Dienstaufsichtsbeschwerde? Nichtreaktion Behörde

A besitzt ein Wiesengrundstück in Gemeinde B. Die Gemeinde B legt darauf - Ohne Zustimmung von A! - im Jahr 2007 einen Naturlehrpfad an. Pächter C kürzt daraufhin umgehend die Pacht an A wegen verminderter Fläche.

A verlangt von Gemeinde B einen offiziellen Vertrag mit Ausgleichszahlung (Gestattungsvertrag Einmalzahlung für 20 Jahre rückwirkend ab 2007) für entgangene Pacht für die bis dato eigenmächtige Nutzung, was zwar mündlich zugesichert wird, aber nicht passiert. Auf schriftliche Anfragen wird gar nicht reagiert seitens der Behörde, eine konkrete schrifliche Bitte von A an die Gemeinde B seit Monaten ignoriert.

Frage: Wie kann A die Gemeinde B zwingen etwas zu unternehmen und zu zahlen? Kann A Zinsen verlangen für die Einmalzahlung rückwirkend ab 2007? Oder sind Zinsen erst möglich ab Vertragsabschluss des Gesattungsvertrages? Da auch der herausgezögert wird, gibt es somit ja noch keinen Starttermin einer Zinszahlung… Wie hoch sollten Zinsen sein?
Ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll um die Gemeind ezu einer Reaktion zu bringen?

Hallo,
eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen das persönliche Verhalten eines Behördenmitarbeiters - wenn dich also ein MA beleidigt oder unflätig geantwortet hat - dann wäre das das richtige Mittel.

Möglich wäre die Sachaufsichtsbeschwerde - also eine Beschwerde in der Sache.
Da es sich ´mE um eine privatrechtliche Sache handelt, könnte die Behörde (bzw. die Körperschaft) beim zust. ordentlichen Gericht auf Herausgabe des Grundstücks und/oder Zahlung der Pacht verklagt werden.

Persönlich würde ich einen Termin mit dem Behördenleiter (Bürgermeister) machen und dort meiner Verwunderung über die Nichtantwort der Behörde Ausdruck verleihen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

A besitzt ein Wiesengrundstück in Gemeinde B. Die Gemeinde B
legt darauf - Ohne Zustimmung von A! - im Jahr 2007 einen
Naturlehrpfad an. Pächter C kürzt daraufhin umgehend die Pacht
an A wegen verminderter Fläche.

Das dürfen sie natürlich nicht. Da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren.
Ist es denn sicher, daß es die Fläche von A ist? Oder ist es nur eine Fläche, von der A meint, daß sie ihm gehört? (Ich hab da schon tolle Dinge erlebt.)

A verlangt von Gemeinde B einen offiziellen Vertrag mit
Ausgleichszahlung (Gestattungsvertrag Einmalzahlung für 20
Jahre rückwirkend ab 2007) für entgangene Pacht für die bis
dato eigenmächtige Nutzung, was zwar mündlich zugesichert
wird, aber nicht passiert.

Um welche Fläche und um wieviel tausende von Euronen geht es denn?

Auf schriftliche Anfragen wird gar
nicht reagiert seitens der Behörde, eine konkrete schrifliche
Bitte von A an die Gemeinde B seit Monaten ignoriert.

Das ist sehr unschön. Wie ist es bei einer persönlichen Vorsprache? Am besten beim Bürgermeister.

Frage: Wie kann A die Gemeinde B zwingen etwas zu unternehmen
und zu zahlen? Kann A Zinsen verlangen für die Einmalzahlung
rückwirkend ab 2007? Oder sind Zinsen erst möglich ab
Vertragsabschluss des Gesattungsvertrages? Da auch der
herausgezögert wird, gibt es somit ja noch keinen Starttermin
einer Zinszahlung… Wie hoch sollten Zinsen sein?

Siehe oben. Um welchen Wert geht es? bei einer entgangenen Pacht von - sagen wir mal - 100 Euro pro Jahr kommen nicht viele Zinsen zusammen.

Ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll um die Gemeind ezu
einer Reaktion zu bringen?

Für die entsprechende Beschwerde wäre wohl eher die Kommunalaufsicht zuständig, die ich beim Landkreis vermute.

