Hallo!
Folgende Sachverhalt besteht:
Man hat seit sehr langer Zeit immer wieder Ärger mit einigen Nachbarn. Der eine war Bundestagsabgeordneter und der andere ist Forstbeamter. Beide sind eng befreundet. Es gibt in unserem Ort nur vier Familien.
Der Forstbeamte besitzt zwei Hunde, Dackel, und man besitzt einen Riesenschnauzer. Die Dackel sind gegenüber anderen Hunden sehr aggressiv. Der Riesenschnauzer in der Regel nicht.
Nun kam es wiederholt auf Spaziergängen zu Zwischenfällen, bei denen der Riesenschnauzer von den nicht angeleinten Dackeln angegriffen wurde und sich dann zur Wehr setzte. Der Überlegene dürfte klar sein, es war natürlich der viel größerer Riesenschnauzer.
Nun zur eigentlichen Frage:
Der Forstbeamte wandte sich an das Ordnungsamt, mit deren Mitarbeitern er dienstlich und privat verkehrt.
Das Ordnungsamt wurde tätig, indem es dem Riesenschnauzer für die Zeit der Bearbeitung einen Maulkorbzwang auferlegte. Gegen diese Auflage legte man Einspruch ein. Zusätzlich beschwerte man sich über die Arbeit des Ordnungsamtes, da dieses offenbar auf Zuruf einen Maulkorbzwang auferlegte, ohne vorherige Befragung. Aus dem Freundeskreis des Forstbeamten erfuhr man, dass der „nette“ Herr schon länger danach trachtete und auch Freunde und Bekannte überreden wollte, sich an einer Unterschriftensammlung zu beteiligen, aus der hervorgehen sollte, dass der Riesenschnauzer gefählich sei. Er fand niemanden, der unterzeichnen wollte, da dieses nicht der Realität entspräche.
Man wurde zur Klärung ins Ordnungsamt geladen. Es kam zu einem Gespräch mit dem Ordnungsamtsleiter und überraschend auch mit dem Bürgermeister. In dem Gespräch ging es nicht um den Riesenschnauzer, sondern um die Behauptung, das Amt würde auf Zuruf bzw. aus Gefälligkeit in diesem Fall arbeiten. Der Bürgermeister drohte sogar mit einer Klage, würde man die Aussage wiederholen.
Die Bearbeitung dauert jetzt schon über zwei Jahre, ohne ein Ergebnis, doch: der Riesenschnauzer muß immernoch einen Maulkorb tragen.
Was kann man gegen diesen Akt der Gefälligkeit tun?
Man denkt an eine Dienstausichtsbeschwerde, da es nicht das erste Mal ist, dass sich Ordnungsbeamte so gegen einen engagieren. Ist das sinnvoll und erfolgversprechend?
Was schlägt man vor?