Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jugendamt-Mitarbeiter

Liebe Kenner und Wissende,

Mal angenommen, man/frau fühlt sich vom zuständigen Sachbearbeiter beim Jugendamt (es geht um 2 Kinder aus einer geschiedenen Ehe) zum wiederholten Male „hintergangen“, nicht korrekt informiert, ausgegrenzt … - was kann man/frau tun und an wen bzw. welche Stelle könnte man sich wenden.

Der betreffende Mitarbeiter wurde mehrfach auf diese Dinge angesprochen und gelobte jedes Mal Besserung - allein: es änderte sich nichts.

Es soll also kein weiteres Palaver stattfinden, sondern schon ein konkreter rechtlicher Schritt (vgl. Dienstaufsichtsbeschwerde odgl.)

Danke für hilfreiche Tipps.

Hallo
Nicht gleich mit einer Dienstaufsichtbeschwerde anfangen sondern erst mit dem Leiter dieser Abteilung reden der sich dort auch befindet . In fast allen Fällen klappt das auch .
viele Grüße  noro

Wenn das Amt ein Beschwerdemanagement hat, würde ich mich zunächst an eben jenes wenden.

Gespräche mit Vorgesetzten sind oft nicht zielführend, zumindest dann nicht, wenn die unter allen Umständen loyal zu ihren Untergebenen stehen; zudem existiert kein Rechtsanspruch auf solche Gespräche und viele Vorgesetzte haben darauf auch keinen Bock.

Schriftliche Beschwerde ist m.E. gerade bei wiederholten Vergehen und lernresistenten Mitarbeitern immer gut. Bringt zwar extern unmittelbar eher wenig, aber solche Beschwerden entfalten zumindest intern einige Wirkung, sodass man darauf hoffen kann, dass in Zukunft die Angelegenheiten runder laufen.

ALLERDINGS: überlegen, auf welcher Ebene das Fehlverhalten anzusiedeln ist.
Ist’s persönlich (Beleidigung), wird’s ne Dienstaufsichtsbeschwerde, ist’s eher fachlicher Natur (falsche Rechtsanwendung), wird’s ne Fachaufsichtsbeschwerde.
Man kann auch gerne beides in ein Schreiben packen, wobei eine begrifflich „falsche“ Beschwerde eigentlich sowieso korrekt uminterpretiert werden muss.