Dienstfreie Tage im öffentlichen Dienst

Hallo,
bislang hatte ich immer Jobs in der freien Wirtschaft, wo es üblicherweise so war, dass Heiligabend und SIlvester als „halbe Urlaubstage“ gewertet wurden,d.h. man „verbrauchte“ nur 1 Urlaubstag für 2 freie Tage.
Nun habe ich einen Job im öffentlichen Dienst begonnen (eine Stadtverwaltung) , möchte aber natürlich nicht schon so früh negativ auffallen, indem ich gleich nach einzelnen Urlaubsmodalitäten frage. Daher frag ich einfach mal hier: im TVöD sind Heiligabend und Silvester als „dienstfrei“ aufgeführt. Wie verhält sich das in Bezug auf den Urlaubsanspruch…gehen da -genau wie in der freien Wirtschaft- auch Urlaubstage für drauf ?

Dienstfreie Tage im öffentlichen Dienst sind Tage, an denen nicht gearbeitet werden muss.
Da wird kein Urlaubstag abgezogen, noch baust du damit evtl. geleistete Überstunden ab.

Dienstfrei im öD ist wie Samstag, Sonntag oder Feiertag.

Hallo,

negativ auffallen sollte man bei solchen Fragen niemals - egal ob öffentl. Dienst oder freie Wirtschaft,
denn als Arbeitnehmer ist man ja verpflichtet, sich über die Vorgehensweisen im Betrieb oder Dienststelle zu informieren, wenn es der Betrieb oder die Dienststelle/Personalbehörde nicht macht.

Der Tarifvertrag sollte bei Einstellung ausgehändigt worden sein bzw. kann man im www nachlesen
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit - siehe Abs. 3

Viel Gruß von Tara

Den Arbeitgeber möchte ich sehen der seinen Angestellten bei Einstellung kostenlos den Tarifvertrag aushändigt! Die kosten nämlich richtig Geld und sind im Buchhandel erwerbbar
Wenn, dann ist der als sogen.öffentlicher Aushang für alle, zumeist im Personalbüro, einsehbar.
ramses90

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Oder im Internet auf der Seite der jeweiligen Gewerkschaft abrufbar.

An Heiligabend und Silvester ist die Stadtverwaltung schlicht und einfach zu.

Hallo,

möchte mal wissen, welcher TV heute noch im Buchhandel erhältlich ist. Das mag mal für eine Kommentierung des BAT/BMTG gegolten haben. Dessen Zeiten sind aber nahezu komplett vorbei.
Außerdem bekommen AGs Tarifverträge auch sehr günstig bzw. für lau von ihren AG-Verbänden.

@Marco: Bist Du denn sicher, daß überhaupt ein TV gilt? Insbesondere unter Klein- und Mittelstädten gibt es viele nicht tarifgebundene Verwaltungen.

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo,

das hier

heißt aber noch lange nicht, daß die Beschäftigten alle einen vollen freien Tag bekommen.

&Tschüß
Wolfgang

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Wie La-habana schrieb, sind Heiligabend und Silvester frei, ohne dass man Urlaub nehmen muss.

Betarix

Hallo,

auch diese Antwort

ist in ihrer schlichten Pauschalität bezogen auf 24./31.12. falsch.

&tschüß
Wolfgang

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Da die Frage sich explizit auf den TVÖD bezieht, denke ich schon, dass die Aussage stimmt :sunglasses:

Beatrix

Das solltest du nochmal nachlesen, denn das ist falsch.
Übrigens gibt es nicht nur einen TVÖD:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/
ÖD ist leider ein sehr umfassender Begriff, der nicht allzuviel aussagt. Da muss man erst mal nachschauen, was wirklich zutrifft.

Für die Stadtverwaltung gilt normalerweise der TVÖD und zwar der Bereich VKA.

„Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird die/der
Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des
Entgelts nach § 21 von der Arbeit freigestellt.
Kann die Freistellung aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender
Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren. 3Die regelmäßige
Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie für den
24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die
dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden…“

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Für welche?

Hi
„früher“ war das, wie oben geschildert: Heiligabend und Silvester waren halbe Arbeitstage.
Wer frei haben wollte, musste jeweils einen halben Tag Urlaub nemen.
Gleichzeitig gab es zwei sog. „Freistellungstage“ (auch AZV-Tage genannt)- also Tage, wo man frei nehmen konnte für Erledigungen. Diese durften nicht mit Urlaub zusammen genommen werden.
Diese sind weggefallen - dafür Heiligabend und Silvester grds. für „Frei“ erklärt.

alle!

