Dienstaufsichtsbeschwerden-Formulierung

Bei meinen unten geschilderten Problemen, ist es da ratsam auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde zurückzugreifen, würdet ihr sie so formulieren? Was kann man besser formulieren? Welche anderen Wege seht ihr, was man tun könnte? Ein Gespräch mit dem Lehrer ist absolut zwecklos. Ich habe schon gehört, dass sich der Lehrer *** gerne im Streit mit Schülern auch vor Gericht misst… Daher weiß ich nicht, ob ich das überhaupt noch machen soll…

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrter Herr xxx,

hiermit möchte ich mich über das Verhalten des bei Ihnen tätigen Herrn *** beschweren.

Vor versammelter Klasse wurde mir mehrfach vorgeworfen das eine oder andere Vergehen oder auch eine Straftat begangen zu haben. Diese Beschuldigungen entbehren jeglicher Grundlage. Daher empfinde ich diese Behauptungen, die gegen mich vorgebracht werden, als Üble Nachrede. Da solche Behauptungen nur dann vorgebracht werden dürfen, wenn sie nachweislich wahr sind, möchte ich mir verbitten, dass Herr *** ungenannte Behauptungen gegen mich vorbringt. Um hier noch einmal den Gesetzestext zitieren zu dürfen:

StGB § 186 Üble Nachrede: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe … bestraft.

Am 31.01.2001 bekam Herr *** im Unterricht durch Einsichtname auf meinen Laptopbildschirm mit, dass ich eine Seite meiner Matheklausur vom 14.06.2001 als digitale Kopie auf meinem Laptop habe. Er meinte, ich sollte diese Datei als auch alle anderen Daten, die irgendetwas mit ihm zu tun hätten, löschen, nannte mir dazu keine Gründe, obwohl ich mehrmals nach diesen fragte. Abschließend bekam ich dann zu hören „Wenn Sie dies nicht aufgrund meiner mündlichen Aufforderung machen, dann bekommen sie das schriftlich, von meinem Rechtsanwalt.“ Ich kann mir nicht erklären, was ich Unrechtes tue und Herr *** weigerte sich in dieser Stunde auch mir dies zu erklären.

Am 07.12.2001 legte ich meine Hausaufgaben, die ich im Internet zum Download bereitgestellte hatte, als Ausdruck eben dieser Webseite vor, dies war durch eine entsprechende Beschriftung an der Unterseite zu ersehen. Herr *** hielt daraufhin vor allen anwesenden Schülern des Leistungskurses einen Vortrag, dass meine Taten nicht in Ordnung seien, da ich dadurch sowohl sein geistiges Eigentum als auch das geistige Eigentum meiner Mitschüler missbrauchen würde.
Es gibt jedoch kein Gesetz, dass Ideen schützt, sondern nur deren schriftliche Niederlegung. Des Weiteren sind die bisher bekannten mathematische Lehrsätze und Berechnungsmethoden Allgemeingut, an dem wohl niemand irgendeinen Anspruch hegen kann.

Davor, das genaue Datum weiß ich nicht mehr, forderte Herr *** von mir 80000 DM, da ich Kopien von 80 von ihm einem beschränkten Benutzerkreis im Internet bereitgestellten Webseiten besäße. Dabei ist jedoch weder bewiesen, dass ich sie besitze, noch dass ich sie je besessen habe. Des Weiteren ist ein Besitz dieser Daten nicht zwangsläufig illegal. Der nächste Punkt ist, dass diese Daten sich größtenteils kein geistiges Eigentum von Herrn *** sind, sondern sich aus Daten anderer Datenquellen zusammensetzen, teilweise sind sie sogar von Schülern erstellt worden, die dann wohl selber ihr Recht an diesen Daten einklagen dürften. Auch ihre Gestaltung ist nicht gerade so aufwendig ist, dass man für eine einzelne Kopie, die jemand davon angeblich illegalerweiser besitzt, kaum soviel Geld fordern kann.

Ich empfinde das oben Geschilderte als eine Verhaltensweise, die geeignet ist, mich, zu schikanieren, mich auszugrenzen, als Sündenbock hinzustellen, kaltzustellen etc. Da diese Handlungen über einen längeren Zeitraum erfolgen und sie gezielt zu meiner Schädigung eingesetzt und schädliche Auswirkungen in Kauf genommen werden, kann man hier gut und gerne auch von Mobbing sprechen.

