Moin board !
Ist es generell möglich eine Dienst- bzw. Fachaufsichtsbeschwerde mündlich zur Niederschrift einzulegen ?
Dürfte eine Behörde (Arge) sich weigern eine Dienst- bzw. Fachaufsichtsbeschwerde, mündlich zur Niederschrift entgegenzunehmen?
Welche Rechtsmittel könnte ein , natürlich rein fiktiver, Beschwerdesteller für den Fall der Ablehnung der Niederschrift einlegen ?
Machen Dienstaufsichtsbeschwerden (z.b. wg. Befangenheit eines Sachbearbeiters) überhaupt Sinn ?
Danke f. Eure Antworten…
Nico
Das Schöne an Dienstaufbeschwerden:
Sie sind
- form-
- frist- und
- fruchtlos.
Ersteres ist für dich wichtig. Die Form spielt keine Rolle.
Levay
Hallo
Dürfte eine Behörde (Arge) sich weigern eine Dienst- bzw.
Fachaufsichtsbeschwerde, mündlich zur Niederschrift
entgegenzunehmen?
Glaube ich nicht.
Machen Dienstaufsichtsbeschwerden (z.b. wg. Befangenheit eines
Sachbearbeiters) überhaupt Sinn ?
Google doch mal ein bisschen mit „Dienstaufsichtsbeschwerde Hartz4“ oder „Dienstaufsichtsbeschwerde ALG II“ oder „Dienstaufsichtsbeschwerde ALG2“. Du wirst jede Menge Beiträge in Foren ergoogeln, wo die Leute ihre Erfahrungen mit Dienstaufsichtsbeschwerden schildern. Ich nehme an, sie bringen meistens nichts, manchmal aber wohl. Wenn die Behörde sich weigert, eine Dienstaufsichtsbeschwerde aufzunehmen, scheinen da aber immerhin negative Folgen befürchtet zu werden.
Man kann auch den Vorgesetzten fragen, ob der die Beschwerde zur Niederschrift aufnimmt.
Viele Grüße
Simsy