Hallo,
wenn ein deutscher Beamter einen Bürger beleitigt, kann sich der Bürger der Dienstaufsichtsbeschwerde bedienen, die dann eventuell in einem Disziplinarverfahren endet. Fühlt sich ein Bürger durch einen Verwaltungsakt ungerecht behandelt, kann dieser sich ebenfalls des gleichen formlosen Rechtsbehelfes der Dienstaufsichtsbeschwerde bedienen. Ist das korrekt?
Danke
Martin Unterholzner
Das ist zwar korrekt, doch gilt es, Folgendes zu bedenken: Wenn ein Bürger sich gegen einen Verwaltungsakt richtet, wird diese „Beschwerde“ in aller Regel als Widerspruch gedeutet werden und nicht als bloße Beschwerde. Ausnahmen:
- Der Widerspruch wäre offensichtlich unzulässig oder
- der Bürger gibt ganz ausdrücklich zu beschweren, dass es sich nicht um einen Widerspruch handeln soll.
Levay
Hallo,
eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann jeder einlegen…auch unsere ausländischen Mitbürger…Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos, fristlos, fruchtlos (alter Juristenwitz).
Die Zielrichtung ist eine ganz andere als die eines Widerspruchs gegen eine VA. es wird das Verhalten eines Angestellten der öffentl. verwaltung gerügt. Ein VA ist eine Einzelfallentscheidung der öff. Verwaltung, die durch den Widerspruch aufgehoben wird. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bekämpft keine Verwaltungsentscheidung. das Ergebnis einer Dienstaufsichtsbescwhedre ist irgendeine Diszi-Maßnahme (oder auch nicht)gegen den Mitarbeiter aber sich nicht die Aufhebung des VA.
Das mag ja streng genommen richtig sein; neben der Dienstaufsichtsbeschwerde gibt es aber ja noch eine andere Form der Verwaltungspetition, das ist die Fachaufsichtsbeschwerde, und für die gilt das, was ich in meinem ersten Beitrag versehentlich unter Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben habe. Man kann sich natürlich auch form- und fristlos gegen einen VA wenden.
Levay
Für Dienstaufsichtsbeschwerden gilt:
F
F
F
- F = fristlos
- F = formlos
- F = fruchtlos
Wenn man es trotzdem versucht, ist der Reiz, welche Antworten man bekommt aber sonst nix!
Viel Spass!
Gisélle
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Hallo,
also ich habe recht gute Erfahrungen damit gemacht. Man darf nur nicht locker lassen. Wenn man entsprechend hinter her ist, kann das ganz schön Laune machen.
Gruß
Peter
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Hallo Martin,
eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ ist in der heutigen Zeit
knapper öffentlicher Kassen keinesfalls:
-Form
-Frist
-Fruchtlos
Die Kommunen,Länder und die Bundesbehörden gehen diesen sehr genau nach
(schon alleine aus dem Grunde,Personal „einzusparen“…sprich „nicht effektive“ Mitarbeiter zu „entfernen“).
Dabei sollte die „Dienstaufsichstbeschwerde“ allerdings keine
„Allgemeinplätze“ enthalten…sondern das konkrete „Fehlverhalten“
beschreiben…
Zum B.
„Obwohl ich den Sachbearbeiter Herrn XXXXX darauf hingewiesen habe,das
mein EX-Mann seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt,wurde diese Summe meinen Einkommen hinzugefügt…“