Mobbing beeinträchtigt das Wohlbefinden, führt zu Arbeitsausfällen, Störungen des Betriebsfriedens und zur Behinderung von Produktionsabläufen. Der Ruf der Behörde wird geschädigt. Es wird menschlicher und wirtschaftlicher Schaden angerichtet. Wirtschaftlicher Schaden in diesem Fall dadurch, dass der Unterricht des Öfteren schon nicht durchgeführt wurde bzw. werden konnte, weil Herr *** sich mit mir über meine angeblichen Straftaten auseinandersetzen musste bzw. wollte oder er die Klasse oder den Kurs darüber aufklären wollte, was an meinen Taten illegal ist. In persönlichen Gesprächen mit anderen Schülern, Lehrern und anderen hat sich jedoch bisher keiner gefunden, der irgendeine der oben geschilderten Rechtsauffassungen von Herrn *** teilt.

Ich möchte hiermit klarstellen, dass ich in keinerlei Weise beabsichtige Herrn *** durch dieses Schreiben in Misskredit zu bringen. Ich kann es einfach nicht mehr ausstehen, dass ich wegen jeder Lappalie und jeder Sache, die in der Schule passiert, und irgendwie Herrn *** zu Ohren kommt oder seinen Unterricht oder seine Unterrichtsmaterialien betrifft, mir anhören lassen muss, dass mein Verhalten Unrecht ist.

Ich bitte Sie, das geschilderte Verhalten ihres Mitarbeiters dienstaufsichtsrechtlich zu bewerten und mir sobald wie möglich eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Julian,

Bei meinen unten geschilderten Problemen, ist es da ratsam auf
eine Dienstaufsichtsbeschwerde zurückzugreifen,

hast Du bei ihm mndl. Prüfung ?

würdet ihr sie
so formulieren? Was kann man besser formulieren? Welche
anderen Wege seht ihr, was man tun könnte? Ein Gespräch mit
dem Lehrer ist absolut zwecklos. Ich habe schon gehört, dass
sich der Lehrer *** gerne im Streit mit Schülern auch vor
Gericht misst… Daher weiß ich nicht, ob ich das überhaupt
noch machen soll…

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrter Herr xxx,

hiermit möchte ich mich über das Verhalten des bei Ihnen
tätigen Herrn *** beschweren.

Schule/Schulform hinzufügen

Vor versammelter Klasse wurde mir mehrfach vorgeworfen das
eine oder andere Vergehen oder auch eine Straftat begangen zu
haben. Diese Beschuldigungen entbehren jeglicher Grundlage.
Daher empfinde ich diese Behauptungen, die gegen mich
vorgebracht werden, als Üble Nachrede. Da solche Behauptungen
nur dann vorgebracht werden dürfen, wenn sie nachweislich wahr
sind, möchte ich mir verbitten, dass Herr *** ungenannte
Behauptungen gegen mich vorbringt. Um hier noch einmal den
Gesetzestext zitieren zu dürfen:

StGB § 186 Üble Nachrede: Wer in Beziehung auf einen anderen
eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben
verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung
herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache
erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe … bestraft.

Am 31.01.2001 bekam Herr *** im Unterricht durch Einsichtname
auf meinen Laptopbildschirm mit, dass ich eine Seite meiner
Matheklausur vom 14.06.2001 als digitale Kopie auf meinem
Laptop habe. Er meinte, ich sollte diese Datei als auch alle
anderen Daten, die irgendetwas mit ihm zu tun hätten, löschen,
nannte mir dazu keine Gründe, obwohl ich mehrmals nach diesen
fragte. Abschließend bekam ich dann zu hören „Wenn Sie dies
nicht aufgrund meiner mündlichen Aufforderung machen, dann
bekommen sie das schriftlich, von meinem Rechtsanwalt.“ Ich
kann mir nicht erklären, was ich Unrechtes tue und Herr ***
weigerte sich in dieser Stunde auch mir dies zu erklären.

hier könnte zugunsten des Lehrers das Urheberrecht greifen. Die Leistung (seinerseits) könnte in der Formulierung und Zusammenstellung liegen. Wenn dies als Leistung im Sinne Urhebergesetzes gilt, dann musst du löschen.

