Hallo,
kann mein Dienstherr in der Behörde von mir verlangen, dass ich Schulung für Mitarbeiter gebe über privat erworbenes Wissen?
Damit habe ich derzeit in meiner Behörde Stress mit meinen Vorgesetzten.
Ich habe solche Lehrgänge selber belegt und auch privat bezahlt.
Sicherlich, dieses Wissen würde jedem Mitarbeiter einen enormen Vorteil in seiner Arbeit bringen, das macht es ja auch bei mir.
Die Eingruppierung in eine höhere Gehaltsgruppe wurde mir in diesem Zusammenhang verwehrt.
Ich soll mein Wissen an Kursteilnehmer vermitteln, die größtenteils ein höheres Einkommen haben als ich.
Nun hoffe ich, dass sich viele hier melden, vielleicht auch untermauert mit Paragraphen.
Ein Grundsatzgespräch steht demnächst bei meinen Vorgesetzten an, da sollte ich gerne vorbereitet sein.
Vielen Dank schonmal jetzt für die Antworten
Hallo Wolfgang,
nochmal eine Nachfrage:
Hat das von dir erworbene Wissen etwas mit der Tätigkeit zu tun, die du jetzt für deinen Dienstherrn ausübst?
z. b. musst du Excel-Tabellen als tägliche Arbeit machen und hast Kurse dazu belegt und sollst es jetzt den Abteilungsleitern beibringen ?
oder sollst du als z. b. Personalsachbearbeiter deinen Abteilungsleitern was über Zeitmanagement beibringen?
Im letzteren Fall würde ich flugs eine Nebentätigkeit beim Dienstherrn anmelden und dem Dienstherren einen Kurs anbieten, den du in deiner Freizeit gibst und entsprechendes Honorar verlangen.
Im ersteren Fall würde ich mal anfragen ob eine einmalige Prämienzahlung möglich ist wg. herausragender Leistungen, eine dauerhafte Höhergruppierung wird wegen eines Kurses wohl nicht möglich sein, wenn sich deine Alltagsarbeit ansonsten nicht ändert
grüsse
dragonkidd
Hallo,
kann mein Dienstherr in der Behörde von mir verlangen, dass
ich Schulung für Mitarbeiter gebe über privat erworbenes
Wissen?
Eine Schulung? Oder sollst du jetzt ständig Schulungen abhalten?
MfG
P.S. Falls der thread gelöscht wird, könnte es daran liegen, dass er a) besser ins Brett „Arbeitsrecht“ passt und b) nicht die FAQ:1129 beachtet wurden (siehe Brettbeschreibung), die im Brett „Arbeitsrecht“ übrigens auch gelten.
Es geht um Grafik und Techniken händisch zu zeichnen. In Zusammenhang mit einer Umsetzung und Bedienung einer sehr umfangreichen Grafiksoftware, die man nicht auf dem Markt kaufen kann.
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Wie das weitergeht, das weiß ich noch nicht. Aber es muss unbedingt Nachschulungen geben. Sonst bringt das nicht viel.
Es geht um Grafik und Techniken händisch zu zeichnen. In Zusammenhang mit einer Umsetzung und Bedienung einer sehr umfangreichen Grafiksoftware, die man nicht auf dem Markt kaufen kann.
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Hallo,
gibt es keinen Personalrat ? Was sagt der dazu ?
Grundsätzlich ist im ÖD ja leere Kasse. Also den Dienstherren schriftlich um Bestätigung bitten, dass er bereit ist, pro Stunde X Euro an Vergütung zu zahlen. Dann ist das normalerweise schon gegessen.
Allerdings kann man dann auch alle Beförderungen vergessen, man wird zum A**** von Karstadt. Beliebtheitslevel bei den Vorgesetzen ist dann Null.
So, wie ich das verstehe, hat der Dienstherr gemerkt: ah, da ist jemand, der Ahnung hat und nochmal befördert werden will. Den greifen wir uns, der kann uns das umsonst machen. Das ist ganz normal, leider. Der Dumme ist fast immer der Mitarbeiter. Wenn er das macht, was verlangt wird, wird er trotzdem nicht befördert, bezahlt sowieso nicht. Macht er nicht mit, dann ist es auch schlecht, s. o.
Also nichts machen, Streß ersparen, und mit der Sitaution leben, wenn es geht.
Gruß
Andreas
Hallo Wolfgang,
ehrlich gesagt verstehe ich Dein Problem noch nicht so ganz. Darf ich darum nochmal kuzr rückfragen: Du hast in Deiner Freizeit und auf Deine Kosten Fortbildungen für eine Graphiksoftware belegt. Dann hat Dein Chef rausgefunden, dass es cool wäre, wenn nicht nur Du diese Software bedienen könntest sondern noch mehr Leute in Deiner Firma und hat Dich gebeten, entsprechende Kurse anzubieten. Soweit richtig? Und warum hast Du diese Fortbildung auf Deine eigene Kosten und in Deiner Freizeit gemacht? Interesse? Hoffnung auf Beförderung? Druck vom Arbeitgeber? Spass an der Freude?
*wink*
Petzi
Hallo,
ich kenne mich mit Behörden als Arbeitgeber nicht so aus, aber grundsätzlich denke ich, dass solche „Forderungen“ eigentlich zum Alltag gehören… auch wenn ich gut verstehen kann, dass das für den, der die Kosten hatte, sehr ärgerlich und frustrierend ist. Zumal es ja um „ranghöhere“ Mitarbeiter geht. Würde ich mich auch ärgern…
Die Eingruppierung in eine höhere Gehaltsgruppe wurde mir in
diesem Zusammenhang verwehrt.
Könntest du nicht einfach deine Meinung darlegen und fragen, ob dein Dienstherr die Kosten deiner Fortbildung nachträglich anteilig übernimmt?
Die Einstufung in eine höhere Gehaltsgruppe bedeutet ja stetig höhere Personalkosten, aber vielleicht wäre er eher zu einer Einmalzahlung bereit?
Ich hoffe, ihr könnt das einvernehmlich regeln,
Gruß
Shannon
Nein, nicht ganz so. Ich habe mir in meiner langjährigen Zugehörigkeit Techniken angeeignet, komplettiert mit der Bedienung und dem Verständnis dieser Grafiksoftware. Das klappt bis dato hervorragend, so dass meine Behörde einen sehr guten Ruf dsbzgl. genießt. So gut, dass ich von Behörden anderer Bundesländer angefordert werde, die meine Arbeitsweise auch honorieren würden, wenn ich dahin versetzt würden.
Aber ich will von meinem privaten Umfeld nicht umziehen.
Nur meine Behörde erkennt diese Leistung nicht an. Mein „Benifiz“ sind gelegentliche Tagesreisen zu anderen Behörden, bei denen ich meine Arbeitsweise ganz kurz vorstellen kann.
Leider kann ich nicht weiter ausholen, was ich aber gerne machen würde, da es in meiner Berufssparte nur 5 Leute in Deutschland gibt und dieses Board öffentlich ist.
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