Hallo,

manchmal fragt man sich schon, was einige Diskutanten treibt, ihr Nicht- bzw. Halbwissen derart umfassend auszubreiten:

Das ist so pauschal genauso falsch wie dieser Beitrag hier

Kommunalverwaltungen sind genauso frei wie alle anderen Arbeitgeber, einem Arbeitgeberverband beizutreten. Nichts anderes, ein stinknormaler Arbeitgeberverband, ist der VKA. Und schätzungsweise nur um die 60% der Kommunen sind im VKA organisiert oder wenden die Tarifverträge des VKA an.
Und selbst in Kommunen ist es durchaus nicht so selten, daß je nach Verwaltungszweig innerhalb derselben Kommune unterschiedliche spezielle Tarifverträge angewendet werden - zB für Eigenbetriebe oder auch Ämter.
So gibt es zB spezielle, mit dem TVöD verbundene Tarifverträge für Krankenhäuser, Erziehungsdienste, Versorgung oder ÖPNV- und nicht alle haben diese Sonntagsregelung, die Beabel zitiert hat - für die meisten TV-N (ÖPNV) zB gilt das definitiv nicht.
Ursprünglich hat nämlich der TVöD und die mit ihm verbundenen TVen genau die alte Regelung des BAT/BMTG um die Jahrhundertwende bewußt abgeschafft. Seitdem konnten einige - nicht alle - TVen nachgebessert werden.

Derartige pauschale Schnellschüsse helfen keinem Fragesteller weiter, abgesehen davon, daß ja der UP auf die Nachfrage, ob überhaupt ein TV gilt, nicht geantwortet hat.

&Tschüß
Wolfgang

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Gibt es in D eine Gemeinde, die nicht dem Arbeitgeberverband angehört?
Wäre mir neu, aber nicht unmöglich.
Von Eigenbetrieben (ÖPNV, Krankenhäuser…) , bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen war hier nicht die Rede.
Von einem Amt, das einen eigenen TV hat, habe ich auch noch nicht gehört - lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Sagen wir mal so: in der Verwaltung und den dort geltenden Regelungen gibt es schon seit einigen Jahren die Regelung, dass an Heiligabend und Silvester dienstfrei ist.
Dort, wo an diesen Tagen gearbeitet werden muss, gilt die Arbeit als Überstunde.

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Hallo,

wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Hier rund um Stuttgart könnte ich Dir aus dem Stegreif 8-10 Kommunen nennen, die nicht dem VKA angehören bzw. eine oT-Mitgliedschaft haben.

Z.B. Stadt Esslingen: Der Verkehrsbetrieb (SVE) ist ein „Eigenbetrieb“ innerhalb der Stadtverwaltung. Der Eigenbetrieb unterliegt unter dem Dach der Stadtverwaltung dem Personalvertretungsrecht und hat wie andere städtische Ämter einen eigenen PR unter dem Dach des GPR. Für die Beschäftigten des Eigenbetriebes einschließlich der dazugehörigen Verwaltung gilt aber nicht der TVöD, sondern der TV-N Baden-Württemberg. „Eigenbetriebe“ von Kommunen - teilweise mit eigenem Tarifrecht - gibt es auch für Krankenhäuser, Versorgung, Abfallbeseitigung etc.

Du solltest einfach etwas weniger von Dir speziell auf Allgemeines schließen.

&Tschüß
Wolfgang

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Deine Frage ist vermutlich am einfachsten und auch elegantesten zu klären - ohne unangenehm aufzufallen- indem Du Dich bei den näheren Kolleginnen und Kollegen einfach danach erkundigst, wie die Urlaubsplanung gehandhabt wird. Das kann durchaus von Stadtverwaltung zu Stadtverwaltung unterschiedlich aussehen. Bei einem solchen Gespräch erfährst Du nebenbei auch, welche spezifischen Regelungen für den 24. und 31 12. Usus sind.
Ich habe in verschiedenen öffentlichen Behörden gearbeitet. Mal waren beide Tage ganztags dienstfrei, mal beide halbtags dienstfrei, mal der eine ganztägig, der andere halbtägig dienstfrei.
Außerdem vergleichsweise oft die Regelung, dass jede „Arbeitseinheit“ eine Art „Notdienst“ sicher stellen musste.
LG
Amokoma1