Dienstfahrt mit privat PKW

Hallo,ich mache hin und wieder mit meinem privaten PKW Besorgungen für meinen Chef Z. B. private Einkäufe a. ä…
Nun bin ich bei einer dieser Fahrten geblitzt worden und habe ein Protokoll über 30 Euro bekommen. Muss mein Chef das bezahlen? Er sagt er sei ja grundsätzlich nicht für meinen Fahrstil verantwortlich, würde aber 15 Euro übernehmen. Wie ist die Rechtsgrundlage bei Dienstfahrten mit dem privaten PKW???
Würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen.

Hallo Petra,
dein Chef hat recht. Du bist zu schnell gefahren - selbst bei einem Firmenfahrzeug müssen die Fahrer ihre Strafzettel u.ä. selbst zahlen.
Nimm doch einfach mal an du wärst so schnell gewesen, dass du Punkte bekommst, sollte die dein Chef auch übernehmen? Wie du das „Flensburg“ plausibel machen wolltest würde mich interessieren :wink:
Mit 15 € Übernahme kommt er dir schon sehr entgegen.

Du mußt keine Fahrten mit dem privaten PKW und schon gar keine privat veranlassten Fahrten für deinen Chef machen sofern das nicht vertraglich festgelegt ist.

Grüße
Bröselchen

Hallo,
naja, egal für wen du welche Erledigungen fährst, du bist der Fahrzeugführer, du bekommst auch die Knöllchen. Da bist du gut bedient,wenn der Chef sich
mit einen Betrag beteiligt. So wird er sicherlich auch mal eine Tankfüllung spendieren.

Hallo,

das ist eine ziemlich heikle Frage, deren juristische Klärung wahrscheinlich aber das Budget bzw. das Bussgeld übersteigen würde.
Grundsätzlich erhält der Fahrzeugeigentümer die Benachrichtigung über das „Fehlverhalten“. Dadurch, dass Sie im Auftrag Ihres Chefs unterwegs sind/waren, wären Sie auf jeden Fall bei einem Unfall versichert. Allerdings hat Ihr Chef recht, wenn er sagt, dass er keinen Einfluss auf Ihren Fahrstil hat. Letztendlich ist jeder einzelne Verkehrteilnehmer für sein ordnungsgemäßes Verhalten im Straßenverkehr verantwortlich, sodass ich die Einschätzung Ihres Chefs teilen würde.
Die Firma könnte entweder die Bussgeldstrafe übernehmen und Sie rügen, anteilig übernehmen und es sich darauf bewenden lassen oder sogar Ihnen die komplette Begleichung der Schuld auferlegen.
Das er Ihnen entgegen kommt und eine Hälfte übernehmen will, klingt fair und (meiner Meinung entsprechent) sollten Sie es akzeptieren. Denn die Höhe des (halbierten) Bussgeldes lohnt eigentlich nicht, einen Rechtstreit hierauf zu begründen; zumal Sie aufgrund Ihrer Stellung in der Straßenverkehrsordnung in der schwächeren Position wären. Auch wenn Sie im Auftrag Ihres Chefs unterwegs waren, sind Sie zwar gegen Unfall und andere Dienstunfälle, die auf und während der Fahrt zum Kunden erfolgen (wie beispielsweise ein vereister Hauseingang des Kunden u.ä.) im Rahmen der Berufgenossenschaft (Wegeversicherung) abgesichert.
Bei dem Blitzen wird allerdings ein Fehlverhalten ihrerseits gerügt, auf welches ihr Chef wirklich keinen EInfluss hat.
Abschließend würde ich Ihnen zusammenfassend raten, dass Angebot anzunehmen, weil durch 15 Euro die Angelegenheit „aus der Welt geschafft werden kann.“

Grüße

Hallo Petra-Maria-Petra,

was dieses Knöllchen angeht, ist die Aussage Deines Chefs zutreffend!!!

Wenn die Firma Dir einen Dienstwagen zur Verfügung stellen würde, bräuchte sie Dir die Kosten für ein Protkoll wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder z. B. eines Parkdeliktes auch nicht bezahlen.

Du wirst keinen Chef finden, der seine Mitarbeiter auffordert, einen Verkehrsverstoß zu begehen.

Allerdings gibt es im Zusammenhang mit derartigen Dienstfahrten mit privaten PKW’ s noch eine ganze Reihe anderer Sachverhalte (z. B. Unfälle/ Blechschäden), die jedoch nicht Gegenstand Deiner Frage sind.

