Hallo,
folgender Sachverhalt ist im Internet zu Dienstwagen zu finden.
Stichwort: Minderung des geldwerten Vorteils
Sind es immer 15% Pauschalsteuer? wie kann man ermiteln, ob sich dies lohnt? Kann man hier evtl. die alte Einkommenststeuererklärung zu rate ziehen? Wenn ja, welche Werte?
Grüße
HS
Der als Werbungskosten anzurechnende Teil der Fahrtkosten zur Arbeit kann wie ein Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert werden (womit hierauf keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen). Die pauschale Lohnsteuer kann entweder vom Arbeitgeber übernommen oder auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.
Auf den Fahrtkostenanteil entfallen 15 % pauschale Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer. Im Gegenzug sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer hier je ca. 21 % Sozialversicherungsbeiträge (sofern das Einkommen des Dienstwagenfahrer unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt.
Moin,
wenn Pauschalversteuerung, dann immer 15%. Ob es sich lohnt, kann man hier ausrechnen:
http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?steuer01.htm
Schöne Grüße
e
Danke für die Antwort.
Kann man immer zu 15% Pauschal versteuern und gibt es hierfür Voraussetzungen?
Moin,
alles zur Pauschalisierung der Lohnsteuer findet man hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40.html
Hinsichtlich der Pauschalisierung der Kfz-Nutzung: § 40 Absatz 2 Satz 2 EStG.
Nebenbemerkung: Der Arbeitgeber kann pauschal versteuern, muss aber nicht.
Sonnige Grüße
e
Danke. Leider bin ich kein Steuerexperte. Wie ist dies generell zu sehen. Ist eine Pauschlierung (a) grundsätzlich gut oder nur (b) wenn man keine bzw. hohe Werbungskosten schon hat oder © wenn man viel bzw. wenig verdient?
Grüße
HS