der Gefälligkeit tun?
Man denkt an eine Dienstausichtsbeschwerde, da es nicht das erste Mal ist, dass sich Ordnungsbeamte so gegen einen engagieren. Ist das sinnvoll und erfolgversprechend?
Was schlägt man vor?

Hallo,

eine Dienstaufsichtsbeschwerde dürfte hier zu gar nichts führen.

Man könnte aber den Ordnungsamtsleiter und Bürgermeister als befangene Personen ablehnen (weil die in engem persönlichen Kontakt zu einer Konfliktpartei stehen) und auf ein neutrales Gutachten bestehen.

Das sollte man aber nicht ohne anwaltliche Hilfe machen.

Gruß
Lawrence

Hallo Lawrence!

Danke für die schnelle Antwort.

Ist die Verfahrensweise des Ordnungsamtes o.k.? Es hat sich niemand ernsthaft mit dem eigentlichen Zwischenfall befaßt.
Man hat nur einen Maulkorbzwang für einen nicht gefährlichen Hund. Zweck der Aktion ist eigentlich, dass der Forstbeamte seine Hunde frei laufen lassen kann und falls es wieder einen Zwischenfall mit dem Riesenschnauzer geben sollte, die Eigentümer des Riesenschnauzers zu belangen.

MfG

Podda

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Hallo,

DABs haben die drei fff:

  • formlos,
  • fristlos,
  • fruchtlos.

Der Maulkorbzwang für den speziellen Hund ist ein Verwaltungsakt, gegen diesen sollte das Rechtsmittel des Widerspruchs gegeben sein.
Wird dieser abgelehnt (bzw. ein Antrag auf Änderung, falls hier schon Fristen abgelaufen sind), kann man dagegen klagen (vmtl. Verwaltungsgericht?)

Mit einer DAB kann man zwar auf unkorrektes Verhalten der zuständigen Hoheitsträger reagieren, sie wird aber im Zweifelsfall das eigentliche Problem, dass der Hund einen Maulkorb tragen muss, nicht lösen.

Gruß,
Markus

Hallo MarkusWR!

Wenn es die fff. gibt, warum haben die Beamten dann solche Angst vor den DAB´s? Oder ist das garnicht so?

MfG
Podda

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Hallo Podda,

das kommt auf den jeweiligen Beamten und seine Vorgesetzen an.
An manchen Stellen soll es sogar zum „guten Ton“ gehören, mindestens eine DAB zu haben.
Das fruchtlos bezieht sich auf das eigentliche Problem des Bürgers, hier den belastenden Verwaltungsakt, der durch die DAB nicht berührt wird (außer wäre so rechtswidrig, dass er von Amts wegen aufzuheben wäre, wenn dies durch die DAB aufkommt). Hier hilft nur Einspruch/Klage gegen den Verwaltungsakt.
Für den Beamten, über den man sich beschwert, kann eine DAB natürlich schon negative Folgen nach sich ziehen.

Gruß,
Markus

Hi, wenn man tatsächlich rechtlich durchsetzen will, dass das Ordnungsamt in einer bestimmten Art und Weise tätig wird, muss man einen formellen Antrag stellen und gegen dessen Ablehnung Widerspruch einlegen. Dann ist man automatisch bei der nächsten Instanz (Widerpsruchsbehörde) und kann, wenn auch dieser abgelehnt wird, dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen.
MfG ramses90

Hallo MarkusWR!

Was könnte man tun, um den Maulkorbzwang aufheben zu lassen?
Darf man die Akte einsehen, um die Aussagen das Forstbeamten zu erfahren?

MfG
Podda

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Hallo Ramses90!

Der Maulkorbzwang ist nur vorläufig, nun schon über 2 Jahre, bis der Fall aufgeklärt ist und der Hund als gefährlich eingestuft werden kann. Das wird aber nicht geschehen, weil der Hund nicht gefährlich ist. Das wissen die Ordnungsbeamten und der Anzeigende. Also wird die Bearbeitung so lange dauern, bis der Hund tot ist und sich das Problem von selbst erledigt.

Das ist doch nicht rechtens?

MfG
Podda

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Hallo Ramses90!

Der Maulkorbzwang ist nur vorläufig, nun schon über 2 Jahre,
bis der Fall aufgeklärt ist und der Hund als gefährlich
eingestuft werden kann. Das wird aber nicht geschehen, weil
der Hund nicht gefährlich ist. Das wissen die Ordnungsbeamten
und der Anzeigende. Also wird die Bearbeitung so lange dauern,
bis der Hund tot ist und sich das Problem von selbst erledigt.

Das ist doch nicht rechtens?