Beste Grüße

maasterp

Hallo,
Dein Chef ist sehr kulant, er müsste gar nichts zahlen. Für Deinen Fahrstil bist tatsächlich Du alleine verantwortlich. Was aber viel schlimmer kommen kann ist, wenn Du auf einer solchen Fahrt einen Unfall haben solltest. Besprich mal mit dem Chef, wer dann haftet… . Ich fürchte, dann bleibst Du auch auf den Kosten sitzen und die sind dann wesentlich höher.
Schöne Grüße
Phantomin

Da kann ich dir leider keine hoffnung machen, selbst berufskraftfahrer müssen Bußgelder privat bezahlen - für den Fahrstil und Fehler ist immer der Fahrer verantwortlich.
Also niemals hetzen lassen!

Finde das Angebot mit den 15 eu okay

Gruß filine01

Hallo,
für Fahrverhalten und Parkverstöße bist Du als Fahrerin immer selbst verantwortlich.
Wenn Dein Chef einen Teil davon übernimmt, ist das mehr als großzügig.
Viele Grüße

Hallo Petra-Maria,

da hast Du aber einen großzügigen Chef. Normalerweise musst Du das Knöllchen komplett alleine bezahlen, weil Dir in diesem Fall „Fahrlässigkeit“ vorgeworfen werden kann. Du solltest Dich allerdings für einen anderen wichtigen Fall mit Deinem Privat-Auto absichern. Was ist beispielsweise, wenn Du während so einer Fahrt einen Unfall verursachst? Dann wirst Du diesen Unfall mit Hilfe Deiner Kasko-Versicherung alleine bezahlen müssen. Ich weiß nicht, wie groß das Unternehmen ist, in dem Du arbeitest, aber es gibt Firmen, wo Schäden an dem Auto bei „Dienstfahrten“ mit einer geringen Selbstbeteiligung über die Firmenversicherung abgedeckt sind. Das steht allerdings auch in meinem Dienstvertrag.
Also danke Deinem Chef für seine Großzügigkeit und Allzeit Gute Fahrt und sonnige Grüße aus Berlin

Sonbaer

hallo petra,

dein chef hat recht.
egal mit welchem fahrzeug dienstfahrten getätigt werden, man muss sich trotzdem an die verkehrsregeln halten.
gruß brase

Eigentlich sei froh das er €15,- übernimmt.

Sowas kommt unter dem bereich Arbeitnehmerhaftung. Ständig bei uns kracht es wenn die jungs abladen oder einparken. Nun sagt der Chef, ihr zahlt die nächste Rechnung. Das geht schon ja, aber nür zu einer bestimmte grenze. Und, es muss beweissbar sein das dejenige fahrläßig gehandelt hat.

Ohne gross darein zu gehen, die theme kannst du bei gelegenheit google’n, aber zahl und sei ruhig. Nächste mal nimm extra lange zeit um die boten gänge zu machen! Wenn chef fragt warum es so lange gedauert hat,…ich passe nür auf das ich die geschwindigkeit einhalte!!!

Hallo Petra,

ganz unabhängig von der Frage, ob und wenn ja welche tariflichen oder arbeitsrechtlichen Grundlagen für den Einsatz Deines Privat-PKW für dienstliche Zwecke bestehen, gibt es in keinem Fall ein Verpflichtung Deines Arbeitgebers, Strafen für persönliches Fehlverhalten im Straßenverkehr zu übernehmen. Wenn Dein Chef die Hälfte übernimmt, ist das - rein rechtlich - eine freiwillige Leistung.

Gruß

Michael

Hallo,
grundsätzlich hat Ihr Chef recht, er ist nicht für Ihren Fahrstil verantwortlich. Nur weil Sie für Ihren Chef etwas getan haben, trägt er nicht automatisch alle Ihre Rechtsverfehlungen.
Wenn dies So wäre, dann würde dies ja bedeuten, dass wenn z.B. Mitarbeiter für die Firma Bargeld auf der Bank für die Firmenkasse holen müssten und dabei mal geschwind die Bank ausrauben, dies der Chef zu verantworten hätte :wink:
Seien Sei froh, dass der Chef die Hälfte zahlt.
Gruß
zeichevadda

Hallo,

leider sieht Ihr Chef die Rechtslage richtig. Selbst bei einem richtigen Dienstwagen ist der Arbeitgeber nicht für Bußgelder verantwortlich. Eine Dienstfahrt setzt immer die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung voraus. Verstoßen Sie gegen diese, müssen Sie die Folgen dafür selbst tragen.

Ihr Chef ist somit Ihnen entgegen gekommen. Ich empfehle Ihnen, dieses Angebot anzunehmen, da eine Präjustiz darauf nicht besteht.

Beste Grüße