Dienstleistung nicht erbracht

Hallo,
ich suche nach einem Paragraphen, der etwas mit nicht erbrachten Dienstleistungen zu tun hat. z.b. wenn ich für einen Telefonanschluss bezahlen, der aber defekt ist und die Störungsbeseitigung mehrere wochen dauert.

Mfg

Hallo,

Hallo,
ich suche nach einem Paragraphen, der etwas mit nicht
erbrachten Dienstleistungen zu tun hat. z.b. wenn ich für
einen Telefonanschluss bezahlen, der aber defekt ist und die
Störungsbeseitigung mehrere wochen dauert.

Mfg

frag doch nen Anwalt !

Gruß

Hallo,
ich suche nach einem Paragraphen, der etwas mit nicht
erbrachten Dienstleistungen zu tun hat. z.b. wenn ich für
einen Telefonanschluss bezahlen, der aber defekt ist und die
Störungsbeseitigung mehrere wochen dauert.

Wenn Du auf den Streik der Telekom anspielst, da sollte nichts zu holen sein. Außer Du hast einen fixen Termin zugesagt bekommen der nicht eingehalten wurde und Du kannst einen dadurch entstandenen Schaden nachweisen.

Im wesentlich sind hier mal die AGB’s zu lesen.

Wenn Du auf den Streik der Telekom anspielst, da sollte nichts
zu holen sein. Außer Du hast einen fixen Termin zugesagt
bekommen der nicht eingehalten wurde und Du kannst einen
dadurch entstandenen Schaden nachweisen.

Im wesentlich sind hier mal die AGB’s zu lesen.

Also ich meine es geht hier nicht um einen Schadenersatz, sondern darum, dass eine Leistung bezahlt wird, z.B. in Form von einer Grundgebühr, die nicht erbracht wurde, bzw. nicht verfügbar war.

@ threaderöffner
Sehe ich das richtig?

Hi Hendrik,

Also ich meine es geht hier nicht um einen Schadenersatz,
sondern darum, dass eine Leistung bezahlt wird, z.B. in Form
von einer Grundgebühr, die nicht erbracht wurde, bzw. nicht
verfügbar war.

Da kommt der Hinweis auf eben die AGB ins Spiel. Üblicherweise wird eine Verfügbarkeit nicht zu 100% garantiert. Daher sollte man wissen, was für solch einen Fall vereinbart wurde.

Mal so als Beispiel:
http://209.85.129.104/search?q=cache:iTHZOwO2kTsJ:ww…
unter: 10. Leistungsstörungen

mfg Ulrich (IANAL)

Nicht wirklich, denn selbst wenn eine AGB vorsehen würde, dass nicht zur Verfügung stehende Anschlüsse, trotzdem bezahlt werden müssen, dann wäre diese Klausel ungültig.

MfG Hendrik

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Hendrik,

Nicht wirklich, denn selbst wenn eine AGB vorsehen würde, dass
nicht zur Verfügung stehende Anschlüsse, trotzdem bezahlt
werden müssen, dann wäre diese Klausel ungültig.

Nochmal von vorn. Ich interpretiere den ersten Beitrag so, daß es einen Telefonanschluß gibt, der aber zur Zeit defekt ist und daher momentan nicht benutzt werden kann.
Wenn der Anbieter dir eine bestimmte Verfügbarkeit zusichert, dann bezahlst du den Anschluß auch in der Zeit, in der du ihn nicht nutzen kannst. Es wurde vorher abgemacht. Üblicherweise bewegen sich solche Zeiten ja in der Größenordnung von 1 Tag.
Ich sehe da auch keine irgendwie überraschenden Klauseln etc. Der Anschluß steht ja zur Verfügung, er ist im Moment nur gestört.
Die monatlichen Grundgebühren werden auch dann in voller Höhe bezahlt, wenn der Anschluß einen Tag lang mal nicht funktioniert, zumindest bei den Anbietern, die ich so benutze oder benutzt habe.

Die wichtigere Frage lautet eher: wie lange muß ich auf eine Beseitigung der Störung warten? Auch da helfen IMHO die Abmachungen, die AGB des jeweiligen Anbieters.

mfg Ulrich

Nochmal von vorn. Ich interpretiere den ersten Beitrag so, daß
es einen Telefonanschluß gibt, der aber zur Zeit defekt ist
und daher momentan nicht benutzt werden kann.

So steht es da und so lesen ich das. Meiner Meinung nach wartet da jemand einfach auf eine Störungsbeseitigung die nicht kommt, weil bei der Telekom Streik angesagt ist. Und wie es in Deutschland so üblich ist will diese Person natürlich sofort wissen ob da finanziell was zu holen ist.

Die wichtigere Frage lautet eher: wie lange muß ich auf eine
Beseitigung der Störung warten? Auch da helfen IMHO die
Abmachungen, die AGB des jeweiligen Anbieters.

Richtig, und wenn die Ursache ein Streik ist, dann hast du da nunmal schlechteste Karten. Aber der Ursprungsposter meldet sich ja bislang ohnehin nicht mehr zu Wort.

Gruß, Edison