Dienstgruppenleitung

In der Dienstgruppe der Polizei gibt es doch einen Dienstgruppenleiter und dessen Stellvertreter. Das sind doch sogenannte Funktionsstellen? Wenn Beide nicht da sind, gibt es auch noch einen sogenannten 3.Mann, der dann als Dienstgruppenleiter fungiert und der mit den selben Berechtigungen (ich glaube ecema o. ä.)ausgestattet ist. Ist diese Position auch eine Funktionsstelle? Wenn es keine Funktionsstelle ist, in die man/frau ernannt wird, sind diese besonderen Berechtigungen oder die getroffenen Entscheidungen eines 3. Mannes dann rechtssicher?

Grüße, Sybro

Hallo,

von der Rechtssicherheit kannst du ausgehen. Unabhängig von der Funktion des Beamten, ist jeder Beamte für seine Entscheidung selbst verantwortlich.
Die Bezeichungen „Dienstgruppenleiter“ u.Ä. sind doch lediglich Funktionsbeschreibungen innerhalb der Hierarchie der Polizei, haben aber in der Außenwirkung keinerlei Bedeutung. Wenn dich ein Polizeimeister oder Polizeihauptkommissar, ein Streifenbeamter oder DGL anhält, beides sind gültige Anhalteverfügungen der Polizei. Allerdings sind (polizeiintern)einige Entscheidungen bestimmten Personengruppen vorbehalten, so dass u.U. ein Streifenbeamter beim nächst höheren Beamten nachfragt (nachfragen muss).
Und als allgemeine Information: Die Tendenz bei der deutschen Polizei, zunehmend auch in den niedrigeren Bereichen studierte Polizeibeamte einzusetzen, führt zu einer sehr hohen Qualifikation der Polizeibeamten. Und das, wo die deutsche Polizei schon ein sehr hohes Niveau hat.

Gruss

Iru

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Hallo,

Wenn dich ein Polizeimeister oder Polizeihauptkommissar, ein
Streifenbeamter oder DGL anhält, beides sind gültige
Anhalteverfügungen der Polizei.

Das verstehe ich !

Allerdings sind

(polizeiintern)einige Entscheidungen bestimmten
Personengruppen vorbehalten, so dass u.U. ein Streifenbeamter
beim nächst höheren Beamten nachfragt (nachfragen muss).

Kann man mir diesen Punkt näher erleutern im Hinblick auf meine Fragestellung? Genauer: Kann ein 3. Mann in einer Schicht Dienstgruppenleiter sein und mit den entsprechenden Befugnissen ausgezeichnet werden, z.B. Einsicht in die Vorgänge der Kollegen oder Personelles? Kann (Darf) er fachliche Entscheidungen für seine Mitkollegen treffen im Zuge seines Dienstes?

Grüße, sybro

Hallo sybro,

Kann man mir diesen Punkt näher erleutern im Hinblick auf
meine Fragestellung? Genauer: Kann ein 3. Mann in einer
Schicht Dienstgruppenleiter sein und mit den entsprechenden
Befugnissen ausgezeichnet werden, z.B. Einsicht in die
Vorgänge der Kollegen oder Personelles? Kann (Darf) er
fachliche Entscheidungen für seine Mitkollegen treffen im Zuge
seines Dienstes?

Wo willst Du mit Deiner Frage hin?

Es gibt mit Sicherheit eine Geschäftsordnung für die Polizei, in der geregelt ist, wer das Sagen hat (Dienstgruppenleiter). Und wer es macht, wenn er nicht da ist (benannter Vertreter, möglicherweise mehrere). Und wahrscheinlich auch, dass für den Fall, dass beide nicht greifbar sind, der dienstälteste anwesende Beamte (oder ähnliches) die Sache in die Hand nimmt.
Diese Person wird sich logischerweise nur um das „Tagesgeschäft“ kümmern, d. h. um das, was sofort erledigt werden muss. Andere Sachen werden liegen bleiben, bis „der Chef“ wieder da ist.

So kenne ich es von anderen Behörden, es würde mich wundern, wenn es bei der Polizei nicht so wäre.

Gruß
Jörg Zabel

Danke!

Das wollte ich wissen!

Lg sybro