Aber Vorsicht: man sieht sich im Leben immer zweimal. Gerade mit der Gemeinde sieht man sich öfter, als man denkt. Und wenn einmal das Klima schlecht ist, dann sollte man nicht davon ausgehen, daß dann beimnächsten Mal der Ermessensspielraum zu Gunsten des Bürgers ausgeschöpft wird.

Ich würde - so lange es irgendwie geht und sinnvoll ist - das Gespräch suchen.

Gruß
Jörg Zabel

Zu deinen Fragen:
Grundstück gehört A, das erkennt auch Gemeinde B an und hat angeblich schon einen Gemeindebeschluss zu einer einmaligen Entschädigung gefasst - der nur och nicht umgesetzt wurde seit knapp einem jahr.
Der Pächter hat den Pachtvertrag geändert weil die Fläche kleiner geworden ist, da sind auch die genauen Zahlen ersichtlich.

Gemeinde B hat nur einen eherenamtlichen Bürgermeister, der nicht viel Ahnung hat. In der nächsten Stadt (Verwaltungsgemeinschaft) heißt es, ja wir kennen das Problem, da wird „in Kürze“ eine Lösung gefunden.

Es sind ca. 400 qm, nicht viel und keine großen jährlichen Summen, aber es geht um einen Gestattungsvertrag mit 20 Jahre Laufzeit, da kommt dann doch was zusammen

Die Gemeinde ist über 100 km entfernt, da ist nicht so schnell mal mit persönlich vorsprechen, zumal A zu denen gehört die tagsüber arbeiten.

In Punkt „man sieht sich immer zweimal“: Klar, aber auch B verarscht A seit Jahren. Zumal A in der Gemeinde B lediglich landwirtschaftliche Flächen hat und dort nicht wohnt und somit nicht auf großartig etwas angewiesen ist seitens B.
A hat seit Monaten freundlich versucht das Ding zu klären. Im Privatrecht würde A die Fläche bereinigen lassen und die Rechnung dem Verursacher schicken + Nutzungsentgelt für die letzten 4 Jahre - aber das geht vermutlich gegenüber einer Behörde kaum.

Hallo,

Grundstück gehört A, das erkennt auch Gemeinde B an und hat
angeblich schon einen Gemeindebeschluss zu einer einmaligen
Entschädigung gefasst - der nur och nicht umgesetzt wurde seit
knapp einem jahr.

Gemeinde B hat nur einen eherenamtlichen Bürgermeister, der
nicht viel Ahnung hat. In der nächsten Stadt
(Verwaltungsgemeinschaft) heißt es, ja wir kennen das Problem,
da wird „in Kürze“ eine Lösung gefunden.

Die Behördenmühlen scheinen recht langsam zu mahlen. Aber vielleicht hat es einen Grund.

Es sind ca. 400 qm, nicht viel und keine großen jährlichen
Summen, aber es geht um einen Gestattungsvertrag mit 20 Jahre
Laufzeit, da kommt dann doch was zusammen

Die Gemeinde ist über 100 km entfernt, da ist nicht so schnell
mal mit persönlich vorsprechen, zumal A zu denen gehört die
tagsüber arbeiten.

Widerspricht sich das nicht? Wenn einiges zusammen komt, dann kann das auch mal einen freien Tag wert sein. Oder umgekehrt, wenn es den freien Tag nicht wert ist, dann wird es nicht soviel sein. („Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ gibts nicht.)

In Punkt „man sieht sich immer zweimal“: Klar, aber auch B
verarscht A seit Jahren. Zumal A in der Gemeinde B lediglich
landwirtschaftliche Flächen hat und dort nicht wohnt und somit
nicht auf großartig etwas angewiesen ist seitens B.
A hat seit Monaten freundlich versucht das Ding zu klären. Im
Privatrecht würde A die Fläche bereinigen lassen und die
Rechnung dem Verursacher schicken + Nutzungsentgelt für die
letzten 4 Jahre - aber das geht vermutlich gegenüber einer
Behörde kaum.

Wer sagt, daß hier Privatrecht nicht gilt? Ich hatte am Anfang nach der Rechtsgrundlage gefragt.
Es gibt Situationen in denen die Gemeinde nach öffentlichem Recht und welche, in denen sie nach Privatrecht handeln muß.

gruß
Jörg Zabel