Dienstaufsichtsbeschwerde?

Mal angenommen man ist mit der Arbeit von Leiter Ordnungsamt und Bürgermeister, in einer Einheitsgemeinde (3000 EW)nicht einverstanden. Es ist offensichtlich dass der Gemeinde durch eine von o. g. Personsn gefällte Entscheidung, ein finanzieller Schaden entsteht. Der Grund des Handelns ist evtl. der Verwandschaftsgrad (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).
Wenn gegen den Leiter Ordnungsamt Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt wird, dann doch bei seinem Vorgesetzen dem Bürgermeister?
Wer ist aber der Vorgesetzte des Bügermeisters? Gängige Informationen besagen, dass ein Bürgermeister oder Landrat keinen Vorgesetzten hat.
Ist dass so richtig? Kann aber irgend wie nicht sein, oder?
Ist die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen beide überhaupt der richtige Weg zur Schadenabwendung?
In 95 % der Fälle von Dienstaufsichtsbeschwerden passiert nichts, so die Regel. Warum gibt es sie dann überhaupt noch?

hi

Es ist offensichtlich dass der Gemeinde durch
eine von o. g. Personsn gefällte Entscheidung, ein
finanzieller Schaden entsteht.

Wenn gegen den Leiter Ordnungsamt Dienstaufsichtsbeschwerde
eingelegt wird, dann doch bei seinem Vorgesetzen dem
Bürgermeister?

yep

Wer ist aber der Vorgesetzte des Bügermeisters?

das Kreis/Landratsamt oder das jeweilige Regierungspräsidium

Gängige Informationen besagen, dass ein Bürgermeister oder Landrat
keinen Vorgesetzten hat.

keine Vorgesetzten aber eine Dienst- bzw. Fachaufsichtbehörde

Ist dass so richtig? Kann aber irgend wie nicht sein, oder?

eben

Ist die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen beide überhaupt der
richtige Weg zur Schadenabwendung?

naja von der Dienstaufsichtsbeschwerde sagt man auch sie sei formlos, fristlos, fruchtlos … aber probieren würde ich es auf alle Fälle … in meiner Heimatgemeinde mussten sogar gleich zwei Bürgermeister wegen unkoscherer Schiebereien gehen …

so die Regel. Warum gibt es sie dann überhaupt noch?

weil manchmal eben DOCH etwas passiert !

Gruß H.

Hallo,

eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist nur möglich bei jemanden, er einen Dienstherren hat.

Bürgermeister und Landrat sind aber gewählte politische Vertreter, die von ihrer Partei und den Wählern getragen werden. Die zuständige „Gerichtsbarkeit“ sind die Wähler. „Anklage“ kann z.B. auch über die Presse erhoben werden.

Wenn ein Politiker Vetternwirtschaft betreibt, so macht er sich damit strafbar. Da gibt es aber keinen Beschwerdeweg, sondern nur die Möglichkeit der Anklage. (Die Juristen mögen hier die §§ einsetzen.)
Der Ankläger sollte in der Lage sein Beweise zu liefern, die auch vor einem Richter bestand haben. Das dürfte ein Problem sein.

Das ist starker Tobak und führt, je nach dem wie das Volk zum Angeprangerten steht, zu öffentlichem Aufruhr. Außerdem steht der Ankläger dann selbst im Kreuzfeuer. Darüber muß man sich im Klaren sein.

Gruß Steffi

Begrifflichkeit
Hallo,
Dienstaufsichtsbeschwerden richten sich gegen das persönliche Verhalten eines Beamten.

Hier wäre eine Sachaufsichtsbeschwerde gegeben.

Hallo,

eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist nur möglich bei jemanden,
er einen Dienstherren hat.

Soweit Richtig!

Bürgermeister und Landrat sind aber gewählte politische
Vertreter, die von ihrer Partei und den Wählern getragen
werden. Die zuständige „Gerichtsbarkeit“ sind die Wähler.
„Anklage“ kann z.B. auch über die Presse erhoben werden.

Nicht Richtig. Als Beispiel sei hier mal die Stadt Nordenham genannt. Dort hat der Bürgermeister eine Anzeige wegen Erpressung bekommen. Noch bevor er rechtskräftig verurteilt wurde, hat ihn der Landrat des Landkreises Wesermarsch suspendiert. Demnach ist die nächsthöhere Behörde ein Kontrollorgan.

LG
Andreas

Hallo!

eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist nur möglich bei jemanden,
er einen Dienstherren hat.

Und weil jeder Beamte einen Dienstherren hat, hat auch der Bürgermeister oder der Landrat einen, der die Dienstaufsicht ausübt.
Dass Landräte und Bürgermeister gewählt werden sind, ändert nichts an ihrem beamtenrechtlichen und Status - es sind zwar Wahlbeamte, aber eben Beamte.
Darüber hinaus unterliegt der Bürgermeister - wie schon erwähnt - der Fachaufsicht des Landrates.
Eine Fachaufsichtsbeschwerde wäre also hier wohl das Mittel der Wahl.

Gruß,

Florian.

Zusatzfrage

Dass Landräte und Bürgermeister gewählt werden sind, ändert
nichts an ihrem beamtenrechtlichen und Status - es sind zwar
Wahlbeamte, aber eben Beamte.

Hi,
Ist das wirklich so, dass Bürgermeister „Beamte“ sind?
Nicht eher Angestellte oder so im öffentlichen Dienst?

neugierig
bettina

Hallo!

Hi,
Ist das wirklich so, dass Bürgermeister „Beamte“ sind?

Ja, steht ja auch so im Gesetz, zum Beispiel in § 62 Absatz 1 Satz1 Gemeindeordnung:

„Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter“.

Nicht eher Angestellte oder so im öffentlichen Dienst?

Nein.

Gruß,

Florian.

Nachtrag

Ja, steht ja auch so im Gesetz, zum Beispiel in § 62 Absatz 1
Satz1 Gemeindeordnung:

Für NRW ists’ diese Hausnummer.

Florian

Danke erst mal für die allgemeinen Hinweise.
Wo aber liegt prinzipiell der Unterschied zwischen Dienstaufsichtsbeschwerde und Fachaufsichtsbeschwerde? Ich kenne diesen Begriff nicht und habe auch noch keine passende Erklärung gefunden. Gibt es für beides eine schriftliche Norm?