Dienstausfall nach Wasserschaden

Hallo,
ich hatte in meiner Wohnung einen Wasserschaden der vom Nachbarn verursacht wurde. Die Verwaltung hat sich bisher problemlos darum gekümmert. Jetzt müssen bei mir Renovierungsarbeiten durchgeführt werden für die ich anwesend sein muss. Hier meine Frage: Kommt die Verwaltung/ Versicherung auch für meinen Dienstausfall in dieser Zeit auf? Gibt es hier eine rechtliche Regelung oder Urteile von Gerichten / BGH?
Vielen Dank!

warum? du musst die Arbeiten nur dulden, Anwesenheit ist dazu nicht nötig, du kannst auch einen dritten, bzw den Verwalter den Schlüssel übergeben.

Wenn du aus irgendwelchen Befindlichkeiten dabei sein möchtest (was ja verständlich ist) kann der Vermieter nichts dazu.

Wenn der Auftraggeber der notwendigen Renovierungen Dir quasi persönliche Anwesenheit „verordnet“ hat (auf welcher Rechtsgrundlage auch immer) , fragst Du am Besten den Auftraggeber. Ansonsten: Der Glaube daran, man müsse beauftragte Handwerker bei jedem Handschlag persönlich beaufsichtigen, ist Privatsache. Potenzieller DienstAusfall folglich auch.