Dienstaufsichtsbeschwerde ja oder nein

Hallo!

Folgende Sachverhalt besteht:

Wir haben seit sehr langer Zeit immer wieder Ärger mit einigen Nachbarn. Der eine war Bundestagsabgeordneter und der andere ist Forstbeamter. Beide sind eng befreundet. Es gibt in unserem Ort nur vier Familien.

Der Forstbeamte besitzt zwei Hunde, Dackel, und wir besitzen einen Riesenschnauzer. Die Dackel sind gegenüber anderen Hunden sehr aggressiv. Unser Riesenschnauzer in der Regel nicht.

Nun kam es wiederholt auf Spaziergängen zu Zwischenfällen, bei denen unser Hund von den nicht angeleinten Dackeln angegriffen wurde und sich dann zur Wehr setzte. Der Überlegene dürfte klar sein, es war natürlich unser viel größerer Hund.

Nun zur eigentlichen Frage:

Der Forstbeamte wandte sich an das Ordnungsamt, mit deren Mitarbeitern er dienstlich und privat verkehrt.
Das Ordnungsamt wurde tätig, indem es unserem Hund für die Zeit der Bearbeitung einen Maulkorbzwang auferlegte. Gegen diese Auflage haben wir Einspruch eingelegt. Zusätzlich beschwerten wir uns über die Arbeit des Ordnungsamtes, da dieses offenbar auf Zuruf einen Maulkorbzwang auferlegte, ohne uns zu befragen. Aus dem Freundeskreis des Forstbeamten erfuhren wir, dass der „nette“ Herr schon längen danach trachtete und auch Freunde und Bekannte überreden wollte, sich an einer Unterschriftensammlung zu beteiligen, aus der hervorgehen sollte, dass unser Hund gefählich sei. Er fand keinen, der unetrzeichnen wollte, da dieses nicht der Realität entspricht.
Das ordnungsamt lud uns zur Klärung ins Amt ein. Es kam zu einem Gespräch mit dem Ordnungsamtsleiter und überraschend auch mit dem Bürgermeister. In dem Gespräch ging es nicht um den, sondern um meine Behauptung, das Amt würde auf Zuruf bzw. aus Gefälligkeit in diesem Fall arbeiten. Der Bürgermeister drohte sogar mit einer Klage, würde ich meine Aussage wiederholen.

Die Bearbeitung dauert jetzt schon über zwei Jahre, ohne ein Ergebnis, doch: unser Hund muß immernoch einen Maulkorb tragen.

Was können wir gegen diesen Akt der Gefälligkeit tun?
Wir denken an eine Dienstausichtsbeschwerde, da es nicht das erste Mal ist, dass sich Ordnungsbeamte so gegen uns engagieren. Ist das sinnvoll und erfolgversprechend?

Hallo,

Ich würde privat einen Anwalt einschalten…klären lassen, inwieweit dort
im Ort Leinenpflicht besteht, denn dann läge die Schuld eindeutig bei den
Dackelbesitzer, weil die Dackel ja nicht angeleint waren.
Ich würde auch mit meinem Hund einen Wesenstest machen…denn dann könnte er
(natürlich nur wenn er diesen auch besteht) wieder von der Maulkorbpflicht
befreit werden. Aber wie gesagt…alles über einen Anwalt. Ansonsten würde
ich auch Unterschriften sammeln bei Leuten, die bestätigen können, dass mein
Hund nicht aggressiv ist. Außerdem würde ich alles daran setzen, dass die
Dackel nur noch angeleint durch den Ort geführt werden.
Gruß
Hans-Walter Berger

Hallo!

Folgende Sachverhalt besteht:

Wir haben seit sehr langer Zeit immer wieder Ärger mit einigen
Nachbarn. Der eine war Bundestagsabgeordneter und der andere
ist Forstbeamter. Beide sind eng befreundet. Es gibt in
unserem Ort nur vier Familien.

Der Forstbeamte besitzt zwei Hunde, Dackel, und wir besitzen
einen Riesenschnauzer. Die Dackel sind gegenüber anderen
Hunden sehr aggressiv. Unser Riesenschnauzer in der Regel
nicht.

Nun kam es wiederholt auf Spaziergängen zu Zwischenfällen, bei
denen unser Hund von den nicht angeleinten Dackeln angegriffen
wurde und sich dann zur Wehr setzte. Der Überlegene dürfte
klar sein, es war natürlich unser viel größerer Hund.

