Hallo!
Ich stelle hier eine Frage meiner Mutter nd hoffe, ihr könnt mir dabei weiterhelfen.
Sie arbeitet in einem Bundesamt und es geht um die Frage der Versicherung der Dienstwagen.
Welche Möglichkeiten hat eine oberste Bundesbehörde ihre Dienstfahrzeuge zu versichern. Angemeldet sein müssen sie ja. Springt die Privathaftpflicht überhaupt ein, wenn ein Unfall während der Dienstzeit mit dem Dienstauto passiert? Wenn die Privathaftpflicht in dem genannten Beispiel einspringt, wozu dann noch eine Diensthaftpflicht? Diese Dienstautos sind nicht personengebunden. Jeder, der es benötigt, stellt Antrag und fährt. Muss da nicht auch eine Festlegung bezüglich der privaten Versicherungen getroffen werden, wer fahren darf und wer nicht?
Vielen Dank!
Hallo:
Die Dienshaftpflicht und insbesondere der Dienstfahrzeugregress, :wirkt folgendermassen::
Die Bundesbehörde versichert die Fahrzeuge gegen Schäden gegenüber Dritten und eventuell auch am Fahrzeug selbst,
Die Behörde kann jedoch bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers, den Fahrer in Regress nehmen:
Zum Beispiel für Schäden die die KFZ-Versicherung nicht trägt, für Schäden am Fahrzeug selbst, für die gestiegenen Beiträge durch den Unfall:
Wer ein Diensfahrzeug fährt, dem empfehle ich diese Deckung .:
In Zeiten leerer Bundes- und Länderkassen, greifen die Behörden heute in diesen Fällen durch, deswegen würde ich sogar einen Rechtschutz für Verkehr dazu empfehlen.:
Hallo,
in der Privathaftpflicht existiert die s.g. „kleine Benzinklausel“, über die alle Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung von Kraftfahrzeugen ausschließt! Somit hilft Deiner Mutter die Prvathaftpflicht nicht weiter.
Gruß
Michael
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Es macht Sinn, wenn sich Deine Mutter eine Privathaftpflicht- mit eingeschlossener Diensthaftpflichtversicherung anbieten läßt. Verschiedene Gesellschaften bieten so eine Kombination für Angehörige des Öffentlichen Dienstes an.
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Hallo Christian,
nur die Frage nach der Diensthaftpflicht (warum diese abgeschlossen werden sollte) ist damit nicht geklärt.
Gruß
MArco