Hallo,
folgender Sachverhalt:
eine belgische Firma A erbringt für eine Deutsche Firma B folgende Leistung:
Transport von „dreckigen“ Fässern innerhalb von Belgiens von einem Werk zur Firma A - reinigen selbiger und Rücktransport zurück zum Werk
Ist diese Leistung nach §3a (2) am Sitz des unternehmens B (Deutschland) steuerbar? Wäre demnach hier die Rechnung von A ohne Belgische USt auszuweisen?
Gruß
Stefan