Hallo zusammen,
Unternehmer A lobt bei seinen Kunden ein Weiterempfehlungsprogramm aus und verspricht jedem Kunden, der einen neuen Kunden bringt, eine Dienstleistung ohne Berechnung in Höhe von 250 EUR zu erbringen. Die Kunden sind selbst Unternehmer.
Als Dankeschön für die Vermittlung eines Kunden leistet der Unternehmner dem Tippgeber also eine kostenlose Dienstleistung im Wert von 250 EUR für den Betrieb des Tippgebers.
Muss der Tippgeber den Wert dieser Diensteleistung versteuern?
VIELEN DANK