A besitzt ein Wiesengrundstück in Gemeinde B. Die Gemeinde B legt darauf - Ohne Zustimmung von A! - im Jahr 2007 einen Naturlehrpfad an. Pächter C kürzt daraufhin umgehend die Pacht an A wegen verminderter Fläche.
A verlangt von Gemeinde B einen offiziellen Vertrag mit Ausgleichszahlung (Gestattungsvertrag Einmalzahlung für 20 Jahre rückwirkend ab 2007) für entgangene Pacht für die bis dato eigenmächtige Nutzung, was zwar mündlich zugesichert wird, aber nicht passiert. Auf schriftliche Anfragen wird gar nicht reagiert seitens der Behörde, eine konkrete schrifliche Bitte von A an die Gemeinde B seit Monaten ignoriert.
Frage: Wie kann A die Gemeinde B zwingen etwas zu unternehmen und zu zahlen? Kann A Zinsen verlangen für die Einmalzahlung rückwirkend ab 2007? Oder sind Zinsen erst möglich ab Vertragsabschluss des Gesattungsvertrages? Da auch der herausgezögert wird, gibt es somit ja noch keinen Starttermin einer Zinszahlung… Wie hoch sollten Zinsen sein?
Ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll um die Gemeind ezu einer Reaktion zu bringen?