Dienstaufsichtsbeschwerde richtig?

Familie X hat vor 5 Jahren ein Schreiben der Gemeinde erhalten, in welchem sie (die Gemeinde) auf das Vorkaufsrecht am Haus von Familie X verzichten! Jetzt wo Familie X einen Käufer hat und alles schon abgewickelt ist, bekommt Familie X dieses Schreiben (haben sie noch im Original) nicht per Dienststempel von der Gemeinde bestätigt,so will es der ausführende Notar! Alle Briefe welche die Gemeinde versendet, sind ohne diesen Stempel nur eben das Briefpapier der Gemeinde und die Unterschrift vom Bgm. irgendwie hat Familie X das Gefühl das sie hingehalten werden soll! Entweder durch den Bgm oder den Notar - Dienstaufsichtsbeschwerde in diesem Fall sinnvoll??

Hi,

war denn die Familie schon mal direkt bei der Gemeinde und haben darum gebeten, ein Dienstsiegel auf dieses Schreiben zu bekommen?

Wenn trotz der persönlichen Vorsprache nichts geht, wendet man sich an das Landratsamt in dessen Bezirk die Gemiende fällt.

mfg

miamei

Die Idee ist ja an sich richtig, allerdings wohnt Familie X nicht mehr dort, sondern 600km entfernt und das schon seit einigen Jahren! Deshalb gestaltet sich das Ganze etwas schwierig…

Hallo,
ich verstehe das Problem nicht so recht.
Wenn ein Haus verkauft wird (üblicherweise mit Grundstück), dann ist ein Notar zwingend notwendig. Und die Bescheinigung, dass ein Vorkaufsrecht nicht besteht bzw. nicht in Anspruch genommen wird, muss der Notar einholen. Das gehört mW zu seinen Aufgaben - bisher habe ich mich nie da drum kümmern müssen.
Wenn es jetzt nur um die Auflassung geht: sobald der Notar das Schreiben der Behörde hat - egal ob mit oder ohne Stempel - sollte er die Auflassung einleiten und den Eigentumsübergang ins Grundbuch eintragen lassen.
Wenn dann was passiert, könnte man über die Amtshaftung mal reden.

Gruß
HaWeThie