Am 07.12.2001 legte ich meine Hausaufgaben, die ich im
Internet zum Download bereitgestellte hatte, als Ausdruck eben
dieser Webseite vor,

Dies ist dämlich oder provokant

dies war durch eine entsprechende
Beschriftung an der Unterseite zu ersehen. Herr *** hielt
daraufhin vor allen anwesenden Schülern des Leistungskurses
einen Vortrag, dass meine Taten nicht in Ordnung seien, da ich
dadurch sowohl sein geistiges Eigentum als auch das geistige
Eigentum meiner Mitschüler missbrauchen würde.
Es gibt jedoch kein Gesetz, dass Ideen schützt, sondern nur
deren schriftliche Niederlegung. Des Weiteren sind die bisher
bekannten mathematische Lehrsätze und Berechnungsmethoden
Allgemeingut, an dem wohl niemand irgendeinen Anspruch hegen
kann.

Beachte: Zusammenstellungen können auch geist. Leistungen sein.

Davor, das genaue Datum weiß ich nicht mehr, forderte Herr ***
von mir 80000 DM, da ich Kopien von 80 von ihm einem
beschränkten Benutzerkreis im Internet bereitgestellten
Webseiten besäße. Dabei ist jedoch weder bewiesen, dass ich
sie besitze, noch dass ich sie je besessen habe. Des Weiteren
ist ein Besitz dieser Daten nicht zwangsläufig illegal. Der
nächste Punkt ist, dass diese Daten sich größtenteils kein
geistiges Eigentum von Herrn *** sind, sondern sich aus Daten
anderer Datenquellen zusammensetzen, teilweise sind sie sogar
von Schülern erstellt worden, die dann wohl selber ihr Recht
an diesen Daten einklagen dürften. Auch ihre Gestaltung ist
nicht gerade so aufwendig ist, dass man für eine einzelne
Kopie, die jemand davon angeblich illegalerweiser besitzt,
kaum soviel Geld fordern kann.

Ich empfinde das oben Geschilderte als eine Verhaltensweise,
die geeignet ist, mich, zu schikanieren, mich auszugrenzen,
als Sündenbock hinzustellen, kaltzustellen etc. Da diese
Handlungen über einen längeren Zeitraum erfolgen und sie
gezielt zu meiner Schädigung eingesetzt und schädliche
Auswirkungen in Kauf genommen werden, kann man hier gut und
gerne auch von Mobbing sprechen.

Mobbing beeinträchtigt das Wohlbefinden, führt zu
Arbeitsausfällen, Störungen des Betriebsfriedens und zur
Behinderung von Produktionsabläufen. Der Ruf der Behörde wird
geschädigt. Es wird menschlicher und wirtschaftlicher Schaden
angerichtet. Wirtschaftlicher Schaden in diesem Fall dadurch,
dass der Unterricht des Öfteren schon nicht durchgeführt wurde
bzw. werden konnte, weil Herr *** sich mit mir über meine
angeblichen Straftaten auseinandersetzen musste bzw. wollte
oder er die Klasse oder den Kurs darüber aufklären wollte, was
an meinen Taten illegal ist. In persönlichen Gesprächen mit
anderen Schülern, Lehrern und anderen hat sich jedoch bisher
keiner gefunden, der irgendeine der oben geschilderten
Rechtsauffassungen von Herrn *** teilt.

Ich möchte hiermit klarstellen, dass ich in keinerlei Weise
beabsichtige Herrn *** durch dieses Schreiben in Misskredit zu
bringen. Ich kann es einfach nicht mehr ausstehen, dass ich
wegen jeder Lappalie und jeder Sache, die in der Schule
passiert, und irgendwie Herrn *** zu Ohren kommt oder seinen
Unterricht oder seine Unterrichtsmaterialien betrifft, mir
anhören lassen muss, dass mein Verhalten Unrecht ist.

