Dienstaufsichtsbeschwerde

Anb wen richtet man eine solche Beschwerde, wenn man sich über eine Mitarbeiterin eines Jugendamtes beschweren will?

Anb wen richtet man eine solche Beschwerde, wenn man sich über
eine Mitarbeiterin eines Jugendamtes beschweren will?

An den Leiter des Jugendamtes.

Hallo Ralf,

der verantwortliche Dienstherr ist meist der Oberbürgermeister bzw. der Landrat. Erst kommt aber mal der Leiter des Jugendamtes. Dann gibt es noch Landesjugendämter.

Aus Erfahrung: bringt meist eh nix, sich zu beschweren. Wird unter den Teppich gekehrt.

Der Fall Görgülü zeigt auf, dass Jugendämter selbstherrlich alles machen was sie wollen. Lese hierzu mal im Tagebuch Görgülü (Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte haben dort das Jugendamt schon gerügt) bei www.vafk.de (Button ist auf der linken Seite der HP zu finden.

Ansonsten gilt der Tipp: gehe nicht alleine zum Jugendamt, nimm einen Beistand mit.

Gruß
Ingrid

Anb wen richtet man eine solche Beschwerde, wenn man sich über
eine Mitarbeiterin eines Jugendamtes beschweren will?

Hi

Aus Erfahrung: bringt meist eh nix, sich zu beschweren. Wird
unter den Teppich gekehrt.

Sorry, aber so ne Aussage ist Blödsinn. Ob eine DA Erfolgsaussichten hat, hängt nämlich auch zum größten Teil vom Beschwerdeführer ab. Wenn man unsachlich daher palavert, seine Aussagen nicht begründen kann etc., dann hilft die beste Beschwerde nichts (ich möchte damit niemanden hier was unterstellen). Ich sprech aus Erfahrung, hab beim Ordnungsamt genug DA’s gefangen und die zielten nur darauf ab, dass das Verwarn- bzw. Bußgeldverfahren eingestellt wird.
Deshalb, am besten die Beschwerde anhand von Fakten begründen, eventuell Zeugen benennen und nicht vergessen, die Behörden sind nicht unser Feind.

Grüßle,

Bea

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