Diensthaftpflichtversicherung für Erzieher/in

Guten Tag liebe Wissenden,

nehmen wir an eine hypothetische Person arbeitet in einem Kindergarten als Erzieherin, nehmen wir weiter an, dieser Kindergarten hat als Träger einen e.V. - also NICHT öffentlicher Dienst.

Eine sogenannte Diensthaftpflichtversicherung schützt nun eine Kollegin die ebenfalls als Erzieherin in einem Kindergarten, aber im öffentlichen Dienst arbeitet, vor Forderungen Dritter, die auf Schäden beruhen, die der Versicherte in Ausübung seines Berufes verursacht hat…

Für mein Verständnis, sind die Risiken für beide Kolleginnen gleich.
Beide arbeiten mit Kindern in einem Kindergarten.

Im einen Fall ist der Verein jedoch eine Körperschaft des Privatrechts, im anderen Fall der ÖD-Träger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts,
das ist soweit ich es verstehe jedoch für das Risiko nicht
entscheidend.

Dennoch wird eine Diensthaftpflichtversicherung nur für Erzieherinnen die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind angeboten, nicht jedoch für die Kolleginnen deren Kindergarten andere Trägerschaften hat.

Wo liegt der Unterschied ?

Mit freundlichen Grüßen
R2D2

Lieber R2D2,

die Unterscheidung im Angebot macht Sinn, denn die zusätzliche Haftung trifft nur öD-Beschäftigte. Der „zivil“ Beschäftigte bekommt diese Deckung nicht, weil er sie nicht braucht.

Viele Grüße auch an C-3PO
Oliver H.

Lieber oscar-owl,

vielen Dank für deine Antwort, d.h. dann, für die Erzieherin
im Kindergarten mit freiem Träger gibt es KEINE
„… Forderungen Dritter, die auf Schäden beruhen, die der Versicherte in Ausübung seines Berufes verursacht hat…“

Klingt für mich irgendwie nicht logisch.

Freundliche Grüße
R2D2

„… Forderungen Dritter, die auf Schäden beruhen, die der Versicherte in Ausübung seines Berufes verursacht hat…“

… außerhalb des öD haftet immer der Arbeitgeber gegenüber Dritten.

Bei mehr als einfacher Fahrlässigkeit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in Regress nehmen, dem sind jedoch enge Grenzen gesetzt. So darf der Regress nicht in einem Missverhältnis zum Arbeitslohn stehen.

Siehe auch
http://www.perspektive-mittelstand.de/Arbeitsrecht-W…

Viele Grüße
Oliver H.

ot: Schadenfallq
Hallo,

zahlt die Versicherung auch bei verzogenen Kindern?

Gruß,
Andreas

Hallo Andreas,

…nur innerhalb des öD ! :wink:

Meine sind sogenannte Ausser-öD Kinder,
ergo nicht versicherbar.

Grüß(l)e
R2D2

Lieber Oliver,

und was, wenn der Nicht-Öd zu Versichernde einfach diese Versicherung haben möchte, wo bekommt er sie ?
Dachte z.B. an die GEW-Berufshaftpflicht, gibt es noch andere Möglichkeiten ?

Liebe Grüß(l)e
R2D2

Lieber R2D2,

ob

es noch andere Möglichkeiten

gibt, kann ich dir aus dem Stegreif nicht beantworten. Wende dich wegen des Gruppenvertrages bitte an die GEW, wegen evt. Alternativen an einen Versicherungsmakler.

Der Vertrag schließt i.d.R. die Privathaftpflicht ein, deshalb ist eine genauere Bedarfsanalyse zu empfehlen. Ein einzelnes Risiko isoliert zu betrachten und danach zu entscheiden, kann gründlich schief gehen.

Beste Grüße
Oliver H.

Hallo Oliver,

na du bist mir mal ein „Herzele“, steht doch bei dir als Beruf Versicherungsmakler.

Übrigens, die GEW deckt das Risiko auch bei Nicht-ÖD Beschäftigten
in Form einer Gruppen-Berufshaftpflicht.
Antworten der Degenia und Helvetia stehen noch aus.

Liebe(s) Grüß(l)e
R2D2