Ich bitte Sie, das geschilderte Verhalten ihres Mitarbeiters
dienstaufsichtsrechtlich zu bewerten und mir sobald wie
möglich eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Meinung zu dem Fall:
Ihr tragt eine Rivalität aus und nutzt als Aufhänger das Internet. Dies klingt (für beide Beteiligten) nicht gerade nach sozialer Kompetenz. Ausgehend von diesem Eindruck sehe ich keine Chance, dass sichj da was bewegt. V.a. dann nicht wenn andere Lehrer dich auch als ‚Streithansel‘ erleben und dies ggf. dem Schulamt nahebringen. Deine einzige Chance wäre, dass die Lehrerkollegen deinen Mathelehrer eh auf der Abschussliste haben und dann dankbar deine Steilvorlage nutzen würden. Ob Dir damit geholfen wäre, Brutus ?

Tschuess Marco.

Hallo Julian.
Auf die Einzelheiten deines Posting möchte ich jetzt hier gar nicht eingehen.
Bevor du dieses Schreiben abschickst, solltest du Verschiedenes klären, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht. Eventuell kennst du einen Rechtsanwalt, der dich berät ( vielleicht schreibst du hier mal einen Experten an?) und dich genau über das Urheberrecht und geistiges Eigentum ( Herausgeber haben auch Urheberrechte) aufklärt oder du musst mal eine Mark investieren und einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zweite Möglichkeit und eigentlich die naheliegenste sollte ein Gespräch mit dem Schul-/Stufenleiter sein. Nach dem Stil deines Schreibens nehme ich mal an, dass du Oberstufenschüler bist, vielleicht schon volljährig, wenn nicht, kannst du auch deine Eltern einschalten.
Eine weitere Möglichkeit wäre, den Elternbeirat deiner Schule einzuschalten ( gibts sowas noch in der Oberstufe ??).
Bevor du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichst, musst du dir eigentlich rechtlich ganz sicher sein, denn eventuell musst du ja mit dem Lehrer trotzdem noch länger auskommen.
Viel Glück!
Rabchen

Hallo Julian,

ich möchte auch nicht direkt Deinen Text kommentieren, habe aber vielleicht ein paar Anregungen für Dich:

Hast Du denn schonmal mit Eurem Vertrauenslehrer gesprochen? Vielleicht kenn er den Lehrer ja etwas besser und kann Dir die Hintergründe erklären. Er ist schließlich auch nur ein Mensch.

Vorallem in Hinsicht auf Dein Abi würde ich mir wirklich zweimal überlegen und auf keinen Fall etwas riskieren. Der Lehrer sitzt nun mal am längeren Hebel :frowning:. Und vielleicht wird die Situation ja etwas entschärft, wenn Du Dich etwas zurücknimmst.

Viel Erfolg - auch beim Abi,
Ti4n4
(deren Schwiegermama auch Lehrerin ist und schon das ein oder andere Mal ein paar Hintergründe erläutert hat)

Bei meinen unten geschilderten Problemen, ist es da ratsam auf
eine Dienstaufsichtsbeschwerde zurückzugreifen, würdet ihr sie
so formulieren? Was kann man besser formulieren? Welche
anderen Wege seht ihr, was man tun könnte? Ein Gespräch mit
dem Lehrer ist absolut zwecklos. Ich habe schon gehört, dass
sich der Lehrer *** gerne im Streit mit Schülern auch vor
Gericht misst… Daher weiß ich nicht, ob ich das überhaupt
noch machen soll…

Hallo Julian,

also zum fachlichen kann ich Dir leider auch nichts raten und ob dieser Weg der richtige ist, kannst auch nur Du entscheiden.
Aber eine Sache erstaunt mich doch:

Am 31.01.2001 bekam Herr *** im Unterricht durch Einsichtname
auf meinen Laptopbildschirm mit, dass ich eine Seite meiner
Matheklausur vom 14.06.2001 als digitale Kopie auf meinem
Laptop habe.

Das würde mich als Lehrer aber auch massiv stören, wenn Du schon Ende Januar meine Klausur vom Juni auf Deinem Laptop hättest *fg* Wahrscheinlich meinst Du aber den 31.01.2002, oder?

Liebe Grüße und viel Erfolg für Dein Abi :smile:

Petzi