Ja und, wurde denn der Weg, der gegangen werden mus und der im obigen Posting aufgezeigt wurde, schon begangen oder nicht? Wenn nicht, nützt die ganze Nachfragerei hier nix, denn dann ändert sich auch nichts an der Situation.
MfG ramses90
MfG ramses90.

MfG
Podda

Hallo Podda

Was könnte man tun, um den Maulkorbzwang aufheben zu lassen?

Das, was Ramses weiter oben schreibt: Antrag - ggf. Widerspruch - ggf. Klage.

Darf man die Akte einsehen, um die Aussagen das Forstbeamten
zu erfahren?

Akteneinsicht beantragen kann man auf jeden Fall - obs, was bringt, weiß ich nicht.
Ich empfehle, einen Anwalt hinzuzuziehen, der tut sich damit auf jeden Fall leichter.

MfG
Markus

Hallo Ramses90!

Gegen die „vorläufige Anordnung“ des Ordnungsamtes wurde Widerspruch eingelegt. Eine Ablehnung des Widerspruchs kam nicht. Der Widerspruch fand nur Beachtung im Punkt „Gefälligkeitsvorwurf“. Schriftlich kam nach etwa einem 1/2 Jahr ein Hinweis, dass der Fall noch nicht abschließend bearbeitet wurde. Seit dem keine weiteren Aktivitäten beiderseits.

Das ist das übliche Handlungsschema dieses Amtes. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Aber meine Sichtweise ist recht einseitig und offenbar nicht objektiv. Ich möchte aber wissen, ob andere, eventuell Fachkundige, das genauso sehen oder nicht und was man dagegen tun kann. Und eigentlich auch muß.

MfG
Podda

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Hallo,

ich kann nur aus meiner Erfahrung mit der Finanzgerichtsbarkeit sprechen, aber auch in einem solchen Fall muss die Möglichkeit gegeben sein, dass man beim übergeordneten Gericht oder der übergeordneten Behörde eine Untätigkeitsklage einreicht.

Und dann müssen die was tun.

Gruß
Lawrence

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Danke Lawrence!

Untätigkeitsklage hört sich gut an, weil zutreffend.

Sollte man erst durch Akteneinsicht die Untätigkeit abklären?
Darf der Betroffene das selbst oder nur ein Anwalt?
Bei wem genau müßte man diese Klage einreichen? Was kostet sowas?

MfG
Podda

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Hallo Lawrence!

Gegen wen sollte die Untätigkeitsklage gerichtet sein und bei wem wird sie eingereicht?
Bürgermeister? Ordnungsamtsleiter? Ordnungsbeamter? Alle drei? Oder sogar gegen die Gemeinde?

Welche Frist muß verstrichen sein, um Untätigkeit zu unterstellen?

MfG
Podda

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Hallo,

geklagt wird immer gegen eine Behörde, also hier das Ordnungsamt.

Einzureichen ist die Klage beim zuständigen Gericht. Dürfte wohl das hiesige Amtsgericht sein.

Ich glänze momentan etwas mit halbwissen hier und würde mir so was selbst ohne Anwalt nicht zutrauen.

Die Einreichung solch einer Klage sollte jetzt aber auch nicht unendlich viele Kosten beim Anwalt verursachen, da der Streitwert überschaubar erscheint.

Gruß
Lawrence

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Hi, also langsam frag ich mich warum man hier überhaupt noch Ratschläge/Infos etc. gibt!
Wird das nicht gelesen oder das Gelesene nicht kapiert?
Die Klage muss beim Verwaltungsgericht eingereicht werden und ohne Anwalt sollte das nicht geschehen und der hat dann auch Akteneinsicht und zwar in alle!
ramses90

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Hallo,

eine Untätigkeitsklage kann nur Erfolg haben, wenn die Behörde im Wortsinne „untätig“ war. Gibt es jedoch nachvollziehbare Gründe, warum bisher keine Entscheidung getroffen werden konnte, geht eine solche Klage ins Leere. Hierbei zählen auch behördeninterne Entscheidungsvorgänge, die man als Außenstehender nicht mitbekommen kann, z.B. Gutachtenanforderungen an Sachverständige etc.

Im übrigen ist es nicht so, dass man in einem Verwaltungsgerichtsverfahren einen Anwalt braucht, um Akteneinsicht zu erhalten. Zunächst ist ein Anwalt im Verwaltungsverfahren ohnehin nicht gesetzlich vorgeschrieben, zum anderen prüft das Gericht von Amts wegen den gesamten Vorgang. Dabei liegt der gesamt Aktenvorgang beim Gericht, von em man als Kläger auf Antrag jederzeit eine Kopie erhalten kann.

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