Ich habe vor rund zwei Wochen an den Landrat unseres Kreises eine Dienstaufsichtsbeschwerde über das hiesige Ordnungsamt geschickt, bis jetzt aber keine Reaktion erhalten. Da ich schon oft gehört habe, dass Dienstaufsichtsbeschwerden form-,frist- und folgenlos sein können, befürchte ich dies natürlich auch in meinem Fall. Kann es sein, dass der Landrat gar nicht reagiert? Und was kann man dann tun?
Zum Hintergrund der Beschwerde: Wir werden durch die Abluftanlage eines benachbarten Gewerbebetriebs, die seit einiger Zeit defekt ist und einen hohen Pfeifton erzeugt, seit sechs Monaten belästigt. Das Ordnungsamt hat zwar gemessen und einen zu hohen Wert festgestellt, rührt sich aber nicht. Mit dem Gaststättenbetreiber ist nicht zu reden. Unseren Garten kann man wegen des Geräuschs nicht mehr benutzen, und selbst bei geöffneten Fenstern hört man das Pfeifen im Haus und wird schier wahnsinnig.
Zum Hintergrund der Beschwerde: Wir werden durch die
Abluftanlage eines benachbarten Gewerbebetriebs, die seit
einiger Zeit defekt ist und einen hohen Pfeifton erzeugt, seit
sechs Monaten belästigt. Das Ordnungsamt hat zwar gemessen und
einen zu hohen Wert festgestellt, rührt sich aber nicht. Mit
dem Gaststättenbetreiber ist nicht zu reden. Unseren Garten
kann man wegen des Geräuschs nicht mehr benutzen, und selbst
bei geöffneten Fenstern hört man das Pfeifen im Haus und wird
schier wahnsinnig.
Na ja, viel interessanter als eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist doch hier die Frage, ob nicht ein Anspruch auf Einschreitender Ordnungsbehörde bestet. Grundsätzlich steht die Entscheidung der Behörde, einzuschreiten oder dies nicht zu tun, zwar in ihrem Ermessen; davon kann es aber auch Ausnahmen geben. Zumindest besteht vielleicht ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Ich weiß leider nicht, ob die Immissionsschutzgesetze hier weiterhelfen, vielleicht vermitteln sie auch Ansprüche - langer Rede, kurzer Sinn: Die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht ist nicht ausgeschlossen, und darum solltest du dich an einen Anwalt wenden.
Zwei Wochen sind für eine Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB), der ernsthaft nachgegangen wird, keine Zeit. Bei uns werden beispielsweise die Betroffenen und auch deren Vorgesetzte schriftlich angehört, bevor eine Reaktion/Antwort erfolgt. Und das geht meist nicht so schnell…
Meines Erachtens ist in Deinem Fall die DAB das falsche „Instrument“. DABs sind dann richtig, wenn es um das Verhalten eines konkreten Mitarbeiters geht (frech, unverschämt o.ä.).
Mein Rat: Lass Dir einen Termin bei der zuständigen Stelle geben und weiche dort nicht, bis man Dir eine konkrete Antwort gegeben hat. Lass` Dir diese auch schriftlich zusagen. Sofern nichts passiert: Anwalt.