In der Dienstgruppe der Polizei gibt es doch einen Dienstgruppenleiter und dessen Stellvertreter. Das sind doch sogenannte Funktionsstellen? Wenn Beide nicht da sind, gibt es auch noch einen sogenannten 3.Mann, der dann als Dienstgruppenleiter fungiert und der mit den selben Berechtigungen (ich glaube ecema o. ä.)ausgestattet ist. Ist diese Position auch eine Funktionsstelle? Wenn es keine Funktionsstelle ist, in die man/frau ernannt wird, sind diese besonderen Berechtigungen oder die getroffenen Entscheidungen eines 3. Mannes dann rechtssicher?
Grüße, Sybro