Dienstfahrt mit privatem Pkw

Hallo,

wenn ein Mitarbeiter eine Dienstreise mit seinem privaten PKW macht und es zu einem selbstverschuldeten Unfall kommt oder der PKW geht kaputt, kann der Mitarbeiter erfolgreich beim Arbeitgeber Schadensersatz geltend machen?
Vorab schon vielen Dank für die Info!
LG
Bibi

wenn ein Mitarbeiter eine Dienstreise mit seinem privaten PKW
macht und es zu einem selbstverschuldeten Unfall kommt oder
der PKW geht kaputt, kann der Mitarbeiter erfolgreich beim
Arbeitgeber Schadensersatz geltend machen?

Da macht jemand sein eigenes Auto kaputt und möchte, dass ein Dritter dafür einsteht ?

Im Ernst, mit der Fahrtkostenpauschale, die der AG bezahlt hat, ist alles abgegolten.

Morgen!

Da macht jemand sein eigenes Auto kaputt und möchte, dass ein
Dritter dafür einsteht ?

Genau und das auch noch zu recht.

Im Ernst, mit der Fahrtkostenpauschale, die der AG bezahlt
hat, ist alles abgegolten.

Das ist einfach nur falsch!

Gruß
Stefan

Morgen!

  1. Treffer in Google
    http://www.google.de/#hl=de&ei=YqMoS73_EMWq4QaBxJSxD…

http://archiv.jura.uni-saarland.de/sr/i0403.htm

Stefan

Hallo,

Da macht jemand sein eigenes Auto kaputt und möchte, dass ein
Dritter dafür einsteht ?

Genau und das auch noch zu recht.

Bezieht sich diese Aussage jetzt auf die eigene Kaskoversicherung, die für solche Schäden zuständig wäre oder darauf, dass der AG grundsätzlich diesen Schaden zu ersetzen hätte?

Im Ernst, mit der Fahrtkostenpauschale, die der AG bezahlt
hat, ist alles abgegolten.

Das ist einfach nur falsch!

Na jedenfalls insofern, dass das dies von der Höhe der Pauschale abhängt.

Und im übrigen hängt es naturgemäß von den konkreten Umständen des Unfalles und der Dienstfahrt ab, ob und wenn in welcher Höhe der AG haftbar gemacht werden könnte. Für grob fahrlässig verursachte Schäden muss der AG sicher nicht haften. In diesem Fall ist es vielmehr sogar so, dass man bei Benutzung eines Dienstwagens vom AG in Regress genommen werden könnte.

Vielleicht wären daher nähere Angaben zu den Umständen der Dienstfahrt und des Unfalls hilfreich. Als erste grobe Orientierung könnte man auch hier mal reinschauen: http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Versicherungsrecht… (Bitte nicht nach dem ersten Teilsatz aufhören zu lesen.)

Grüße

Morgen!

Und im übrigen hängt es naturgemäß von den konkreten Umständen
des Unfalles und der Dienstfahrt ab, ob und wenn in welcher
Höhe der AG haftbar gemacht werden könnte. Für grob fahrlässig
verursachte Schäden muss der AG sicher nicht haften.

Ich habe auch nicht geschrieben der AG haftet grundsätzlich sondern
lediglich festgestellt das die Aussage

Im Ernst, mit der Fahrtkostenpauschale, die der AG bezahlt
hat, ist alles abgegolten.

falsch ist.

Ob der AG in diesem speziellen Fall haftbar ist, wird man hier im
Forum sowieso nicht klären können.

Gruß
Stefan

Das ist einfach nur falsch!

Dann erleuchte mich, was sich seit meiner Zeit als Arbeitnehmer geändert hat.

Hallo,

lediglich festgestellt das die Aussage

Im Ernst, mit der Fahrtkostenpauschale, die der AG bezahlt
hat, ist alles abgegolten.

falsch ist.

Ich glaube, es hieß:

einfach nur falsch ist

Das Wort einfach könnte nun der eine oder andere Leser dahingehend interpretieren, dass dies eine absolute Aussage ist, es also keine Ausnahmen oder Abstufungen gibt. Und dem ist nun mal einfach nicht so.
Wir wollen doch hier alle dazulernen. Deswegen sind wir auch alle gelegentlich an konkretisierenden Aussagen (im günstigsten Fall sogar mit einer (im allergünstigsten Fall zitierfähigen) Quelle) oder zumindest nachvollziehbaren Argumentationen interessiert.

Grüße

… also, wenn ich das dann richtig verstanden habe, ist es von dem jeweiligen Fall abhängig…
Es ist also nicht richtig, dass der AN grundsätzlich auf seinen Kosten sitzen bleibt, bzw. dass der AG grundsätzlich Schadensersatz zu leisten hat?!
Ich denke am Besten wäre es dann für solche Situationen eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, damit jede Partei im Vorfeld genau weiß, was bei einem etwaigen Unfall etc. auf sie zu kommt.
LG
Bibi

Hallo

… also, wenn ich das dann richtig verstanden habe, ist es
von dem jeweiligen Fall abhängig…

Ja. Die Link zum ADAC hat schon mal ein paar Konstellationen dargestellt.

Es ist also nicht richtig, dass der AN grundsätzlich auf
seinen Kosten sitzen bleibt, bzw. dass der AG grundsätzlich
Schadensersatz zu leisten hat?!

Ja.

Ich denke am Besten wäre es dann für solche Situationen eine
Betriebsvereinbarung abzuschließen, damit jede Partei im
Vorfeld genau weiß, was bei einem etwaigen Unfall etc. auf sie
zu kommt.

Na sowas ist immer gut. Im Fall des Falles ist natürlich fraglich, ob alle dort enthaltenen Regelungen auch Bestand haben. Könnte ja sein, dass diverse Vereinbarungen den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen Und ohne Betriebsvereinbarung gilt im Zweifel halt das, was im Gesetz steht resp. was ein Gericht für Recht befindet.

Grüße

gib mal ein Beispiel…
Hi Bibi!

Der AN verursacht einen Unfall und der AG soll die Kosten tragen? Habe ich das bisher richig verstanden?

Das ganze findet während einer Dienstfahrt statt (innerhalb oder ausserhalb der Arbeitszeit?? nur hier im Beispiel natürlich… )
Vielleicht kommt der AG auch auf die Idee, sollte es während der Arbeitszeit passiert sein, den Lohn nicht weiter zu zahlen…

Wie auch immer - was hat der AN in Deinem Beispiel nun gemacht?
eine Ampel bei Rotlicht überfahren und einen Radfahrer abgeräumt?
Die Vorfahrt eines anderen genommen?
Beim Verlassen einer Parklücke den Nachbarn gerammt?

Der PKW hat wegen gerissenem Keilriemen den Lebensgeist ausgehaucht?
Ein geplatzter Reifen hat den PKW in den Gegenverkehr geschleudert?

Es fällt mir schwer zu erkennen, was ein AG mit den „selbstverschuldeten“ Kosten zu tun haben soll.

Ausser, dass er keine Gegenleistung für die Arbeitszeit erhalten hat…

Wäre der „selbstverschuldete“ Unfall mit einem Dienstwagen passiert - könnte es - je nach Dienstvereinbarung- sein, dass er an den Kosten beteiligt wird.
Warum sollte der AG etwas zahlen, das er weder direkt noch indirekt beeinflusst hat?

neugierige Grüße
Ulli