Dienstleister verweigert Rechnungsbelege

Hallo,

ein Dienstleister teilte mir mit, ich hätte vier offene Rechnungen, was ich nicht glauben konnte. Gleichzeitig war ich in dem Moment völlig überfordert und habe das Geld überwiesen. Da ich jedoch monatlich meinen Beitrag schon lange per Dauerüberweisung entrichtet hatte, habe ich zum Auslaufen des Vertrages eine Übersicht von Zahlungseingängen haben wollen.

Seither gingen mehrere E-Mails hin und her, doch der Dienstleister verweigert die Belege mit der Aussage, der Steuerberater hätte keine offenen Zahlungen gefunden, es sei alles in Ordnung. Mag sein, aus meiner Sicht kam es jedoch zu einer Überzahlung. Überdies habe ich von der Anzahlung auch noch sicherlich etwas zurück zu erhalten.

Der Dienstleister findet Zeit mein LinkedIn-Profil sich anzusehen, doch Belege kann bzw. mag er mir nicht senden. Dies bestätigt meinen Verdacht, dass er Geld zu Unrecht einkassiert hat.

Natürlich kann ich auch die Rechnungen belegen. Allerdings habe ich in dem Zeitraum Überweisungen von drei bis vier Konten getätigt, von denen es zwei nicht mehr gibt. Von daher wäre es für mich einfacher, er schickt mir die Belege. Doch wenn nicht, dann muss ich das über das Steuerprogramm raussuchen. Nur kenne ich mich da nicht sehr aus, wo ich die Daten finde. Anyway, was würdet Ihr an meiner Stelle tun?

Es dürfte sich um ca. +/- 300 € handeln, Geld für das die meisten Anwälte noch nicht mal den Stift in die Hand nehmen (so mir einer mal vor Jahren schon sagte). Rechtschutzversicherung habe ich zwar, doch bei einem Eigenanteil von 250 € bliebe da auch nicht viel übrig.

Was würdet Ihr tun?

Salve,
Romana

Und die Banken der gelöschten Konten können dir auch nicht helfen?
Vielleicht bist du ja auch auf einen Betrüger hereingefallen und es gab nie offene Rechnungen bei deinem Dienstleister.

Und nach meinem Kenntnisstand verbrennen gedruckte Kontoauszüge nach Löschung eines Kontos genauso wenig automatisch wie gespeicherte gelöscht werden. Niemand verlangt ja, dass man das Zeug an seinem Lebensende mit ins Grab nimmt, aber bis zum Ende der gewöhnlichen Verjährungsfrist (also drei Jahre zum Jahresende) sollte man so etwas doch aus genau dem Grunde aufheben.

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Ohne die Rechnungen vor der Nase zu haben?

Das Senden ist sicherlich nicht das Problem, sondern das Heraussuchen.

Auf meinen Rechnungen vermerke ich, wann von welchem Konto überwiesen.
Ich habe - seit ich online-Banking mache (20 Jahre?) - jede Überweisung als .jpg gespeichert. Dateiname: „ue.empfängername.betrag.datum“. Im Verwend.zweck steht selbstverständlich Re.Nr. und Re.dat.
Es wäre für mich ein Klacks, mir sämtliche Üs an X per Sortierung im Dateimanager anzeigen zu lassen.

Was hindert Dich daran, die w-w-w-Experten unter Nennung des Steuerprogramms danach zu fragen?

Zeit ist Geld.:wink:
Wenn Du Zeit hast in den eigenen Unterlagen suchen oder ansonsten das Ganze abhaken.

Für die Zukunft eine g’scheite Eigenbuchhaltung überlegen! :wink:

Hi,

für ca. vier Raten plus eine Sonderzahlung vermute ich dies sehr. Unverständlich ist mir, dass der Mensch mein Profil auf LinkedIn besucht, doch die Überweisungen mir nicht belegen kann. Dann muss ich halt über das Steuerprogramm ran, sprich suchen, oder die alten Kontoauszüge aus dem Mailversand fischen. Ist nur ziemlich zeitaufwendig.

Ciao,
Romana

Hallo,

ich kann nicht erkennen, was der Besuch einer Internetseite mit Belegen zu tun haben soll, die Du genauso vorrätig haben solltest. Man darf übrigens getrost davon ausgehen, dass der Dienstleister sich über letzteres auch im Klaren ist. Außerdem scheint es sich ja nicht um einen Dienstleister im Bereich der Dokumentenarchivierung zu handeln, d.h. der erbringt seine Dienstleistung, schreibt seine Rechnung, macht nach Zahlungseingang einen Haken an die Sache und übermittelt den ganzen Kram im Zweifel an seinen Steuerberater.

Will sagen: für den ist das Raussuchen von alten Rechnungen u.U. auch eine sehr aufwendige Veranstaltung und da Du keinen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnungskopie hast und zudem ja bezahlt hast, besteht auch aus seiner Sicht keine Veranlassung, für Dich in der Hinsicht tätig zu werden, zumal ja auch die Geschäftsbeziehung beendet ist.

Gruß
C.