Kann man so Pauschal nicht sagen. An wen (Privat, Unternehmer?) und welche Art von Dienstleistungen?
Für den Fall dass USt auszuweisen und abzuführen war, so schuldet der Unternnehmer diese natürlich trotzdem. Bezüglich der Nachforderung müsste die Rechnung berichtigt werden, alles nähere, bspw. ob die USt an den Leistenden nachzuzahlen ist, muss mit dem Empfänger geklärt werden.
Vielen Dank für die Antwort: Es handelt sich um eine Web- Internetdienstleistung, Erstellung einer Homepage und Betreuung (auf einem deutschen Server)
Die RG wurde noch nicht korregiert, da der Schweizer den Sachverhalt zunächst mit seiner Treuhänderin klären wollte. Also wäre man in diesem Fall auf das Wohlwollen des Rechnungsempfängers angewiesen?