Dienstleistung als Spende

Ein Grafikdesigner (Freiberufler, Umsatzsteuerpflichtig) hat für eine Stiftung eine Broschüre erstellt. Vereinbart war, die Rechnung auch mittels Spendenquittung zu 100% zu begleichen. Auf der Rechnung wurden ganz üblich auch 16% Mwst verrechnet.

Wie verhält es sich nun mit der Mwst? Muss der Designer diese abführen ohne dass er von der Stiftung diesen Summe erhalten hat?

Welchen Vermerk muss der Desigenr in der Rechnung hiterlassen, damit diese rechtlich korrekt mit Spendenquittung bezahlt werden kann?

Danke für die Antworten!

Hallo Thomas,

Ein Grafikdesigner (Freiberufler, Umsatzsteuerpflichtig) hat
für eine Stiftung eine Broschüre erstellt. Vereinbart war, die
Rechnung auch mittels Spendenquittung zu 100% zu begleichen.

Das sieht der Gesetzgeber anders:

§ 10b Abs 3 Satz 1 EStG: „Als Ausgabe im Sinne dieser Vorschrift gilt auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen“. >> Für das unentgeltliche Erbringen einer Leistung darf die (hoffentlich gemeinnützige?) Stiftung keine Spendenquittung herausgeben.

Auf der Rechnung wurden ganz üblich auch 16% Mwst verrechnet.

Wie verhält es sich nun mit der Mwst? Muss der Designer diese
abführen ohne dass er von der Stiftung diesen Summe erhalten
hat?

Er muss den gesamten in Rechnung gestellten Betrag in echtem Geld erhalten und die USt abführen. Mit dem Rest kann er machen, was er mag; z.B. ihn der Stiftung spenden. Beide Zahlungen müssen nachweisbar sein.

Welchen Vermerk muss der Desigenr in der Rechnung hiterlassen,
damit diese rechtlich korrekt mit Spendenquittung bezahlt
werden kann?

Siehe oben: Geht nicht.

Schöne Grüße

MM

danke sehr.

schau mal hier nach.
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