Nun zur eigentlichen Frage:

Der Forstbeamte wandte sich an das Ordnungsamt, mit deren
Mitarbeitern er dienstlich und privat verkehrt.
Das Ordnungsamt wurde tätig, indem es unserem Hund für die
Zeit der Bearbeitung einen Maulkorbzwang auferlegte. Gegen
diese Auflage haben wir Einspruch eingelegt. Zusätzlich
beschwerten wir uns über die Arbeit des Ordnungsamtes, da
dieses offenbar auf Zuruf einen Maulkorbzwang auferlegte, ohne
uns zu befragen. Aus dem Freundeskreis des Forstbeamten
erfuhren wir, dass der „nette“ Herr schon längen danach
trachtete und auch Freunde und Bekannte überreden wollte, sich
an einer Unterschriftensammlung zu beteiligen, aus der
hervorgehen sollte, dass unser Hund gefählich sei. Er fand
keinen, der unetrzeichnen wollte, da dieses nicht der Realität
entspricht.
Das ordnungsamt lud uns zur Klärung ins Amt ein. Es kam zu
einem Gespräch mit dem Ordnungsamtsleiter und überraschend
auch mit dem Bürgermeister. In dem Gespräch ging es nicht um
den, sondern um meine Behauptung, das Amt würde auf Zuruf bzw.
aus Gefälligkeit in diesem Fall arbeiten. Der Bürgermeister
drohte sogar mit einer Klage, würde ich meine Aussage
wiederholen.

Die Bearbeitung dauert jetzt schon über zwei Jahre, ohne ein
Ergebnis, doch: unser Hund muß immernoch einen Maulkorb
tragen.

Was können wir gegen diesen Akt der Gefälligkeit tun?
Wir denken an eine Dienstausichtsbeschwerde, da es nicht das
erste Mal ist, dass sich Ordnungsbeamte so gegen uns
engagieren. Ist das sinnvoll und erfolgversprechend?

Guten Tag,

Hallo!

Folgende Sachverhalt besteht:

Wir haben seit sehr langer Zeit immer wieder Ärger mit einigen
Nachbarn. Der eine war Bundestagsabgeordneter und der andere
ist Forstbeamter. Beide sind eng befreundet. Es gibt in
unserem Ort nur vier Familien.

Der Forstbeamte besitzt zwei Hunde, Dackel, und wir besitzen
einen Riesenschnauzer. Die Dackel sind gegenüber anderen
Hunden sehr aggressiv. Unser Riesenschnauzer in der Regel nicht.

schnipp, schnapp

Guten Tag Podda,

da scheint ja nicht nach tatsächlichen und objektiven Sacherhalten, sondern in Vettern-Wirtschaft vorgegangen zu werden (was das Ordnungsamt und die Gegenseite betrifft).

2 Jahre ohne rechtswirksame Bescheidung ist ein Witz. Da kommt hier jedenfalls der Verdacht der „Untätigkeit“, oder der der vorsätzlichen Verfahrensverschleppung auf.

In einem solchen Falle (wenn seit dem letzten Kontakt (Reaktion) seitens des OA oder dir selbst keine weitere Massnahme (Schreiben, Anforderung etc .) erfolgt ist und auch keine Gründe vorgetragen sind (vom OA), warum bisher nicht entschieden wurde - obwohl der Fall doch sehr einfach gelagert zu sein scheint - wäre die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage bzw. Klage auf Verpflichtung zur Vornahme einer Entscheidung)möglich u nd ggf. auch geboten.

Statt einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die dir eigentlich im Prinzip nicht viel bringen dürfte) wäre ggf. eine Fachaufsichtsbeschwerde die bessere Möglichkeit. Diese sollte - auch schon wegen der „Hackordnung“ an die oberste, für dein Ordnungsamt zuständige Stelle (Behörde) gerichtet werden (fall es bei euch einen Regierungspräsidenten geben sollte, wäre dieser ggf. ein wünschenswerte Addressat). Und da dein Opponent ja in diesem Zusammenhang zudem Forstbediensteter ist, könnte eine entsprechende Bescherde bei der für diesen zuständigen Oberbehörde evl. auch ganz „hilfreich“ sein :smile:
Wie schon anderweitig geschrieben, ein guter Anwalt wäre da sehr von Nutzen (und je nach deinen Einkommenverhältnissen solltest du da die Möglichkeit der beim Amtsgericht erhältlichen Beratungshilfe in Anspruch nehmen, um an eine qualifizierte Beratung - und ggf. mehr - zu kommen.

Ausser: sich wirksam zur Wehr setzen , ist alles andere falsch.

Tipp: versuche es doch auch beim nächsten Vorfall einmal mit einem „netten“ (Video-)Filmchen mit deinem Handy :smile:

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah