Diensthaftpflicht für Krankenschwester

Hallöchen,

eine Krankenschwester möchte sich gerne auf Arbeit (Intensivstation) absichern.

Eigentlich sollte der Dienstherr ja vorstehen aber was ist wenn der sich aus seiner Verantwortung zieht?

Hat jemand eine Idee ob es ratsam ist eine zusätzliche Diensthaftpflicht abzuschliessen?

Vielen Dank für eure Antworten?

MFG

marko

Hat jemand eine Idee ob es ratsam ist eine zusätzliche
Diensthaftpflicht abzuschliessen?

Dazu würde ich dringend raten.

Eine Diensthaftpflicht hilft m.E. in diesem Fall überhaupt nicht.
Es geht ja scheinbar um mögliche Haftpflichtansprüche, die Patienten gegen die Krankenschwester machen.
Eine Diensthaftpflicht tritt aber meines Erachtens nur ein, wenn der Arbeitgeber gegen einen Mitarbeiter Ansprüche geltend macht. (Zum Beispiel wenn ein Lehrer den Schlüssel für die komplette Schließanlage der Schule versielt.)
Ich sehe keine Möglichkeit, wie ein Krankenhaus die Ansprüche eines Patienten auf seine Krankenschwester weiterleiten könnte. (Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.) Das Krankenhaus muss immer zahlen. Bei Verfehlungen der KRankenschwester könnte es arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, aber das ist eine andere Baustelle.

Interessantes Detail: Mein Cousin hat eine Privathaftpflicht, die auch bei Ansprüchen einspringt, wenn er (von Beru Arzt) im privaten Bereich Notfallhilfe leistet und dabei einen Fehler macht. Ich weiß nicht, ob das in jeder Privathaftpflicht drin ist. Wäre aber hilfreich, mal nachzufragen.

Eine Diensthaftpflicht hilft m.E. in diesem Fall überhaupt
nicht.

… aber da irrst Du ganz kräftig. Gearde für Angestellte im öD wurden die haftungsrichtlinien in letzter zeit ziemlich verschärft. Angestellte haften schon bei einfacher Fahrlässigkeit.

Es geht ja scheinbar um mögliche Haftpflichtansprüche, die
Patienten gegen die Krankenschwester machen.

Oder um Regreßforderungen des AG.

macht. (Zum Beispiel wenn ein Lehrer den Schlüssel für die
komplette Schließanlage der Schule versielt.)

Dass würde zimelich teuer, wenn keine entsprechende Absicehrung vorhanden ist.

Interessantes Detail: Mein Cousin hat eine Privathaftpflicht,
die auch bei Ansprüchen einspringt, wenn er (von Beru Arzt) im
privaten Bereich Notfallhilfe leistet und dabei einen Fehler macht.

Was macht das so interessant ? Das ist normal, in der Frage giong es eben um Fehler bei der Berufsausübung.

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Hallo,

ohne eine Rechtsberatung geben zu wollen trifft hier denke ich §831 BGB zu.

Dass eine Krankenschwester als Erfüllungsgehilfin handelt und der Träger des Krankenhauses die Schuld nicht einfach abwälzen kann geben mehrere Urteile her (vgl: BGH AZ – VI ZR 181/58)

Also kann der Träger nicht einfach sagen, wir sind raus weil dir Krankenschwester ordentliche Arbeit geleistet hat. Das wird so nicht immer funktionieren.

Trotzdem sollte man über eine Berufshaftpfliht nachdenken, gerade für den Fall dass es dem Träger gelingt die Schuld an den Erfüllungegehilfen abzugeben. Gerade im Bereich der Pflegeberufe gibt es einige wenige spezialisierte Versicherer. Viele bieten in diesem Bereich keine Produkte an, da das versicherte Risiko und die damit verbundenen Schadenersatzzahlungen nahezu nicht berechenbar sind.

Vielen Dank für eure Antworten.

Kann mir jemand sagen wo eine Dienstaftpflicht angeboten wird?

Hoffe das ist so in Ordnung? (Ist ja keine Werbung)

mfg