Guten Tag liebe Wissenden,
nehmen wir an eine hypothetische Person arbeitet in einem Kindergarten als Erzieherin, nehmen wir weiter an, dieser Kindergarten hat als Träger einen e.V. - also NICHT öffentlicher Dienst.
Eine sogenannte Diensthaftpflichtversicherung schützt nun eine Kollegin die ebenfalls als Erzieherin in einem Kindergarten, aber im öffentlichen Dienst arbeitet, vor Forderungen Dritter, die auf Schäden beruhen, die der Versicherte in Ausübung seines Berufes verursacht hat…
Für mein Verständnis, sind die Risiken für beide Kolleginnen gleich.
Beide arbeiten mit Kindern in einem Kindergarten.
Im einen Fall ist der Verein jedoch eine Körperschaft des Privatrechts, im anderen Fall der ÖD-Träger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts,
das ist soweit ich es verstehe jedoch für das Risiko nicht
entscheidend.
Dennoch wird eine Diensthaftpflichtversicherung nur für Erzieherinnen die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind angeboten, nicht jedoch für die Kolleginnen deren Kindergarten andere Trägerschaften hat.
Wo liegt der Unterschied ?
Mit freundlichen Grüßen
R2D2