Dienstherrenwechsel

Hallo,

bei mir steht in nächster Zeit (so hoffe ich) ein Dienstherrenwechsel an.
Z.Zt bin ich Zivilbeamter bei der Bundeswehr (Bundesbeamter) und ich habe gute Chancen zum Land NRW als Landesbeamter zu wechsel. Die in Frage kommende Dienststelle macht aber keine „feindliche Übernahme“ und ich gehe stark davon aus das sich der Bund bei einer Versetzung quer stellen wird. Die in Frage kommende Dienststelle meint, daß ich meinen derzeitigen Dienstherren um Entlassung bitten muss und direkt eine neue Urkunde vom neuen Dienstherren bekomme.

Meine Frage ist nun wie es mit meine bisher angesammelten ruhegehaltsfähigen Dienstzeit aussieht? Ich bin seit ca. 12 1/2 Jahren Beamter. Verfällt diese wegen der bitte um Entlassung oder wird die bei meinem neuen Dienstherren angerechnet?

Gruß

Hallo Donor,
ich war in einer ähnlichen Situation. Ich war Zeitsoldat und wurde 2 Jahre später Bundesbeamter. Grundsätzlich bleibt der Ruhegehaltsanbspruch bestehen, so lange keine Nachversicherung in der Rentenversicherung erfolgt ist.
Allerdings unterliegt die Einstufung in die Erfahrunggruppe dem Ermessen des neuen Dienstherren. Um sicher zu gehen, würde ich mir die Einstellungszusage schriftlich bestätigen lassen, bevor ich um Entlassung nachsuche.

Hallo Rogifrank,

danke für Deine schnelle Antwort!
Ich hab nur Bedenken, da man teilweise im Internet lesen kann, dass wenn man als Beamter um seine Entlassung bittet man zum Mindestsatz in der GRV nachversichert wird. Leider handelt sich es bei den Fällen im Internet immer um Beamte die sich aus ihrem Dienstverhältnis entlassen haben lassen und dann zu Angestellten geworden sind. Den Fall vom entlassenen Bundesbeamten zum neuen Landesbeamten hab ich nirgendwo gefunden.

Gruß

Die Dienstzeit verfällt nicht, ist analog einem zeitlichen Aussetzen. Gruß

Hallo Rüsbüldt,

kannst Du mir das genauer erklären?

Gruß

Die Dienstzeit verfällt nicht, ist analog einem zeitlichen
Aussetzen. Gruß

Du kannst dich doch auch beurlauben lassen für bis zu 7 Jahren, dann zählt die zeit auch nicht aber danach wird weitergezählt, ich hätte bei dir eher das Problem das das Land dich wirklich nimmt und es ist Ländersache ob sie die Dientsjahre für sich anerkennen, das ist nähmlich für die Pension interessant. Im Prinzip hast du jetzt deine Jahre beim Bund, dafür steht dir die Mindestpension zu, übernimmt das Land diese Jahre wirst du am Ende wahrscheinlich die Höchstpenion erreichen die das Land zahlen muss. Die Jahre verfallen nicht inwieweit sie dir für die Pension angerechnet werden ist Ländersache, da es dann daraufankommt, wie die Vereinbarungen zwischen Bund und Land sind. Fraglich ist auch ob das Land dich nimmt wenn du keinen Beamtenstatus mehr hast, viele Länder erlauben zwar übernahmen also Tausch etc, aber aufgrund des zu hohen Ateils der Beamten erfolgt oft keine Neueinstellung von außen, was bei dir der Fall wäre. Du kannst dich nur absichern indem du eine schriftliche Stellungnahme des neuen Dienstherren einholst und wenn die Antwort nur mündlich erfolgt, ist zu 60% etwas nicht ok.
Sorry aber leider geht es hier um viel Geld und kein Land hat Geld.

Im Internet steht viel Halbwissen. Grundsätzlich wird man nachversichert zum Arbeitgeberanteil. Der Arbeitnehmeranteil fehlt dann. Ein Dienstherrenwechsel erfolgt i.d.R per Versetzung. Lt. Verfassung steht jedem der Zugang zu öffentlichen Ämtern offen. Insoweit muss der alte Dienstherr einen Beamten ziehen lassen und darf ihm keine "steine in den Weg"legen. Normalerweise stimmen der neue und der alte Dienstherr das Verfahren untereinander ab. Das ist der Normalfall. Da die Bw sowieso „abspecken“ muss, sollte sie froh um jeden sein, der freiwillig geht, denn woanders wissen sie nicht wie sie die überzähligen Mitarbeiter geschlossener Einrichtungen unterbringen sollen. Es ist wie fast immer im Leben. Reden hilft. Ein offenes Wort an richtiger Stelle bewegt einiges. Also ran an den Disziplinarvorgesetzten. Niemand hat ein Interesse daran, Karrieren zu verbauen.

Gruß
rogifrank

Leider wird die Bundeswehr mich auf gar keinen Fall per Versetzung gehen lassen. Ich bin als Feuerwehrmann bei der Bundeswehr tätig und der Bund ist in diesem Bereich total unterbesetzt. Der Dienstherr kann aus Dienstlichen Gründen eine Versetzung ablehnen, was er aus dem eben genannten Grund auch tun wird. Aus Deine Antwort lese ich, wenn ich um Entlassung bitte, ich meine bisherige „Ruhegehaltsfähige Dienstzeit“ verliere und nur minimal nachversichert werde. Also hab ich somit keine Chance vom Bund weg zu kommen, außer ich nehme derbe Einbussen bei der Pension hin?

Leider sieht es so aus.Der abgebende Dienstherr muss zustimmen. Die rechtlichen Grundlagen sind hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=15101
In diesem Staatsvertrag ist alles geregelt. Der abgebender Dienstherr kann die Abfindung nur aus dienstlichen Gründen verweigern wenn der Beamte unabkömmlich ist. das scheint hier der Fall zu sein - leider. Siehe auch §3 (1). Ich bedauere, keine bessere Auskunft geben zu können.

Hallo Kollege,

ich bin kein Jurist, sondern „nur“ Personalrat, daher kann ich die Frage aus dem Stand leider nicht beantworten.

Allerdings gibt es möglicherweise Hilfe, siehe BeamtStG, BeamtVG und nicht zuletzt der Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (http://www.schure.de/20442/vsorglastteilstvtr.htm).
Bei Entlassung aus dem Dienst hast Du mindestens Anspruch auf Nachversicherung bei der Rentenversicherung nach §8 SGB VI, allerdings dann vermutlich mit Abzügen, zuzüglich der Pensionsansprüche des künftigen Beamtenverhältnisses. Vielleicht mal bei der Hotline der Deutschen Rentenversicherung Bund nachfragen?
Besser wäre es mit Sicherheit, wenn bisherige und zukünftige Dienstzeiten zukünftig gemeinsam bei der Pensionsberechnung berücksichtigt würden.

Sollte die Fahrzeuge Deiner bisherigen Dienststelle vorwiegend rot und nicht olivgrün sein und Deine mögliche neue Dienststelle in Köln-Lindenthal liegen, dann schicke mir bitte schleunigst eine eMail an [email protected], damit wir unsere Kontaktdaten austauschen können. Denn in diesem Fall bist Du möglicherweise an den Richtigen geraten…

Ich kenne einige wirkliche Experten beim dbb, die uns dann mit Sicherheit weiterhelfen werden.

Liebe Grüße, Michael

Dankeschön für Deine Mühe, hast mir auf jeden Fall weiter geholfen.